RS OGH 2015/10/1 7Ob574/92, 9Ob395/97x, 3Ob217/97a, 6Ob304/99w, 7Ob95/01y, 8Ob147/08p, 10Ob58/15z

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Veröffentlicht am 09.07.1992
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Rechtssatz

Es ist unzulässig, Verträge mit Hilfe des Bereicherungsrechtes zu korrigieren. Wer ein ungünstiges Geschäft abgeschlossen hat, kann seinen Nachteil nicht durch das Bereicherungsrecht ausgleichen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1992:RS0033848

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

01.12.2015
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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