Norm: AnerbenG §3AnerbenG §4a Abs2AnerbenG §10ABGB §537
Rechtssatz: Zur Frage der Transmission im Anerbenrecht. Im vorliegenden Fall verstarb der Sohn des Erblassers vor der Bestimmung des Anerben, sodass er noch keine gesicherte Rechtsposition hatte und für die Annahme einer Transmission jede Grundlage fehlt. Eine analoge Anwendung des § 4a Abs 2 AnerbenG auf die vorliegende Konstellation hat keine Grundlage. Entscheidungst... mehr lesen...
Anna M, die Ehegattin des damals 84jährigen Klägers und Tante des Erstbeklagten, dessen Ehegattin die Zweitbeklagte ist, starb überraschend am Vormittag des 27. Jänner 1975. Über Bitte des Klägers kümmerte sich der Erstbeklagte um die Bestattung, den Totenschmaus und die Verlassenschaftsabhandlung. Die Verlassenschaftsverhandlung am 31. Jänner 1975 führte der Notariatskandidat Dr. Helmut S in der Kanzlei des Notars Dr. Franz A in T durch. Er ergänzte die Todfallsaufnahme und nahm die ... mehr lesen...
Norm: ABGB §536ABGB §537ABGB §938 C3ABGB §1278
Rechtssatz: Das Erbrecht wird schon vor Einantwortung der Verlassenschaft, mit welchem Zeitpunkt nach herrschender Auffassung der Eigentumserwerb des Erben eintritt, ein für den Erben vermögenswertes Recht und damit Teil seines Vermögens, über das er unbeschränkt, auch durch Schenkung, verfügen kann. Entscheidungstexte 1 Ob 718/79 Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §536ABGB §537ABGB §938 C3ABGB §1278
Rechtssatz: Eine Erbschaftsschenkung ist ausschließlich bis zur Einantwortung möglich, weil nach diesem Zeitpunkt kein Erbrecht, sondern nur noch ein Recht an den geerbten Sachen existiert. Entscheidungstexte 1 Ob 718/79 Entscheidungstext OGH 30.10.1979 1 Ob 718/79 JBl 1980,479 = NZ 1980,129 = SZ 52/156 ... mehr lesen...
Der Erblasser Dr. Benö N. starb am 18. Mai 1968. Als allfälligen Erben hinterließ er seinen Bruder Ladislaus N., der am 7. September 1968 ohne eine Erbserklärung abgegeben zu haben, nachverstarb. Die Verlassenschaft des letzteren wird zu 8 A .../68 des Erstgerichtes gleichfalls abgehandelt. Weitere gesetzliche Erben des Dr. Benö N. wären Bela N. und Dr. Edith V., beides Nachkommen einer vorverstorbenen erblasserischen Schwester, ferner Ilona H. als Tochter der vorverstorbenen erblasse... mehr lesen...
Norm: ABGB §537ABGB §615ABGB §809
Rechtssatz: Stirbt der Erbe vor Abgabe der Erbserklärungen, so ist, wenn ein Ersatzerbe bestimmt wurde, dieser und nicht der Erbeserbe zum Nachlaß berufen. Entscheidungstexte 6 Ob 115/69 Entscheidungstext OGH 18.06.1969 6 Ob 115/69 Veröff: SZ 42/93 = EvBl 1970/57 S 96 = JBl 1970,528 = NZ 1970,92 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §537ABGB §809
Rechtssatz: Die Transmission im engeren Sinn setzt voraus, daß der Erbe stirbt bevor er die angefallene Erbschaft angetreten oder ausgeschlagen hat. Hat der Erbe eine Erbserklärung bereits abgegeben, dann ist der Erbeserbe daran gebunden. Entscheidungstexte 5 Ob 280/68 Entscheidungstext OGH 16.10.1968 5 Ob 280/68 E... mehr lesen...
Norm: ABGB §537ABGB §809
Rechtssatz: Gibt der Erbeserbe seine Erbserklärung vor der Einantwortung des Nachlasses des Transmittenten ab, so kann er nur als Vertreter des ruhenden Nachlasses der Transmittenten angesehen werden. Entscheidungstexte 5 Ob 2/67 Entscheidungstext OGH 19.01.1967 5 Ob 2/67 EvBl 1967/321 S 461 5 Ob 615/78 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §537ABGB §760AußStrG §130
Rechtssatz: Der Staat kann ein Recht aus der Transmission einer erblos gewordenen Verlassenschaft nicht geltend machen. Entscheidungstexte 5 Ob 93/66 Entscheidungstext OGH 13.07.1966 5 Ob 93/66 JBl 1967,261 = RZ 1967,108 7 Ob 756/82 Entscheidungstext OGH 28.10.1982 7 Ob 756/82 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §537
Rechtssatz: Festhalten an der Rechtsprechung, daß der Verlassenschaftskurator des erblosen ruhenden Nachlasses das dem Staat selbst nicht zustehende Recht auf eine dem erblos Verstorbenen angefallene Erbschaft nicht wie ein Erbeserbe ( Transmissar ) durch Erbserklärung geltend machen kann. Entscheidungstexte 3 Ob 116/61 Entscheidungstext OGH 27.03.1961 3 Ob 116/61... mehr lesen...
Norm: ABGB §5373. RStG §14
Rechtssatz: Eine Transmission setzt nicht voraus, daß der Transmittent eine Erbserklärung abgegeben hat. Der Umstand, daß der Nachlaß, hinsichtlich dessen Transmission in Frage kommt, nur aus Rückstellungsansprüchen besteht und der Transmissar nicht zum Personenkreis des § 14 Abs 2 3. RStG gehört, hat im Abhandlungsverfahren außer Betracht zu bleiben. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Das Erstgericht bestimmte den Enkel Alexander W. des verstorbenen Johann W. als Übernehmer des in der Verlassenschaft nach Johann W. befindlichen Erbhofes. Das Rekursgericht gab dem Rekurs der Maria G., der Tochter des Erblassers, Folge und bestimmte sie als Übernehmerin und Erbin dieses Hofes. Der Oberste Gerichtshof gab dem Revisionsrekurs des erblasserischen Enkels Alexander W. nicht Folge. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Im Revisionsrekurse... mehr lesen...
Die erste Instanz hat der Klage der erbserklärten Erben des H. G. auf Ausfolgung des im Besitz der Beklagten, Testamentserben nach der E. G., befindlichen beweglichen und unbeweglichen Nachlasses der E. G. stattgegeben. Über das Eventualbegehren auf Ungültigerklärung der letztwilligen Anordnung der E. G. zugunsten der Beklagten hat das Erstgericht nicht erkannt. Das Berufungsgericht hob das erstgerichtliche Urteil unter Rechtskraftvorbehalt auf und wies die Sache zur neuerlichen Verha... mehr lesen...
Norm: ABGB §531ABGB §537
Rechtssatz: Das Recht, ein Testament anzufechten, ist vererblich und geht auf den Transmissar des gesetzlichen Erben über. Entscheidungstexte 1 Ob 217/48 Entscheidungstext OGH 14.07.1948 1 Ob 217/48 Veröff: SZ 21/115 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1948:RS0012218 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §537ABGB §809
Rechtssatz: Nicht nur der fideikommissarische, sondern auch der Vulgarsubstitut gehen dem Transmissär vor. Entscheidungstexte 1 Ob 285/46 Entscheidungstext OGH 09.11.1946 1 Ob 285/46 Veröff: JBl 1947,154 6 Ob 258/62 Entscheidungstext OGH 12.09.1962 6 Ob 258/62 ... mehr lesen...