Mit Bescheid vom 3. Oktober 1990 stellte die mitbeteiligte Oberösterreichische Gebietskrankenkasse fest, daß die Beschwerdeführerin infolge des Verfalles der Erstattungsansprüche gemäß § 11 EFZG keinen Anspruch auf Erstattung des fortgezahlten Entgeltes nach § 8 EFZG für Zeiträume vor dem 29. Mai 1988 habe. Nach der Bescheidbegründung sei anläßlich einer Beitragsprüfung bei der Beschwerdeführerin am 29. Mai 1990 festgestellt worden, daß die Beschwerdeführerin laut Lohnkonto das Entgel... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 3. Oktober 1990 stellte die mitbeteiligte Oberösterreichische Gebietskrankenkasse fest, daß die Beschwerdeführerin infolge des Verfalles der Erstattungsansprüche gemäß § 11 EFZG keinen Anspruch auf Erstattung des fortgezahlten Entgeltes nach § 8 EFZG für Zeiträume vor dem 29. Mai 1988 habe. Nach der Bescheidbegründung sei anläßlich einer Beitragsprüfung bei der Beschwerdeführerin am 29. Mai 1990 festgestellt worden, daß die Beschwerdeführerin laut Lohnkonto das Entgel... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: ABGB §1486 Z5;EFZG §11;EFZG §2;VwRallg;
Rechtssatz: Der Anspruch auf Erstattung gem § 11 EFZG muß bei sonstigem Verlust binnen zwei Jahren ab dem Zeitpunkt, bis zu dem der Arbeitnehmer, auf den sich der Erstattungsanspruch bezieht, Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat, beim Krankenver... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)66/03 Sonstiges Sozialversicherungsrecht
Norm: ABGB §1486 Z5;EFZG §11;EFZG §2;VwRallg;
Rechtssatz: Der Anspruch auf Erstattung gem § 11 EFZG muß bei sonstigem Verlust binnen zwei Jahren ab dem Zeitpunkt, bis zu dem der Arbeitnehmer, auf den sich der Erstattungsanspruch bezieht, Anspruch auf Entgeltfortzahlung hat, beim Krankenver... mehr lesen...
Die Steuerpflichtige (in der Folge: Beschwerdeführer) bezieht Pensionen von zwei Sozialversicherungsträgern. Bei Durchführung des amtswegigen Jahresausgleiches für das Streitjahr machte der Beschwerdeführer Unterhaltszahlungen von S 60.000,-- an seine in Not geratene Tochter als außergewöhnliche Belastung geltend. Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid versagte die belangte Behörde im Instanzenzug diesen Abzug vom Einkommen mit der Begründung: , Aufwendungen, ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB;EStG 1972; Beachte Besprechung in:
ÖStZB 1990, 311;
Rechtssatz: Außergewöhnlichkeit und Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für Unterhaltsleistungen auf Grund des Wiederauflebens der Unterhaltspflicht der Eltern für eine bereits verheiratet gewesene Tochter, die für drei eheliche Kinder zu sorgen ... mehr lesen...
Index: L92058 Altenheime Pflegeheime Sozialhilfe Vorarlberg20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB;SHG Vlbg 1971 §10;
Rechtssatz: Nach der st Rsp der ordentlichen Gerichte führt der Verlust der subjektiven oder objektiven Selbsterhaltungsfähigkeit des Kindes zum Wiederaufleben seines Unterhaltsanspruches. Unter Verlust der Selbsterhaltungsfähigkeit wird dabei der zur Sicherung seines Unterhalte... mehr lesen...
Index: L94409 Krankenanstalt Spital Wien001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1486 Z3;KAG Wr 1958 §39;KAG Wr 1958 §40;KAG Wr 1958 §41;KAG Wr 1958 §42;VwRallg;
Rechtssatz: Pflegegebührenforderungen sind öffentlich rechtlicher Natur, auf die die zivilrechtlichen Bestimmungen über die Verjährung keine Anwendung finden (Hinweis E 25.11.1969, 550/69). ... mehr lesen...
Index: L94409 Krankenanstalt Spital Wien001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1486 Z3;KAG Wr 1958 §39;KAG Wr 1958 §40;KAG Wr 1958 §41;KAG Wr 1958 §42;VwRallg;
Rechtssatz: Pflegegebührenforderungen sind öffentlich rechtlicher Natur, auf die die zivilrechtlichen Bestimmungen über die Verjährung keine Anwendung finden (Hinweis E 25.11.1969, 550/69). ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1151;ABGB;GebG 1957 §33 TP20 Abs1 Z2 lita;
Rechtssatz: Nach § 1389 zweiter Satz ABGB sind auch Generalvergleiche zulässig (Hinweis OGH 29.3.1977, 3 Ob 504/77). Solche Vergleiche dienen insbesondere bei der Auflösung von Dauerschuldverhältnissen (ua gelten Dienstverträge als Dauerschuldverhältnisse)... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd WildL65003 Jagd Wild Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §361; ABGB §833;ABGB;JagdG NÖ 1974 §6 Abs1 idF 6500-4;JagdRallg; ABGB § 361 heute ABGB § 361 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 833 heute ... mehr lesen...
Index: L65000 Jagd WildL65003 Jagd Wild Niederösterreich20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §361; ABGB §833;ABGB;JagdG NÖ 1974 §15 Abs2;JagdG NÖ 1974 §16 idF 6500-4;JagdG NÖ 1974 §6 Abs1 idF 6500-4;JagdRallg; ABGB § 361 heute ABGB § 361 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1486;VwRallg; ABGB § 1486 heute ABGB § 1486 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 ABGB § 1486 gültig von 01.03.1919 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch StG... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1486;VwRallg; ABGB § 1486 heute ABGB § 1486 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 ABGB § 1486 gültig von 01.03.1919 bis 31.12.2009 zuletzt geändert durch StG... mehr lesen...
Index: L37292 Wasserabgabe KärntenL69302 Wasserversorgung Kärnten20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB;GdwasserversorgungsG Krnt 1962 §7;GdwasserversorgungsG Krnt 1962 §8;GdwasserversorgungsG Krnt 1962 §9;
Rechtssatz:
Der Anschlusszwang an eine Gemeindewasserversorgungsanlage kann nur gegenüber dem Eigentümer, nicht aber gegenüber dem Pächter eines bebauten Grundstückes ausgesprochen w... mehr lesen...
Die am 10. September 1969 verstorbene Beschwerdeführerin befand sich seit vielen Jahren in verschiedenen Heil- und Pflegeanstalten und wurde am 15. März 1950 in die Heilanstalt Ybbs/Donau verlegt. Zum Kurator der vollentmündigten Beschwerdeführerin wurde vom Amtsgericht Wien mit Beschluß vom 6. November 1944 Rechtsanwalt Dr. Hardix bestellt, der mit Genehmigung des Pflegschaftsgerichtes namens der Beschwerdeführerin die vorliegenden Beschwerden eingebracht hat. Vom Altersunterstützun... mehr lesen...
Index: L94409 Krankenanstalt Spital Wien20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1486 Z3;KAG Wr 1958 §42; ABGB § 1486 heute ABGB § 1486 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 75/2009 ABGB § 1486 gültig von 01.03.1919 bis 31.12.2009 zuletzt geänd... mehr lesen...