Begründung: Der Kläger ist zu 75/740 und 190/740-Anteilen Mit- und Wohnungseigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Mit diesen Anteilen ist untrennbar das Wohnungseigentum an der Wohnung Top 3 (W 3) und der Wohnung Top 4 (W 4) im Haus K***** in G***** verbunden. Der Beklagte ist Hauptmieter der von ihm bewohnten Wohnung W 3 und Fruchtnießer des Objekts W 4. Mit Übergabsvertrag vom 29. 11. 2005 wurde die gegenständliche Liegenschaft dem Bruder des Beklagten übergeben. De... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Der Kläger begehrte von den Beklagten, denen von seinen Rechtsvorgängern ein (verbüchertes) Gebrauchsrecht an einem Pferdestall samt Nebenräumen eingeräumt worden war, die Räumung der Liegenschaft. Die Beklagten nutzten die Räumlichkeiten vertragswidrig und entgege... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der minderjährige, im Jahre 1993 geborene Kläger ist der Sohn des Beklagten. Mit Übergabsvertrag vom 24. 6. 1996 übergaben die väterlichen Großeltern dem damals drei Jahre alten Kläger ihre Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** mit dem Haus *****. Zugleich erhielt der Beklagte ein unentgeltliches Wohnungsrecht am gesamten Wohnhaus samt dem Recht der Mitbenützung von Garten und Gemüsegarten eingeräumt und dem Übernehmer wurde ein Belastungs- und Veräußerungsver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit 1989 Alleineigentümer einer Liegenschaft in Kärnten. Diese liegt zwischen dem Fluß und dem ehemaligen Mühlgang und besteht aus dem Gartengrundstück 698/3 und der Bauparzelle 25/2, auf der sich das Haus Nr 3, eine ehemalige Mühle, befindet. Zwischen diesem Haus Nr 3 und dem auf der Bauparzelle 75 errichteten Haus Nr 5, einem ehemaligen Sägehaus, liegt zu beiden Seiten an diese Häuser angebaut, ein der Erstbeklagten gehöriges Superädifikat, das... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 23 I KG Rohrberg mit den Grundstücken 473, 466, 463, 462, 461 und 458. Über diese Grundstücke führt die vom Beklagten errichtete Grindlalm-Seilbahn. Die Talstation der Seilbahn befindet sich in Rohr in 570 m Seehöhe, die Bergstation am Rohrberg in 1150 m Seehöhe. Zu Lebzeiten der Mutter (und Rechtsvorgängerin) des Klägers war der Post- und Telegrafenverwaltung auf Dauer das Recht eingeräumt worden, über die erwähnt... mehr lesen...
Begründung: Am 23. und 24. Juni 1927 wurde zwischen der "Unternehmung Ö*** B*** als Treuhandverwalterin der dem österreichischen Bundesschatz gehörigen B***" einerseits und Stefan S***, Kaspar R*** und Mathias W*** jun. andererseits ein Vertrag geschlossen, dessen wesentliche Bestimmungen lauten: "I. Herr Mathias W*** jun. besitzt als Eigentümer des Grundbuchskörpers in Einlage Zl. 49/1 der Katastralgemeinde Fieberbrunn zufolge Ersitzung die Rechte des... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien waren vom 15. Februar 1964 bis 3. November 1981 verheiratet. Ihrer Ehe entstammen die Kinder Heinz, geboren am 29. August 1964, Klaus geboren am 27. Mai 1967 und Doris geboren am 20. April 1973. Die Antragstellerin ist zu 49/100-Anteilen, der Antragsgegner zu 51/100-Anteilen Miteigentümer der Liegenschaft EZ 159 KG Maria Gail mit dem Haus Johann-Lamprecht-Straße 3. Mit den Miteigentumsanteilen der Antragstellerin ist das Wohnungseigentum an der im Erdgeschoß... mehr lesen...
Norm: ABGB §481ABGB §497
Rechtssatz: Rechtsprechung und Lehre anerkennen die Gültigkeit von Vereinbarungen, mit denen Berechtigungen, die ihrem Inhalt nach sonst den Gegenstand von Dienstbarkeitsbestellungsverträgen an Liegenschaften bilden, denen im Bereich des Eintragungsgrundsatzes nach § 481 Abs 1 ABGB dingliche Wirkung erst durch die Eintragung in den öffentlichen Büchern zukommt, mit bloß obligatorischer Wirkung eingeräumt werden. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §484ABGB §492ABGB §497
Rechtssatz: Das Recht der Wasserleitung nach § 497 ABGB umfasst auch das Recht, das dienende Grundstück zur Reinigung und Instandhaltung, wozu auch die Überprüfung ihrer Funktionstüchtigkeit zählt, zu betreten; wie aber aus § 484 ABGB abzuleiten ist, ist von einer solchen Maßnahme, sofern nicht Gefahr im Verzug ist, der Eigentümer des dienenden Grundstückes zu verständigen. Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §484ABGB §497
Rechtssatz: Keine unzumutbare Erweiterung des Rechts, Haushaltsabwässer auf fremden Grund zu leiten, wenn die Wäsche nicht mehr mit der Hand, sondern unter Einsatz einer Waschmaschine gewaschen wird. Entscheidungstexte 1 Ob 7/81 Entscheidungstext OGH 16.12.1981 1 Ob 7/81 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: ABGB §474ABGB §477ABGB §496ABGB §497ABGB §1500Tir GrundbuchseinführungsG RGBl 1897/77 ArtI
Rechtssatz: Die im § 496 ABGB geregelte Dienstbarkeit des Wasserschöpfens unterscheidet sich vom Wasserleitungsrecht durch das Fehlen einer den Zufluß bewirkenden Leitung. Mit dem Wasserschöpfrecht ist aber in aller Regel ein Wegerecht als Felddienstbarkeit verbunden. Auch ein solches ersessenes Wasserschöpfrecht ist in Tirol vom Eintragungsgrundsat... mehr lesen...
Norm: ABGB §472ABGB §497ABGB §525ABGB §936 IV
Rechtssatz: Bei Dienstbarkeiten oder ähnlichen Verhältnissen, die nicht auf dem Fortbestand des gegenseitigen Vertrauens beruhen, kann das Abstehen vom Vertrag auch wichtigen Gründen nur als äußerstes Notventil gelten. Das gilt auch für ein unentgeltliches Wasserbezugsrecht, und zwar auch dann, wenn es dich nicht nur um eine Duldung, sondern um eine Leistungspflicht und nicht um ein dingliches, sond... mehr lesen...
Norm: ABGB §473ABGB §497
Rechtssatz: Als zwecklos muss eine Dienstbarkeit der Wasserleitung angesehen werden, wenn bei wirtschaftlichen Erwägungen die Kosten der Wiederherstellung und des Betriebes der Wasserleitung, insbesondere bei unhygienischem Zustand des Wassers, in keinem Verhältnis zu den bei Vorhandensein einer Gemeindewasserleitung noch in Betracht kommenden Verwendungszwecken des Wassers stünde. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 70 I KG S (F-Hof) zu der das Grundstück 1515/5 gehört. Dort entspringt eine Quelle, an der ein nicht verbüchertes Wasserbezugsrecht zugunsten des je zur Hälfte im Eigentum der beiden Beklagten stehenden J-Hofes besteht. Hinsichtlich des Umfanges dieses Wasserbezugsrechtes ist zwischen den Parteien Streit entstanden. Der Kläger begehrte mit der am 30. Dezember 1975 eingebrachten Klage die Unterlassung der Weiterleitung von aus der Gp. 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §496ABGB §497
Rechtssatz: Besteht ein Anspruch auf Ableitung der gesamten Wasserschüttung einer auf dem Grunde des Dienstbarkeitsverpflichteten befindlichen Quelle, so werden die Rechte des Verpflichteten nicht beeinträchtigt, wenn der Dienstbarkeitsberechtigte das auf seinen Grund geleitete Wasser nicht mehr ausschließlich für seine Zwecke verwendet. Entscheidungstexte 5 Ob 559/77... mehr lesen...