Begründung: Die Streitteile sind Eigentümer benachbarter Liegenschaften im Stadtgebiet einer Fremdenverkehrsgemeinde. Der Beklagte betreibt auf seiner Liegenschaft ein Hotel. Der Rechtsvorgänger des Klägers verkaufte 1983 einen Grundstreifen entlang der gemeinsamen Grenze an die Rechtsvorgänger des Beklagten, welche im Gegenzug die Grunddienstbarkeit einräumten, über die im Lageplan eingezeichnete Wegtrasse mit einer durchwegigen Höchstbreite von 3 m über den zum Grundstück des Be... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ.-Prof. Dr. Kodek als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei F***** GmbH, *****, vertreten durch Mag. Robert Stadler, Rechtsanwalt in Gallneukirchen, gegen die beklagten Parteien 1. Karl ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Gesellschaft mbH ist Alleineigentümerin zweier Liegenschaften mit u.a. dem Grundstück 711, der Beklagte Alleineigentümer einer Liegenschaft mit dem Grundstück .8/8, ob der gemäß einem Kaufvertrag aus dem Jahr 1926 die Dienstbarkeit des Geh- und Fahrtrechts auf diesem Grundstück zugunsten einer der beiden Liegenschaften der klagenden Partei einverleibt ist. Zwischen den Objekten der Parteien verläuft ein rund 30 m langer Durchgang in Ost-West-Richtung auf der... mehr lesen...
Norm: ABGB §1479ABGB §1485ABGB §1488ABGB §1497 IABGB §1502
Rechtssatz: Ernsthafte Vergleichsverhandlungen über das Bestehen einer Grunddienstbarkeit stehen als Ablaufhemmung einer Rechtsverjährung entgegen, wenn das behauptete Recht nach deren Scheitern innerhalb angemessener Frist klageweise geltend gemacht wird. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um die Verjährung infolge bloßen Nichtgebrauchs des Rechts (§§ 1479, 1485 ABGB) oder u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Alleineigentümer der 3.922 m2 großen Liegenschaft EZ ***** GB *****, bestehend aus dem Grundstück 2453/5, landwirtschaftlich genutzt, und dem Grundstück .252, auf dem sich ein Wohnhaus mit der Adresse G***** 11 befindet. Die drei Beklagten sind zu gleichen Teilen Miteigentümer der 406 m2 großen Liegenschaft EZ ***** GB *****, bestehend aus dem Grundstück 2453/7 (Weg). Die Lage dieser vom Rechtsstreit betroffenen Grundstücke ergibt sich aus der Map... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, auf der sich ein Haus befindet. Für die Beklagte, die Cousine der Klägerin, ist auf dieser Liegenschaft bezüglich der „Wohnung über dem Stall und dem Schuppen bestehend aus Zimmer, Küche, Kabinett" ein Wohnrecht grundbücherlich einverleibt. Seit ihrer Heirat im Jahr 1970 hat die Beklagte diese Wohnung zusammen mit ihrem Mann und ihren Kindern hauptsächlich als Wochenendwohnung benutzt... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, bestehend aus dem Grundstück 260/2. Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, zu deren Gutsbestand ua die Grundstücke 16/3, 280 und 446/1 gehören. Kurt P***** ist Eigentümer einer Liegenschaft, bestehend aus den Grundstücken 447/1, 447/2 und 26/2. Zu 6 C 156/75 des Bezirksgerichtes Leoben war zwischen den beiden Beklagten als damaligen Klägern und Johannes ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. DI Helmut S*****, und 2. Marianne S*****, vertreten durch Dr. Christian Kurz und Mag. Johannes Götsch, Rechtsanwälte in Innsbr... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 508a Abs 1 ZPO ist der Oberste Gerichtshof an den Ausspruch des Berufungsgerichtes über das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO nicht gebunden. Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann er sich im Falle der Zurückweisung einer ordentlichen Revision auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO ist der Oberste Gerichtshof an den Aus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 440 Grundbuch *****, zu deren Gutsbestand die Grundstücke Nr 262/1, 262/2 und 303 mit dem darauf errichteten Haus B*****, gehören. Auf dem Grundstück 262/1 verläuft entlang der Südgrenze ein rund 3,5 m breiter Privatweg, der nach Osten über die (nicht im Eigentum der Klägerin stehenden) Nachbargrundstücke 272/3 und 272/5 weiterführt und dann in den östlichen P*****weg auf Grundstück 2464 einmündet. Westlich des... mehr lesen...
Begründung: Der Zweitbeklagte war Gesellschafter/Geschäftsführer der klagenden GmbH. Als zweiter Geschäftsführer fungierte ein weiterer Gesellschafter, der nunmehrige Liquidator der klagenden Partei. Die Geschäftsführer vertraten die Gesellschaft gemeinsam. Deren Stammkapital von 1,125.000 S wurde von den drei Gesellschaftern zur Gänze bar eingezahlt und dem Konto der Gesellschaft bei der erstbeklagten Partei gutgeschrieben. Kontoverfügungen bedurften infolge der kollektiven Zeich... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft in I*****. Ihr Haus liegt gegenüber dem unterhalb in Hanglage gebauten Hotel der Beklagten (als Miteigentümer) etwas höher. Zwischen beiden Gebäuden verläuft die Dorfstraße sowie ein von hohen Laubbäumen gesäumter Feldweg. Die Höhe der Dachtraufe des Hotels befindet sich etwa auf dem Niveau der Dorfstraße. Das Grundstück der Beklagten ist zugunsten jenes der Kläger grundbücherlich mit der "Dienstbarkeit des Ni... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist seit 1972 Eigentümer der Liegenschaften EZ ***** und EZ *****, Grundbuch *****, Bezirksgericht *****, bestehend aus den Grundstücken Nr 4/48 und Nr 451/5. Der Beklagte ist seit 1971 Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, Grundbuch *****, Bezirksgericht *****, bestehend aus den Grundstücken Nr 3/20 und Nr 4/61. Das Grundstück des Klägers Nr 4/48 grenzt nördlich an das Grundstück des Beklagten Nr 4/61 an. Die Liegenschaften der Streitteile werden vom ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 45, Grundbuch T*****, auf der er einen Hotelbetrieb führt. Die Beklagten sind Eigentümer von Liegenschaften, auf denen Forstwirtschaft betrieben wird. In dem zu 16 C 2022/93v des Bezirksgerichtes Innsbruck geführten Verfahren erwirkten die Beklagten gegen den Kläger zu Gunsten ihrer Waldparzellen ein bücherliches Geh- und Fahrtrecht über das Grundstück Nr 127 der Liegenschaft des Klägers zum Zweck der Bringung der aus den... mehr lesen...
Begründung: Vorauszuschicken ist, dass das Berufungsgericht entgegen § 500 Abs 2 Z 1 lit b ZPO nicht ausgesprochen hat, ob der (hier nicht ausschließlich in einem Geldbetrag bestehende) Entscheidungsgegenstand bei Übersteigen von S 52.000,-- auch S 260.000,-- übersteigt oder nicht. Da jedoch (gemäß § 500 Abs 2 Z 3 ZPO) weiters ausgesprochen wurde, dass die ordentliche Revision zulässig sei, ist die Entscheidungsbefugnis des Obersten Gerichtshofes ungeachtet des unvollständig ge... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer einer land- und forstwirtschaftlich genutzten Liegenschaft mit einem Wohnhaus sowie einem Auszugshaus. Der Rechtsvorgänger des Klägers hatte die Liegenschaft 1922 gekauft und dabei der Beklagten (seiner Schwester) sowie einer weiteren Schwester auf die Dauer ihres Ledigenstandes die Dienstbarkeit des Wohnens im Auszugshaus eingeräumt. Außerdem wurde der Beklagten ein Holzbezugsrecht aus dem auf der Liegenschaft befindlichen Wald eingeräumt. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Alleineigentümerin des in der EZ 2 der KG ***** G***** gelegenen Grundstückes Nr 37/1 Wald im Ausmaß von 20.438 m**2, das im Gemeindegebiet der Klägerin liegt. Über dieses Grundstück verläuft ein ausgetretener Gehweg von 1,5 m Breite, der im Wanderatlas des Vereins "S*****" auf Blatt Nr 14 als Teilstück des Weges "24 BG" eingezeichnet ist und den Verbindungsweg Ra*****-Ri*****-B***** darstellt. Die klagende Marktgemeinde begehrt mit der am... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind Eigentümer angrenzender Liegenschaften. Am 24. 3. 1960 schlossen die Rechtsvorgängerin des Beklagten sowie Peter M***** zu GZ C 15/60 des Bezirksgerichtes Oberzeiring einen Vergleich, dessen Punkt 2. lautete: "Der Beklagte [Peter M*****] und seine Rechtsnachfolger verpflichten sich dagegen zu folgendem: a) Die strittigen Eigentumsverhältnisse am Vorplatze der ostseitigen Mauer des Hauses O*****, Markt Nr 14, werden verbindlich bere... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Streitteile sind Eigentümer anrainender Liegenschaften im Plöcken-Gebiet, die je eine Eigenjagd bilden. Am 22.Juni 1928 schlossen die Rechtsvorgänger der Streitteile in einem Grenzberichtigungsverfahren vor dem zuständigen Bezirksgericht einen Vergleich, mit dem der Rechtsvorgänger des Beklagten für sich und seine Rechtsnachfolger den Rechtsvorgängern des Klägers und deren Rechtsnachfolgern eine - in der Folge nicht ve... mehr lesen...
Norm: ABGB §473ABGB §1479ABGB §1488
Rechtssatz: Aus Utilitätserwägungen erlischt eine Dienstbarkeit - mangels gegenteiliger Vereinbarung - nicht durch bloßen Nichtgebrauch. Ein solcher könnte dagegen Grundlage einer Verjährung des Dienstbarkeitsrechts entweder gemäß § 1479 ABGB oder gemäß § 1488 ABGB sein (vergleiche SZ 58/98). Entscheidungstexte 1 Ob 121/97v Entscheidungstext OGH 24.... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Eigentümer einer Liegenschaft in Dornbirn. Im Lastenblatt der Grundbuchseinlage ist die Dienstbarkeit der Trink- und Nutzwasserfassung an der auf dem Grundstück 11227 entspringenden Quelle für das Grundstück .1305 einverleibt. Die Beklagten sind zu je einem Drittel Miteigentümer einer anderen Liegenschaft, deren Gutsbestand aus der Baufläche .1305/1 besteht. Auf diesem Grundstück befindet sich das Wohnhaus Nr.3a. Die angrenzende Liegenschaft - bestehend ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1488
Rechtssatz: Die Freiheitsersitzung nach § 1488 ABGB ist auch dann möglich, wenn der Berechtigte die Dienstbarkeit bisher nicht ausgeübt hat, aber die Ausübung nach dem Lauf der Dinge möglich gewesen wäre. (vgl 5 Ob 565/84 = SZ 58/98). Entscheidungstexte 1 Ob 2188/96p Entscheidungstext OGH 03.10.1996 1 Ob 2188/96p 10 Ob 78/14i ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1488ABGB §1497 IIIWRG §138 Abs1
Rechtssatz: Die Antragstellung eines Betroffenen gemäß § 138 Abs 1 WRG bei der Verwaltungsbehörde unterbricht in sinngemäßer Anwendung des § 1497 ABGB gleich einer Klage die Verjährung des geltend gemachten Rechtes. Entscheidungstexte 1 Ob 25/95 Entscheidungstext OGH 23.06.1995 1 Ob 25/95 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1488
Rechtssatz: Es ist nicht erforderlich, dass der Verpflichtete die Absicht hat, die Rechtsausübung durch den Berechtigten unmöglich zu machen oder zu beeinträchtigen. Es genügt vielmehr, dass der Belastete ein Hindernis errichtet, das die Ausübung des Rechts für den Berechtigten wahrnehmbar unmöglich macht oder beeinträchtigt. Es genügt die manifeste Beeinträchtigung des Servitutsrechts. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1488
Rechtssatz: Wenngleich die Freiheitsersitzung logisch voraussetzt, daß der Berechtigte die Servitut bis zur Wiedersetzlichkeit auch ausgeübt hat, genügt doch, daß er ein beträchtliches Hindernis wahrgenommen hat. Entscheidungstexte 4 Ob 562/94 Entscheidungstext OGH 19.09.1994 4 Ob 562/94 European Case Law Identifi... mehr lesen...