Norm
ABGB §484Rechtssatz
Keine unzumutbare Erweiterung des Rechts, Haushaltsabwässer auf fremden Grund zu leiten, wenn die Wäsche nicht mehr mit der Hand, sondern unter Einsatz einer Waschmaschine gewaschen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0011789Dokumentnummer
JJR_19811216_OGH0002_0010OB00007_8100000_001