RS OGH 1978/12/6 1Ob35/78, 1Ob37/84, 1Ob20/87, 1Ob210/15m

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Veröffentlicht am 06.12.1978
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Norm

ABGB §473
ABGB §497

Rechtssatz

Als zwecklos muss eine Dienstbarkeit der Wasserleitung angesehen werden, wenn bei wirtschaftlichen Erwägungen die Kosten der Wiederherstellung und des Betriebes der Wasserleitung, insbesondere bei unhygienischem Zustand des Wassers, in keinem Verhältnis zu den bei Vorhandensein einer Gemeindewasserleitung noch in Betracht kommenden Verwendungszwecken des Wassers stünde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0011606

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

30.12.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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