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L94409 Krankenanstalt Spital WienNorm
ABGB §1486 Z3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 0560/69 E 25. November 1969Rechtssatz
Forderungen nach §§ 42 ff WKAG bezüglich der Pflegegebühren öffentlicher Krankenanstalten sind Forderungen des öffentlichen Rechtes, auf die die Vorschriften des ABGB, über Verjährung nur insoweit anwendbar sind, als dies in den in Frage kommenden Bestimmungen ausdrücklich vorgesehen ist.Forderungen nach Paragraphen 42, ff WKAG bezüglich der Pflegegebühren öffentlicher Krankenanstalten sind Forderungen des öffentlichen Rechtes, auf die die Vorschriften des ABGB, über Verjährung nur insoweit anwendbar sind, als dies in den in Frage kommenden Bestimmungen ausdrücklich vorgesehen ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1969:1969000550.X01Im RIS seit
05.06.2002Zuletzt aktualisiert am
27.06.2012