Norm: ABGB §1440 CbABGB §1438 DDSt 1990 §1 C1DSt 1990 §2 C1
Rechtssatz: Es ist eine disziplinäre Verfehlung, einen widmungsgemäß zu verwendenden Geldbetrag dessen ungeachtet mit einem Honoraranspruch aufzurechnen. Dem Rechtsanwalt, der einen bestimmten Betrag mit seiner bestimmten Widmung erhalten hat, ist es weder gestattet, diesen zur Sicherstellung einer Kostenforderung zu erlegen (Berufspflichtenverletzung nach § 2 DSt) noch selbst zu entsc... mehr lesen...
Norm: ABGB §863 AABGB §1438 CbABGB §1444 A
Rechtssatz: Die Einwendung des Aufrechnungsverbots ist nicht verfristet, wenn sie zwar nicht sofort, aber - anders als in dem der Entscheidung 3 Ob 540/92 (ecolex 1992, 845) zugrundeliegenden Sachverhalt - nicht erst nach allen Beweisaufnahmen und Vorliegen eines Sachverständigengutachtens erhoben wurde. Aus dem Umstand, daß die Einwendung des Aufrechnungsverbotes erst nach einigen Verhandlungen erhobe... mehr lesen...
Norm: ABGB §1170ABGB §1438 AaABGB §1438 E
Rechtssatz: Die Frage nach der Berechtigung zum Skontoabzug bei Tilgung der Werklohnforderung durch rechtzeitig erklärte Aufrechnung des Werkbestellers richtet sich zuerst nach dem Inhalt der Skontovereinbarung: Ist danach der Skontoabzug von einer Barzahlung durch den Werkbesteller abhängig gemacht, so bleibt für eine solche Berechtigung kein Raum. Ist aber der Skontoabzug bloß für den Fall fristgerech... mehr lesen...