RS OGH 2018/3/21 8Ob38/75, 5Ob608/76, 6Ob544/78, 5Ob745/79, 1Ob568/80, 6Ob701/81, 1Ob675/85, 2Ob111/

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Veröffentlicht am 14.05.1975
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Rechtssatz

Hat ein Ehegatte Leistungen für den Bau eines Wohnhauses auf dem Grundstück des anderen erbracht, so fällt in Folge Scheidung der Ehe der Rechtsgrund weg. Auch im Falle der Alleinverschuldens des Leistenden an der Ehescheidung besteht ein Rückforderungsanspruch; dieser ist aber nur im Rahmen des Nutzens des Leistungsempfängers gegeben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1975:RS0009341

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

14.05.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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