Norm
ABGB §496Rechtssatz
Besteht ein Anspruch auf Ableitung der gesamten Wasserschüttung einer auf dem Grunde des Dienstbarkeitsverpflichteten befindlichen Quelle, so werden die Rechte des Verpflichteten nicht beeinträchtigt, wenn der Dienstbarkeitsberechtigte das auf seinen Grund geleitete Wasser nicht mehr ausschließlich für seine Zwecke verwendet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0011760Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.08.2015