RS OGH 2003/9/2 1Ob38/03z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.09.2003
beobachten
merken

Norm

ABGB §1438 E
IPRG §35

Rechtssatz

Die Wirkungen der Aufrechnung und deren Zulässigkeit einschließlich etwaiger Aufrechnungshindernisse sind nach dem durch inländisches Kollisionsrecht berufenen nationalen Recht zu beurteilen. Maßgebend ist regelmäßig jene Rechtsordnung, die für die Hauptforderung gilt, gegen die aufgerechnet wird.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117988

Dokumentnummer

JJR_20030902_OGH0002_0010OB00038_03Z0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten