Norm: ABGB §1438 EIPRG §35
Rechtssatz: Die Wirkungen der Aufrechnung und deren Zulässigkeit einschließlich etwaiger Aufrechnungshindernisse sind nach dem durch inländisches Kollisionsrecht berufenen nationalen Recht zu beurteilen. Maßgebend ist regelmäßig jene Rechtsordnung, die für die Hauptforderung gilt, gegen die aufgerechnet wird. Entscheidungstexte 1 Ob 38/03z Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §1438 AfABGB §1440 CbRAO §19
Rechtssatz: Die Aufrechnungsbefugnis des Rechtsanwaltes unterliegt neben den ihm durch § 19 RAO eingeräumten Rechten den allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechts. § 1440 Satz 2 ABGB steht der Aufrechnung seiner Honorarforderung mit einem Treuhanderlag entgegen. Entscheidungstexte 6 Ob 16/02z Entscheidungstext OGH 18.04.2002 6 Ob 16/02z ... mehr lesen...