Die mitbeteiligte Partei (kurz: Bauwerberin) suchte mit Eingabe vom 20. Dezember 2002 (welche bei der Behörde am selben Tag einlangte) um baubehördliche Bewilligung zur Errichtung eines unterkellerten, zweigeschoßigen Mehrfamilienhauses (mit vier Wohneinheiten) mit Dachterrassen und vier im Kellergeschoß integrierten PKW-Abstellplätzen sowie der Errichtung einer Flügelmauer und Geländeveränderungen auf einer Liegenschaft in Graz an. Die Beschwerdeführer sind Eigentümer eines südlich a... mehr lesen...
Index: L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragSteiermarkL82000 BauordnungL82006 Bauordnung Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §354;ABGB §431;AVG §8;BauG Stmk 1995 §26 Abs1;BauRallg;
Rechtssatz: Zur Frage, ob die Baubehörden das Ausmaß des Bauplatzes richtig angenommen haben oder nicht, steht den Nachbarn kein Mitspracherecht zu,... mehr lesen...
Auf der Liegenschaft EZ 412, Grundbuch 04002 Baden, mit dem Grundstück Nr. 341/3, ist Wohnungseigentum begründet. Das Eigentum ist in 6112 Anteile zerlegt. Der Erstmitbeteiligte ist Miteigentümer zu 109/6112 Anteilen (Wohnungseigentum an W 16), der Zweitmitbeteiligte ist Miteigentümer zu 102/6112 Anteilen (Wohnungseigentum an W 14) und der Drittmitbeteiligte ist Miteigentümer zu 156/6112 Anteilen (Wohnungseigentum an W 2) an dieser Liegenschaft. Die Corvin Liegenschaftsverwaltung Bade... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich001 Verwaltungsrecht allgemein10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §354;BauO NÖ 1996 §18 Abs1 Z1 litb;BauRallg;MRKZP 01te Art1;StGG Art5;VwRallg;
Rechtssatz: Eine Baubewilligung greift nicht in das Eigentumsrecht des ... mehr lesen...
Index: L37153 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNiederösterreichL82000 BauordnungL82003 Bauordnung Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §354;BauO NÖ 1996 §18 Abs1 Z1 litb;BauRallg;
Rechtssatz: § 18 Abs. 1 Z. 1 lit. b NÖ BauO 1996 fordert bei Vorhandensein mehrerer Miteigentümer des Baugrundstückes nur (mehr) die Zustimmung der Mehrheit nach Anteilen. E... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 21. Februar 2000 ersuchte der Vertreter der Beschwerdeführerin - wie bereits die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 15. November 1999 - um die Zusendung aller Bescheide und Betriebsgenehmigungen für den Innsbrucker Flughafen, die nach §§ 68 ff LFG ergangen seien, insbesondere auch jenes Verfahren nach § 68 LFG, in welchem eine Sicherheitszone erstmals vorgesehen worden sei. Falls die Rechtsauffassung beibehalten werde, dass der Beschwerdeführerin keine Parteistellu... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren92 Luftverkehr
Norm: ABGB §297;ABGB §354;AVG §8;LuftfahrtG 1958 §2;LuftfahrtG 1958 §68 Abs1;LuftfahrtG 1958 §70 Abs4;LuftfahrtG 1958 §85 Abs1;LuftfahrtG 1958 §86;
Rechtssatz: Als von einer Sicherheitszone in Anspruch genommenes Grundstück (im Sinne der im vorliegenden Erkenntnis dargelegten hg. Judikatur) bzw. als im Bereich der Siche... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid gab die belangte Behörde der Berufung des Beschwerdeführers gegen die erstinstanzlichen Bescheide betreffend Einkommensteuer 1983 bis 1990 und 1992, Umsatzsteuer 1990 und den Verspätungszuschlag betreffend Einkommensteuer 1986 teilweise statt; sie sprach nicht über die Berufung betreffend Vermögensteuer 1984 bis 1991 und 1993 ab. Sie führte zur Begründung: des angefochtenen Bescheides (auszugsweise wiedergegeben) aus: Der Beschwerdeführer s... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §353;ABGB §354;BAO §24 Abs1;
Rechtssatz: Der (steuerrechtliche) Begriff des wirtschaftlichen Eigentums unterscheidet sich vom zivilrechtlichen Eigentumsbegriff. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2002:1998140224.X03 Im RIS seit 18... mehr lesen...
Hermann H. errichtete und betrieb ein Kleinkraftwerk, welches die motorische Kraft des Wassers aus einem als "S-Bach" genannten Gewässer nutzt, und dessen Errichtung und Betrieb den Verwaltungsgerichtshof schon wiederholt beschäftigt hat. Die Verlassenschaft nach Hermann H. ist die im vorliegenden verwaltungsgerichtlichen Verfahren mitbeteiligte Partei; der Einfachheit halber werden im Folgenden sowohl die Verlassenschaft nach Hermann H. als auch Hermann H. selbst mit der Abkürzung "M... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §354;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §60;WRG 1959 §63 litb;
Rechtssatz: Eine (evidente) Geringfügigkeit der durch ein Vorhaben bewirkten Belastung von fremdem Grundeigentum kann nichts daran ändern, dass der durch eine Zwangsrechtseinräumung bewirkte Eingriff in die durch die Rechtsordnung (siehe etwa § 12 Abs. 2 WRG 1959) geschü... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid vom 24. Jänner 1997 wurde der Österreichischen Donaukraftwerke AG, mit dem ebenfalls angefochtenen Bescheid vom 30. Juli 1999 "dem Magistrat der Stadt Wien" wasserrechtliche Bewilligungen erteilt. In den gegen diese Bescheide erhobenen Verwaltungsgerichtshofbeschwerden stützt die beschwerdeführende Partei ihre Parteistellung im wasserrechtlichen Bewilligungsverfahren auf ein Baurecht im Sinne des Baurechtsgesetzes. In beiden Beschwerden erachtet sich die... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/13 Sonstiges allgemeines Privatrecht40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §354;AVG §8;BauRG 1912 §6 Abs2 idF 1990/258;BauRG 1912 ;BauRGNov 1990;WRG 1959 §12 Abs2; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):99/07/0188
Rechtssatz: Ein Baurecht iSd Baurechtsgesetzes, RGBl Nr 86/1912 ... mehr lesen...
Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Partei vom 10. Mai 1993 wurde dem Beschwerdeführer für eine näher, dem "Objekt" nach, bezeichnete Liegenschaft an Trinkwasserzinszählermiete, Müllabfuhr, Kanalbenützungsgebühr für Trinkwasser und Kanalbenützungsgebühr für Thermalwasser insgesamt der Betrag von S 133.964,60 betreffend den Zeitraum Jänner bis August 1992 vorgeschrieben. Der Bescheid stützte sich auf die §§ 1 bis 5, 7 bis 10 des Salzburger Benützungsgebührengesetzes, Lan... mehr lesen...
Index: L37135 Abfallabgabe Müllabgabe Sonderabfallabgabe SondermüllabgabeMüllabfuhrabgabe SalzburgL82405 Abfall Müll Sonderabfall Sondermüll Salzburg10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: AbfallG Slbg 1991 §25 Abs1;ABGB §354;B-VG Art7 Abs1;
Rechtssatz: Nach dem Wortlaut des § 25 Abs 1 Slbg AbfallG 1991 ist der Liegenschaftseigentümer der Gebührenschuldner. Erken... mehr lesen...
Am 5. Februar 1993 (beim Amt der Kärntner Landesregierung eingelangt am 10. Februar 1993) stellte der Beschwerdeführer den an den Landeshauptmann von Kärnten gerichteten Antrag auf Rückübereignung einer enteigneten Teilfläche mit der Begründung: , aus seinem Eigentum seien Grundflächen im Gesamtausmaß von 13.815 m2 zum Zwecke des Ausbaues der T Bundesstraße zugunsten des öffentlichen Gutes der Republik Österreich (Bundesstraßenverwaltung) mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten,... mehr lesen...
Index: L85002 Straßen Kärnten001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)96/01 Bundesstraßengesetz
Norm: ABGB §287;ABGB §353;ABGB §354;ABGB §362;ABGB §364 Abs1;BStG 1971 §20a;BStG 1971 §33 Abs2;BStG 1971 §33 Abs3;BStGNov 1983 Art2 Pkt3 idF 1986/165;BStGNov 1986 Art2;LStG Krnt 1991 §7;VwRallg;
Rechtssatz: Derjenige, der verpflichtet ist, eine Straße herzustellen und zu erhalten, i... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war ua im Jahr 1991 neben seinem Hauptberuf als Angestellter der Handelskammer (nun Wirtschaftskammer) für Oberösterreich als Lehrbeauftragter an der Universität Linz im Ausmaß von 4 Wochenstunden tätig Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist strittig, ob die Einkünfte des Beschwerdeführers aus seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter als solche aus selbständiger Arbeit zu beurteilen und die entsprechenden Erlöse der Umsatzsteuer zu unterzie... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972 §47 Abs3;EStG 1988 §47 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/13/0202 E 6. April 1988 RS 1 Stammrechtssatz Nicht schon jede Unterordnung unter den Willen eines anderen muß die Arbeitnehmereigenschaft einer natürlichen Person zur Folge haben, denn auch ein Unternehmer, der einen Werkvertrag erfüllt,... mehr lesen...
Mit dem bei der erstinstanzlichen Behörde am 10. März 1997 eingelangten Baugesuch kamen die erst- und die zweitmitbeteiligte Partei (in der Folge kurz: Bauwerber) um baubehördliche Bewilligung eines Bauvorhabens ein. Dieses ist in der beigelegten Baubeschreibung wie folgt bezeichnet: "Teilausbau Erdgeschoß zu Wohnzwecken". In der Rubrik "kurze Angabe der Aufteilung und Zweckbestimmung der einzelnen Räumlichkeiten innerhalb der baulichen Anlagen" heißt es: "Teilausbau des Erdgeschosses... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §354;ABGB §523;BauO Tir 1989 §27 Abs3;BauO Tir 1989 §31; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/11/19 97/06/0141 5 Stammrechtssatz Die Tir BauO 1989 gibt dazu keine Handhabe, daß die Baubehörde über die Frage des Eigentums am Grundstück hinaus die Ver... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist Eigentümerin des Grundstücks Nr. 345/2 der Katastralgemeinde Aichkirchen, welches am 1. März 1990 in den nach § 13 Abs. 2 des Altlastensanierungsgesetzes (im Folgenden: AlSAG) geführten Altlastenatlas unter Einreihung in die Prioritätenklasse 2 eingetragen worden ist. Der in den vorgelegten Verwaltungsakten einliegenden Beschreibung dieser als "Kiener-Deponie" bezeichneten Altlast durch das Umweltbundesamt ist zu entnehmen, dass es sich bei der ... mehr lesen...
Index: 10/10 Grundrechte20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §354;StGG Art5;WRG 1959 §63 litb; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):96/07/0017
Rechtssatz: Der durch eine Zwangsrechtseinräumung bewirkte Eingriff in die Eigentümerposition des von der Einräumung Betroffenen berührt dessen aus § 354 ABGB erfließe... mehr lesen...
Im Bericht über das Ergebnis einer Buch- und Betriebsprüfung vom 14. November 1994 findet sich unter Tz 23 ("außerbilanzmäßige Zurechnungen") betreffend die mitbeteiligte Partei folgende Feststellung: "Aufgrund der von der Firma vorgelegten Unterlagen und den vom Prüfer durchgeführten Erhebungen kam die Betriebsprüfung zur Auffassung, daß mit dem Verkauf der Grundstücke 657/4 und 657/5 ein Deponierecht verkauft wurde". Der Kaufpreis für das Deponierecht ermittle sich nach dem Kaufprei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Eigentümer von Grundstücken, die er mit Rohrdrainagen entwässert. Diesen Grundstücken des Beschwerdeführers gegenüber, getrennt durch einen Weg und etwas tiefer gelegen, befinden sich Grundstücke der erst- und zweitmitbeteiligten Parteien des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (1. und 2.-MP). An deren Grundstücke in der Hanglage nach unten anschließend befinden sich Grundstücke der drittmitbeteiligten Partei des Verfahrens (3.-MP). Über die Grunds... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §353;ABGB §354;ABGB §362;ABGB §366;VwRallg;WRG 1959 §121 Abs1;WRG 1959 §40;
Rechtssatz: Das Recht zur Entwässerung der eigenen Liegenschaft, welches mangels Vorliegens eines Bewilligungstatbestandes nach § 40 WRG bewilligungsfrei ausgeübt werden kann, ist nichts anderes als Ausfluss des Grundei... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §292;ABGB §294;ABGB §353;ABGB §354;ABGB §362;ABGB §366;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Dafür, ob "Sachen, Rechte oder tatsächliche Zustände", auch wenn diese zivilrechtlich "kein selbständiges Schicksal" haben, als Wirtschaftsgut einzustufen sind, ist nicht allein der Eigentumsbegriff des ABGB maßgebend. Diese F... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin führte zu 10 Cg 10/95d des LG für ZRS Wien Klage gegen zwei beklagte Parteien auf Rückabwicklung eines Liegenschaftskaufes, wobei dieser Streit von der Beschwerdeführerin als Klägerin mit S 1,5 Mio bewertet worden war. Auf Seiten der Beschwerdeführerin trat Franz Berger dem Verfahren als Nebenintervenient bei. Am 10. April ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §354;ABGB §362;ABGB §366;GGG 1984 §14;GGG 1984 §15;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;JN §56 Abs2;JN §60 Abs2;
Rechtssatz: Die Ausübung eines Aufgriffsrechts verschafft dem Berechtigten noch nicht unmittelbar Eigentum an der davon betroffenen Liegenschaft, sondern vielmehr nur einen obligator... mehr lesen...
Der Erstbeschwerdeführer und die Zweitbeschwerdeführerin bilden eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, an welcher der Erstbeschwerdeführer mit 99 % und die Zweitbeschwerdeführerin mit 1 % beteiligt sind. Die Gewinnermittlung erfolgt gemäß § 4 Abs 1 EStG 1972. Für das Jahr 1984 machten die Beschwerdeführer anläßlich der Errichtung eines Kleinkraftwerkes von den Teilherstellungskosten gemäß § 8 Abs 4 Z 4 EStG 1972 eine vorzeitige Abschreibung im Ausmaß von 60 % ua für duktile Schleuderg... mehr lesen...