Norm: ABGB §1431 A1ABGB §1431 HZPO §266 BVersVG §11 Abs2
Rechtssatz: Bei einem auf irrtümliche Zahlung gegründeten Rückforderungsanspruch hat der klagende Versicherer - im Gegensatz zur Klage des Versicherungsnehmers auf Erbringung der Versicherungsleistung - den Nachweis zu erbringen, dass das Schadensereignis nicht von der primären Risikoabgrenzung umfasst ist und daher kein Versicherungsschutz bestand. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 HVersVG §11VersVG §11 Abs2
Rechtssatz: § 11 VersVG steht der Rückforderung bei Vorliegen der allgemeinen Voraussetzungen des § 1431 ABGB grundsätzlich nicht entgegen. Entscheidungstexte 7 Ob 18/95 Entscheidungstext OGH 12.07.1995 7 Ob 18/95 7 Ob 157/03v Entscheidungstext OGH 05.08.2003 7 Ob 157/03v ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 KFamLAG §30f Abs3 litb
Rechtssatz: Liegen keine gegenteiligen Anhaltspunkte vor, ist nicht anzunehmen, daß sich der Bund zur Gewährung den gesetzlichen Rahmen übersteigender Kostenersätze verpflichten wollte. Leerfahrten sind daher nach dem Inhalt des Subventionsvertrages dann nicht zu ersetzen, wenn im selben Zeitraum bei Direktverträgen nach § 30f Abs 3 lit a FamLAG Kosten der Leerfahrten vom Bund nicht getragen wurden. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1400 CABGB §1431 I
Rechtssatz: Wird der überweisenden Bank von ihrem überweisenden Kunden ein undeutlicher, nichtsdestoweniger aber wirksamer Überweisungsauftrag erteilt, den sie seinem Inhalt gemäß an die Empfangsbank ausführte, sodaß sie dafür den Kunden auch ensprechend belasten durfte, dann kann auch der darauf, daß der überwiesene Betrag von der Empfangsbank einem nicht berechtigten Empfänger gutgeschrieben wurde, gestützte Rüc... mehr lesen...
Norm: ABGB §1412ABGB §1431 AKO §31 Abs1 Z1 Fall2
Rechtssatz: Gemäß objektiver Betrachtungsweise ist zu entscheiden, wessen Schuld durch eine Zahlung abgegolten wurde. Die Beachtung des Empfängerhorizontes dient aber nur dem Schutz des Gläubigers etwa gegen Bereicherungsansprüche des Schuldners, dem die Zahlung objektiv zuzurechnen war. Ob durch diese Befriedigung des Gläubigers aber der Anfechtungstatbestand nach § 31 Abs 1 Z 1 2.Fall KO herges... mehr lesen...
Begründung: Das auf Rückzahlung einer verbotenen Ablöse gerichtete Begehren des Antragstellers haben sowohl die Schlichtungsstelle des magistratischen Bezirksamtes für den ***** Bezirk der Stadt Wien als auch beide Vorinstanzen wegen Verjährung abgewiesen. Die dabei zu lösende Rechtsfrage bestand darin, ob die in § 27 Abs 3 MRG normierte Verjährungsfrist von drei Jahren bereits mit der Zahlung der verbotenen Leistung oder erst mit der sicheren Identifizierung der Person des Leis... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431 A
Rechtssatz: Es ist unzulässig, Verträge mit Hilfe des Bereicherungsrechtes zu korrigieren. Wer ein ungünstiges Geschäft abgeschlossen hat, kann seinen Nachteil nicht durch das Bereicherungsrecht ausgleichen. Entscheidungstexte 7 Ob 574/92 Entscheidungstext OGH 09.07.1992 7 Ob 574/92 Veröff: SZ 65/105 = RdW 1993,39 9 Ob ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Kaufvertrag und Vergleich vom 22.2.1988 veräußerte die klagende Partei dem Beklagten ihr auf dem Grundstück des Käufers errichtetes Superädifikat um S 2,4 Mill. Da zwischen der Errichtung des Superädifikates und der Veräußerung nur 5 Jahre gelegen waren, war die klagende Partei zur Berichtigung des Vorsteuerabzuges um den auf die Errichtungskosten entfallenden anteiligen Umsatzsteuerbetrag verpflichtet. Sie stellte den aufgrund dieser Berichtigung an die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind als Dienstnehmer der Beklagten (und zwar mit Ausnahme des Erstklägers als Arbeiter) in der Saline Ebensee beschäftigt. § 16 der Betriebsvereinbarung für die Arbeiter der Saline Ebensee hat folgenden Wortlaut: "Dem Arbeiter gebührt eine Haushaltszulage, deren Anspruchsvoraussetzungen sich nach den für die Vertragsbediensteten des Bundes geltenden Bestimmungen richten. Die Höhe der monatlichen Haushaltszulage beträgt für den verheirateten Arbeite... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist beim Finanzamt B***** zur Steuer-Nr.***** veranlagt. Er bezog in den Jahren 1984 bis 1986 neben Einkünften aus unselbständiger Tätigkeit auch solche aus selbständiger Tätigkeit aus Vermietung und Verpachtung, aus Gewerbebetrieben und aus Kapitalvermögen. Mittels Zufallsgenerators, der in der Dienstanweisung für Veranlagung und Betriebsprüfung vorgesehen ist, wurde die Einkommensteuererklärung des Klägers für das Jahr 1983 als Fall ausgewählt, der in dem ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war auf Grund des Mietvertrages vom 14.11. 1985 Mieter der Wohnung top.Nr.11 im Haus Wien 7., N*****gasse *****; Alleineigentümerin dieses Hauses ist die Beklagte. Im Mai oder Juni 1987 wollte der Kläger die Wohnung an eine andere Mieterin weitergeben. Die Beklagte räumte ihm dieses Recht gegen Zahlung eines Entgelts von S 50.000 zuzüglich 20 % Umsatzsteuer, das sind S 60.000, ein. Der Kläger begehrt von der Beklagten die Rückzahlung dieses ohne gel... mehr lesen...
Norm: ABGB §335 AABGB §1041 A1ABGB §1041 A4ABGB §1041 C1ABGB §1041 C3ABGB §1431 AABGB §1437
Rechtssatz: § 1041 räumt dem verkürzten Eigentümer der zum fremden Nutzen verwendeten Sache primär (in Konkurrenz mit sachenrechtlichen Ansprüchen) das Recht auf Rückstellung der Sache ein, bei Unmöglichkeit oder Untunlichkeit schuldet der Bereicherte den Ersatz des Wertes zur Zeit der Verwendung. Ein Wahlrecht des Eigentümers, statt des Wertersatzes ein... mehr lesen...