RS OGH 1961/9/6 6Ob242/61, 6Ob315/64, 1Ob117/72, 8Ob535/90

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Veröffentlicht am 06.09.1961
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Norm

ABGB §44
ABGB §91 E
ABGB §1152 C4

Rechtssatz

Arbeitsleistungen des Ehemannes für ein der Ehefrau gehöriges Hotel während des Bestandes der Ehe berechtigen den Ehemann nach der Scheidung nicht zum Begehren eines Entgeltes für seine Arbeiten, soferne nicht die Absicht des Mannes, die Arbeiten nicht unentgeltlich zu verrichten, unzweideutig manifestiert wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1961:RS0009348

Dokumentnummer

JJR_19610906_OGH0002_0060OB00242_6100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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