Entscheidungen zu § 497 ABGB

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

43 Dokumente

Entscheidungen 31-43 von 43

RS OGH 1971/5/4 7Ob62/71 (7Ob63/71)

Norm: ABGB §497ABGB §914 IIIh
Rechtssatz: Klage auf Einverleibung einr Dienstbarkeit des Wasserbezuges. Auslegung des Dienstbarkeitsbestellungsvertrages: Beschränkung des Wasserbezuges auf den Wasserbedarf eines Einfamilienhauses. Entscheidungstexte 7 Ob 62/71 Entscheidungstext OGH 04.05.1971 7 Ob 62/71 European Case Law Identifier... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.05.1971

RS OGH 1970/9/9 5Ob164/70, 1Ob5/82, 1Ob79/10i, 9Ob86/10b

Norm: ABGB §497
Rechtssatz: Wer das Recht hat, Wasser von fremden Grund auf den seinigen zu leiten, ist berechtigt, nicht nur die dazu nötigen Röhren und Rinnen auf eigene Kosten anzulegen, sondern auch die zur Reinigung und "Instandhaltung" der bestehenden Anlagen erforderlichen Arbeiten auf dem dienstbaren Grund vorzunehmen. Er kann mit diesen Arbeiten auch - dauernd oder im Einzelfall - einen Dritten beauftragen. Entschei... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.09.1970

RS OGH 1965/7/8 1Ob111/65 (1Ob112/65), 1Ob171/73

Norm: ABGB §473ABGB §479ABGB §497
Rechtssatz: Zur Abgrenzung der Grunddienstbarkeit und unregelmäßige Dienstbarkeit: Dienstbarkeit des Wasserbezuges zugunsten einer Gemeinde bedeutet, daß herrschende Grundstücke alle Grundstücke sind, die in der Gemeinde liegen. Entscheidungstexte 1 Ob 111/65 Entscheidungstext OGH 08.07.1965 1 Ob 111/65 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.07.1965

TE OGH 1962/1/16 8Ob12/62

Die Beklagte ist Eigentümerin der Liegenschaft in X., L.-Gasse Nr. 4, EZ. 243, Katastralgemeinde X. Ihr steht auf Grund des Dienstbarkeitsvertrages vom 19. Juni 1907 die Dienstbarkeit der Wasserleitung über die Grundstücke Nr. 210 und 232 Katastralgemeinde X. der EZ. 242 desselben Grundbuches zu. Eigentümerin der Liegenschaft EZ. 242 ist Maria B. Der Kläger ist der Lebensgefährte der Maria B. Mit ihrer Zustimmung errichtete er eine Garage mit zwei Boxen auf ihrer Liegenschaft und verm... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 16.01.1962

RS OGH 1959/9/23 6Ob194/59, 1Ob245/66, 7Ob14/99f, 9Ob86/10b

Norm: ABGB §484ABGB §497
Rechtssatz: Der Grundeigentümer kann begehren, daß es der Servitutsberechtigte unterläßt, Abwässer ohne Abspülung durch abfließendes Brunnenwasser durch eine beschädigte Leitung über sein Grundstück zu führen. Die Pflicht zur schonenden Ausübung der Dienstbarkeit begreift in sich die Verbindlichkeit, die erforderlichen Anlagen in gutem Stande zu erhalten. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.09.1959

TE OGH 1959/9/23 6Ob194/59

Mit dem Ersturteil wurden das Urteilsbegehren des Klägers, daß der Beklagte das Hineinschütten von Abwässern in den Ablauf des auf dem Grundstück Nr. 5563/1 KG. A. nächst dem Grundstück Nr. 53 stehenden Brunnens bis zur Wiederinstandsetzung der durch das Grundstück Nr. 53 KG. A. führenden Holzrinne sofort zu unterlassen habe, und das Eventualbegehren auf Feststellung, daß der Beklagte kein Recht habe, solange diese Holzrinne nicht wiederhergestellt sei, Abwässer in den Brunnenablauf z... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 23.09.1959

RS OGH 1957/1/9 7Ob647/56, 3Ob623/76, 1Ob39/82

Norm: ABGB §297 AABGB §497ABGB §1470
Rechtssatz: Die einer Liegenschaft dienende Wasserleitung ist Zubehör dieser Liegenschaft und als unbewegliche Sache zu behandeln. Das Recht auf Benützung einer an diese Wasserleitung angeschlossenen Zuleitung und damit der Hautleitung selbst ist daher als ein Recht auf Benützung des Grundes anzusehen, dessen rechtliches Schicksal das Zubehör teilt. Die Frist zur Ersitzung solcher Rechte beträgt dreißig Jahr... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.01.1957

RS OGH 1955/11/9 7Ob494/55

Norm: ABGB §497
Rechtssatz: Bei einer Wasserleitungsservitut bestimmt sich mangels einer besonderen Vereinbarung das Maß des Wasserbezuges in der Regel nach dem Bedürfnis des herrschenden Grundstückes. Entscheidungstexte 7 Ob 494/55 Entscheidungstext OGH 09.11.1955 7 Ob 494/55 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 09.11.1955

TE OGH 1955/11/9 7Ob494/55

Begründung: Das auf eine Vereinbarung der Wassergenossen gestützte Begehren der Kläger geht dahin, die Beklagten sollen dulden, dass die Kläger die gemeinsame Wasserleitung auf dem Grunde der Beklagten instandsetzen. Das Erstgericht hat die Klage wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges zurückgewiesen. Nach dem Klagevorbringen steht die Wasserleitung im gemeinschaftlichen Eigentum der Streitteile und noch anderer Personen. Auch das Abzweigungsstück, von dem die Kläger behaupten, dass es... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 09.11.1955

TE OGH 1951/10/10 1Ob689/51

Es ist unbestritten, daß die Kläger gemeinschaftliche Eigentümer des Grundstückes 451, Acker, EZ. 20 der Kat.Gem. P. sind, welches mit seiner Westseite an das den Ehegatten Leopold und Leopoldine St. gehörige Grundstück 456, Acker mit seiner östlichen Längsseite an das den Beklagten gemeinschaftlich gehörige Grundstück 450, Acker, grenzt. Das Terrain ist vom Westen nach Osten etwas geneigt; ebenso fallen die Grundstücke 451 und 450 von Süden nach Norden ab. Im Sommer 1950 haben die Be... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 10.10.1951

TE OGH 1948/2/25 1Ob58/48

Das Erstgericht gab dem auf Einwilligung in die Einverleibung der Dienstbarkeit des Wasserabflusses und Durchleitung desselben von der Parzelle 599/54 des Gb. N. über den Rand der Parzelle 599/47, EZ. 320 Gb. N., u. zw. von der klägerischen Toreinfahrt bis zur Straße in der Breite von 1 m ob dem Grundstück 599/49, EZ. 320 Gb. N., als dienendem und ob dem Grundstück 599/54 ebenda als herrschendem Grundstück gerichteten Klagebegehren Folge. Der Kläger brachte zur Begründung: seines Beg... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 25.02.1948

RS OGH 1948/2/25 1Ob58/48, 2Ob2267/96p, 4Ob188/12v

Norm: ABGB §477 Z2ABGB §497
Rechtssatz: Ein natürlicher Wasserablauf kann nicht Inhalt der Servitut des Wasserleitungsrechtes sein. Entscheidungstexte 1 Ob 58/48 Entscheidungstext OGH 25.02.1948 1 Ob 58/48 Veröff: SZ 21/74 = JBl 1948,386 2 Ob 2267/96p Entscheidungstext OGH 13.08.1996 2 Ob 2267/96p Vgl; Beisatz: Für den natürliche... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 25.02.1948

RS OGH 1931/9/10 3Ob666/31, 1Ob37/84

Norm: ABGB §483ABGB §497
Rechtssatz: Aus dem Rechte auf unentgeltlichen Wasserbezug folgt nicht, daß der Berechtigte auch zur Instandhaltung der Wasserleitung nicht beizutragen hat. Der Eigentümer der Wasserleitung kann sich von der Beitragspflicht dadurch befreien, daß er auf die Mitbenützung verzichtet. Entscheidungstexte 3 Ob 666/31 Entscheidungstext OGH 10.09.1931 3 Ob 666/31... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 10.09.1931

Entscheidungen 31-43 von 43