RS OGH 2008/3/10 1Ob623/93, 10Ob8/08m

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Veröffentlicht am 25.01.1994
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Rechtssatz

Ein vor Einantwortung abgeschlossenes Erbteilungsübereinkommen kann von einem der Erben wegen einer behaupteten Irreführung (einem behaupteten Zwang) nur im Rechtsweg angefochten werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0017124

Dokumentnummer

JJR_19940125_OGH0002_0010OB00623_9300000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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