Norm
ABGB §1438 AfRechtssatz
Die Aufrechnungsbefugnis des Rechtsanwaltes unterliegt neben den ihm durch § 19 RAO eingeräumten Rechten den allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechts. § 1440 Satz 2 ABGB steht der Aufrechnung seiner Honorarforderung mit einem Treuhanderlag entgegen.Die Aufrechnungsbefugnis des Rechtsanwaltes unterliegt neben den ihm durch Paragraph 19, RAO eingeräumten Rechten den allgemeinen Regeln des bürgerlichen Rechts. Paragraph 1440, Satz 2 ABGB steht der Aufrechnung seiner Honorarforderung mit einem Treuhanderlag entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2002:RS0116395Im RIS seit
18.05.2002Zuletzt aktualisiert am
28.01.2016