RS OGH 1994/10/25 1Ob580/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.10.1994
beobachten
merken

Norm

ABGB §1400 C
ABGB §1431 I

Rechtssatz

Wird der überweisenden Bank von ihrem überweisenden Kunden ein undeutlicher, nichtsdestoweniger aber wirksamer Überweisungsauftrag erteilt, den sie seinem Inhalt gemäß an die Empfangsbank ausführte, sodaß sie dafür den Kunden auch ensprechend belasten durfte, dann kann auch der darauf, daß der überwiesene Betrag von der Empfangsbank einem nicht berechtigten Empfänger gutgeschrieben wurde, gestützte Rückforderungsanspruch nur dem Kunden als Überweisenden zustehen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0033034

Dokumentnummer

JJR_19941025_OGH0002_0010OB00580_9400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten