Begründung: Die Beklagte ist zu zwei Drittel, deren Tochter, die frühere Ehefrau des Klägers, zu einem Drittel Eigentümerin einer Liegenschaft. Der Kläger und die Tochter der Beklagten waren seit 18. Juni 1994 verheiratet. Mit Urteil des Bezirksgerichts Krems an der Donau vom 26. März 2007 wurde diese Ehe rechtskräftig aus dem gleichteiligen Verschulden beider Ehepartner geschieden. Der Kläger hatte die eheliche Wohnung auf der genannten Liegenschaft verlassen. Vor diesem Bezirksger... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war bis 16. 1. 1997 mit Markus L***** verheiratet; an diesem Tag wurde ihre Ehe gemäß § 55a EheG einvernehmlich geschieden. Die Klägerin hatte am 23. 9. 1996 die Ehescheidungsklage eingebracht. Das Klagebegehren stützte sich unter anderem darauf, dass ihr Gatte zumindest seit August 1996 eine intime Beziehung zur Beklagten habe. Der Klägerin waren Gerüchte zu Ohren gekommen, dass ihr Gatte ein intimes "Verhältnis" mit der Beklagten habe; er selbst stellte... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde am 22.April 1993 einvernehmlich geschieden. Aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs vom selben Tag ist der Kläger verpflichtet, der Beklagten "einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 4.500 S zu leisten". Der Kläger begehrte, festzustellen, daß der Unterhaltsanspruch der Beklagten wegen einer Lebensgemeinschaft vom 1.Jänner 1995 bis 21.Oktober 1996 geruht habe. Im übrigen beantragte er den Zuspruch von 78.259,10 S sA an Detektivkosten, weil... mehr lesen...
Norm: ABGB §44ABGB §91 FABGB §144ABGB §146bABGB §1295 IcABGB §1311 IIc
Rechtssatz: Sowohl den sich aus dem Wesen der Ehe als auch aus den Bestimmungen der §§ 144 und 146b ABGB ergebenden Rechten kommt absoluter Schutz zu. Vermögensrechtlich ist aber bei Verletzung eherechtlicher Vorschriften nicht das sogenannte Bestandinteresse (dem Erfüllungsinteresse vergleichbar), sondern nur das Abwicklungsinteresse, das im Ersatz von Abwehrkosten, Beseiti... mehr lesen...
Begründung: Der Ehe der Streitteile entstammt ein am 13.4.1984 geborener Sohn. Die Ehe wurde am 27.12.1988 geschieden. Am 10.1.1988 verließ der Beklagte heimlich die Ehewohnung und nahm ohne Zustimmung der Klägerin das gemeinsame Kind mit. Er hielt in der Folge seinen Aufenthaltsort geheim. Nach Aufenthalten in Deutschland und in den Vereinigten Staaten von Amerika reiste er im Juli 1988 mit dem Kind in Neuseeland ein. Am 7.9.1988 wurde der Klägerin mit einem Beschluß des Erst... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 30. Jänner 1947 geborene Karl R*** und die am 23. April 1954 geborene Helena R***, geborene D***, haben am 26. September 1975 vor dem Standesamt Wien-Floridsdorf die beiderseits erste Ehe geschlossen. Beide Parteien sind österreichische Staatsbürger und hatten ihren letzten gemeinsamen gewöhnlichen Aufenthalt in Wien. Der Ehe entstammen keine Kinder. Karl R*** begehrte mit der am 1. September 1986 erhobenen Klage die Scheidung der Ehe gemäß § 51 EheG, w... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit dem Urteil des Kreisgerichtes St. Pälten vom 12.Mai 1977, 2 Cg 17/76, aus dem Verschulden der Beklagten geschieden. Der Kläger begehrt den Betrag von 436.296 S s.A. und führte zur
Begründung: aus, er habe gemeinsam mit der Beklagten im Frühjahr 1965 mit dem Bau eines Hauses auf dem Grundstück St. Pälten, Ließfeldstraße 24, begonnen und in acht Jahren Barleistungen in Höhe von 378.840 S erbracht. Darüber hinaus habe er 2.390 Stunden gearbe... mehr lesen...
Norm: ABGB §44EheG §51EheG §54
Rechtssatz: Die rechtliche Voraussetzung der sittlichen Rechtfertigung des Scheidungsbegehrens für das Bestehen des Scheidungsrechtes nach § 51 EheG, ergibt sich schon aus dem Wesen der Ehe als einer auf Unauflöslichkeit angelegten Lebensgemeinschaft, welche die gegenseitige Treue- und Beistandspflicht nicht nur in guten, sondern auch in bösen Tagen einschließt. Der gesunde Ehegatte hat deshalb grundsätzlich auch ... mehr lesen...
Norm: ABGB §44EheG §51EheG §54
Rechtssatz: Die Unauflöslichkeit der Ehe findet im geltenden Eherecht dort ihre Grenzen, wo die Fortsetzung der ehelichen Gemeinschaft dem Ehegatten, der nicht selbst durch seine Rücksichtslosigkeit und fehlende Fürsorge Anlaß für die geistige Erkrankung seines Ehepartners war, unmöglich und unzumutbar erscheint. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der kranke Ehepartner sich gegen den gesunden Ehepartner in ableh... mehr lesen...
Norm: ABGB §44EheG §55g Abs3
Rechtssatz: § 44 zweiter Satz ABGB findet mit dem darin aufgestellten Postulat der Dauerhaftigkeit als Wesensmerkmal der Ehe seine Grenze im 2. Abschnitt des EheG, weshalb auch aus diesem einfachgesetzlichen Programmsatz keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 55 Abs 3 EheG bestehen. Entscheidungstexte 5 Ob 535/79 Entscheidungstext OGH 11.09.1979 5... mehr lesen...
Norm: ABGB §44
Rechtssatz: § 44 ABGB bedeutet nicht mehr, als daß ein Ehegatte nicht berechtigt ist, eine Empfängnis gegen den Willen des anderen Teiles zu verhüten. Entscheidungstexte 3 Ob 596/77 Entscheidungstext OGH 30.08.1977 3 Ob 596/77 RZ 1978/56 S 130 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0009355 ... mehr lesen...
Die Parteien schlossen am 8. Juni 1974 einen "Dienstleistungsvertrag", womit die Beklagte ihren Beitritt zu dem vom Kläger geführten "Europäischen Partnerring" erklärte und "diese Institution zur Dienstleistung" durch Vorschlag von (bis zu) 52 geeigneten "Partnern" samt Anschriften und zur Hilfe bei der Auswahl des Partners beauftragte. Der Kläger begehrt das vereinbarte restliche Entgelt. Die Beklagte wendete" die Nichtigkeit der Vereinbarung nach § 879 Abs. 2 Z. 1 ABGB ein. Der Er... mehr lesen...
Norm: ABGB §44ABGB §45ABGB §46ABGB §92 CABGB §1175 FABGB §1435
Rechtssatz: Hat ein Ehegatte Leistungen für den Bau eines Wohnhauses auf dem Grundstück des anderen erbracht, so fällt in Folge Scheidung der Ehe der Rechtsgrund weg. Auch im Falle der Alleinverschuldens des Leistenden an der Ehescheidung besteht ein Rückforderungsanspruch; dieser ist aber nur im Rahmen des Nutzens des Leistungsempfängers gegeben. Entscheidungste... mehr lesen...
Die am 26. Juli 1969 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil vom 6. Juni 1974 aus dem alleinigen Verschulden des Klägers geschieden. Die Beklagte ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 365 KG N, auf der ein Wohnhaus errichtet wurde. Der Kläger begehrt Ersatz der Geld- und Arbeitsleistungen in der Höhe von 230.000 S, die er und teilweise auch seine Eltern für den Bau des Wohnhauses auf dem Grundstücke der Beklagten erbracht haben. Die Streitteile hätten, in der Absicht,... mehr lesen...
Norm: ABGB §44ABGB §92cABGB §1295 Ia2ABGB §1327 C1
Rechtssatz: Fordert der Ehemann nach seiner Wiederverehelichung seine zweite Gattin nicht auf, die Pflege und Erziehung seines vorehelichen Kindes zu übenehmen, so kann er wietere Ansprüche nach § 1327 ABGB auf Ersatz seiner mit der anderweitigen Unterbringung des Kindes verbundenen Mehrauslagen nicht mehr erheben. Entscheidungstexte 2 Ob 2... mehr lesen...
Norm: ABGB §44ABGB §92c
Rechtssatz: Unter die Beistandspflicht der Ehegattin fällt auch die Erziehung des von ihrem Ehemann in die Ehe mitgebrachten Kindes, sofern sie dazu in der Lage ist. Hiebei handelst es sich nicht nur um eine sittliche, sondern auch um eine rechtliche Pflicht. Entscheidungstexte 2 Ob 292/71 Entscheidungstext OGH 29.03.1972 2 Ob 292/71 ZVR 1972/173 S 334 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §44ABGB §91 C5ABGB §92 B
Rechtssatz: Eine auf Aufhebung oder Einschränkung der Verpflichtung zur ehelichen Lebensgemeinschaft abzielende Vereinbarung der Ehegatten widerspricht den zwingenden Bestimmungen der §§ 44 und 92 ABGB. Die Ehefrau kann daher erklären, mir einer getrennten Haushaltsführung nicht einverstanden zu sein und im Falle der Weigerung des Ehemannes, dem gemeinsamen Haushalt aufzunehmen, Unterhalt begehren. ... mehr lesen...
Nach dem Klagsvorbringen leben die Parteien in aufrechter Ehe. Gestützt auf die Behauptung, daß der Beklagte im März 1966 die häusliche Gemeinschaft eigenmächtig aufgehoben, im darauffolgenden Monat die Ehewohnung aufgebrochen und widerrechtlich eine Reihe von Sachen des Hausrates (Radioapparat Wäscheschleuder, Elektrokocher, Kasten sowie einen Vorhang mit Karniese) an sich gebracht und fortgeschafft habe, begehrte die Klägerin von dem Beklagten die Herausgabe der genannten Gegenständ... mehr lesen...
Norm: ABGB §44ABGB §91 C3bABGB §93 A
Rechtssatz: Der Ehemann muß nicht nur in der von ihm eigenmächtig verlassenen Ehewohnung diejenigen ihm gehörenden Hausratsgegestände belassen, die zur Befriedigung des Wohn- und Wirtschaftsbedürfnisses der Frau nach den Kriterien des § 91 ABGB nötig sind, er ist ebenso verbunden, über Verlangen der Ehefrau in Zuhaltung der stillschweigend übernommenen Verpflichtung schon bisher der gemeinsamen Haushaltsführ... mehr lesen...
Norm: ABGB §44ABGB §92 CABGB §1175 F
Rechtssatz: Leitet die Ehefrau das gemeinsame Hotelunternehmen, weil der Ehemann Invalid und Nationalsozialist ist, so erfüllt sie damit ihre Beistandspflicht und erwirbt hiedurch nicht die Unternehmenshälfte des Mannes. Entscheidungstexte 6 Ob 62/66 Entscheidungstext OGH 06.04.1966 6 Ob 62/66 E... mehr lesen...
Norm: ABGB §44ABGB §92 B
Rechtssatz: Wer gegen den Willen des anderen Ehegatten die häusliche Gemeinschaft aufgibt, verstößt gegen die Pflicht zum gemeinsamen Leben. Ein solches Vorgehen ist jedoch gerechtfertigt und nicht schuldhaft, wenn anerkennungswerte
Gründe: dafür vorliegen oder der Beklagte sich entschuldbar im gutgläubigen Irrtum hinsichtlich des Vorliegens solcher
Gründe: befindet ( vgl. Godin EheG. S. 143, Schwind in Klang 2 I.Bd., I.H... mehr lesen...
Norm: ABGB §44ABGB §93 A
Rechtssatz: Unter der im § 44 ABGB, geforderten unzertrennlichen Gemeinschaft kann nicht nur der gleichzeitige Aufenthalt der Ehegatten in ein und derselben Wohnung verstanden werden. Ein Antrag auf Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft ist daher durch die Rückkehr des Ehemannes in die eheliche Wohnung noch nicht gegenstandslos geworden, sondern es sind die Behauptungen der Antragstellerin zu überprüfen, daß es sich... mehr lesen...
Norm: ABGB §44
Rechtssatz: Kein Unterhaltsanspruch des Ehemannes gegen seine Gattin, wenn er nach Mißhandlungen und Drohungen vor 12 Jahren den ehelichen Haushalt verlassen und sich um seine Ehegattin nicht mehr gekümmert hat. Entscheidungstexte 4 Ob 550/64 Entscheidungstext OGH 21.07.1964 4 Ob 550/64 European Case Law Identifier (EC... mehr lesen...
Norm: ABGB §44. ABGB §92 BABGB §93 A
Rechtssatz: Vor der Entscheidung über den Antrag der Ehefrau auf Wiederaufnahme der ehelichen Gemeinschaft ist zu prüfen, ob sie nicht selbst gegen ihre Folgepflicht verstoßen hat. Entscheidungstexte 6 Ob 160/63 Entscheidungstext OGH 12.07.1963 6 Ob 160/63 Veröff: NZ 1964,119 European Case Law I... mehr lesen...
Norm: ABGB §44ABGB §91 EABGB §1152 C4
Rechtssatz: Arbeitsleistungen des Ehemannes für ein der Ehefrau gehöriges Hotel während des Bestandes der Ehe berechtigen den Ehemann nach der Scheidung nicht zum Begehren eines Entgeltes für seine Arbeiten, soferne nicht die Absicht des Mannes, die Arbeiten nicht unentgeltlich zu verrichten, unzweideutig manifestiert wurde. Entscheidungstexte 6 Ob 242/... mehr lesen...
Norm: ABGB §44EheG §55 Abs2 e2
Rechtssatz: Beistandspflicht, Beachtlichkeit des Widerspruches (wie SZ XXIV 275). Jeder Gatte ist verpflichtet, dem anderen vor allem im Falle einer Krankheit und einer physischen Behinderung beizustehen, ihm im Rahmen des Möglichen das Leben zu erleichtern und auf ihn in jeder Weise Rücksicht zu nehmen (Schwind in Klang 2 I S. 777 zu § 49 EheG). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Klara S., die Gattin des Erstklägers und Mutter der Zweitklägerin, ist am 25. Juli 1958 als Radfahrerin im Gemeindegebiet von A. tödlich verunglückt. Der Erstbeklagte wurde deswegen vom Strafgericht rechtskräftig nach § 335 StG. verurteilt. Nunmehr machen beide Kläger aus dem Verkehrsunfall der Klara S. Schadenersatzansprüche gegen die beiden Beklagten zur ungeteilten Hand geltend, und zwar nehmen sie den Erstbeklagten als Kraftwagenlenker wegen Verschuldens und den Zweitbeklagten als... mehr lesen...
Norm: ABGB §44ABGB §90ABGB §1152 C4LPfG §10 Abs2
Rechtssatz: Der Mann ist zur unentgeltlichen Arbeit im Erwerbsbetrieb seiner Gattin nicht verpflichtet (so schon SZ.XXV 146, Schwind, Ehekommentar S. 28). Entscheidungstexte 4 Ob 96/60 Entscheidungstext OGH 20.09.1960 4 Ob 96/60 Veröff: SozM III E,243 = Arb 7283 (siehe auch VwGH 11.02.1980, 3132/78 AnwBl 1981,122 ) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §44
Rechtssatz: Der Ehemann ist auch in Haushalt entsprechend § 1356 BGB zur Mithilfe verpflichtet, soweit dies nach den Verhältnissen der Eheleute üblich ist. Ist er nicht mehr berufstätig, so wird er im allgemeinen zur erhöhten Mithilfe im Haushalt verpflichtet sein. Veröff: NJW 1960,141 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1959:RS0103041 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §44ABGB §93 A
Rechtssatz: Keine Verpflichtung der Ehefrau, den Ehemann, der die eheliche Wohnung verlassen und auf seine Mietrechte zugunsten der Ehefrau verzichtet hat, in diese Wohung aufzunehmen. Entscheidungstexte 3 Ob 476/57 Entscheidungstext OGH 25.04.1958 3 Ob 476/57 Veröff: EvBl 1958/245 S 423 = HBZ 1958,2 7 Ob 51... mehr lesen...