Norm: ABGB §1431 AABGB §1431 E1ABGB §1431 IMRG §27 Abs1MRG §27 Abs3
Rechtssatz: Der in § 1431 ABGB normierte Bereicherungsanspruch kann gegen den Zessionar der mangelhaften Forderung geltend gemacht werden. Das gilt auch für Bereicherungsansprüche nach § 27 Abs 3 MRG: Da die Leistungspflicht nach Abtretung allein zwischen Zessus und Zessionar besteht, findet formal die Leistung nur zwischen diesen beiden Personen statt, was zur Folge hat, dass ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1016ABGB §1041 A1ABGB §1431 A
Rechtssatz: Zu Bereicherungsansprüchen bei Leistung an einen Scheinvertreter. Entscheidungstexte 2 Ob 5/00z Entscheidungstext OGH 20.01.2000 2 Ob 5/00z Veröff: SZ 73/11 6 Ob 110/01x Entscheidungstext OGH 16.05.2001 6 Ob 110/01x Beisatz: Bei einer Leistung an einen Scheinver... mehr lesen...
Norm: ABGB §1431
Rechtssatz: Wenn ein Steuerberater ein falsches Gutachten über die Steuerfreiheit einer bestimmten Geschäftstätigkeit erstattet und darauf basierend jahrelang für den Klienten auftragsgemäß tätig ist, können die bereits bezahlten Honorare nicht wegen Wertlosigkeit der Leistungen gestützt auf § 1431 ABGB sondern nur nach Schadenersatzrecht zurückverlangt werden (Abkehr von der Judikatur zur Rückforderung von Anwaltshonoraren: SZ... mehr lesen...
Norm: ABGB §880aABGB §1431
Rechtssatz: Ist der Garantiebegünstigte im Verhältnis zum Garantieauftraggeber rechtsgeschäftlicher Vertreter dessen Vertragspartners im Valutaverhältnis, so kann der nach einem ungerechtfertigten Garantieabruf im Valutaverhältnis entstandene Kondiktionsanspruch nur gegen den Geschäftsherrn geltend gemacht werden. Entscheidungstexte 1 Ob 242/99s Entscheidung... mehr lesen...