Norm
ABGB §537Rechtssatz
Festhalten an der Rechtsprechung, daß der Verlassenschaftskurator des erblosen ruhenden Nachlasses das dem Staat selbst nicht zustehende Recht auf eine dem erblos Verstorbenen angefallene Erbschaft nicht wie ein Erbeserbe ( Transmissar ) durch Erbserklärung geltend machen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0012254Dokumentnummer
JJR_19610327_OGH0002_0030OB00116_6100000_001