RS OGH 2024/10/15 1Ob718/79; 1Ob2/99x; 8Ob124/12m; 12Os20/14d; 2Ob47/24m

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Veröffentlicht am 30.10.1979
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Rechtssatz

Das Erbrecht wird schon vor Einantwortung der Verlassenschaft, mit welchem Zeitpunkt nach herrschender Auffassung der Eigentumserwerb des Erben eintritt, ein für den Erben vermögenswertes Recht und damit Teil seines Vermögens, über das er unbeschränkt, auch durch Schenkung, verfügen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0012252

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2025
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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