Begründung: Die Klägerin erhielt in der Versteigerungstagsatzung vom 15. November 2007 den Zuschlag an zwei Liegenschaften. Ihr Eigentumsrecht wurde mit Beschluss vom 13. November 2008 verbüchert. Mit Vertrag vom 4. Oktober 2005 hatte die Beklagte den auf den Liegenschaften befindlichen Gasthof ua samt Terrasse, Einliegerwohnungen, Nebengebäude und Parkflächen vom damaligen Liegenschaftseigentümer in Bestand genommen. Das Erstgericht wies das Hauptbegehren ab und verhielt die Beklag... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Beschluss des Landesgerichts Eisenstadt vom 21. Dezember 2004, 26 S 118/04m, wurde über das Vermögen der B***** GmbH der Konkurs eröffnet. Die Beklagte gewährte der nunmehrigen Gemeinschuldnerin mit Vertrag vom 1. Oktober 2002 einen wiederholt ausnutzbaren Kontokorrentkredit mit einem Rahmen von 2 Mio EUR und einer Laufzeit bis 30. September 2007. Anfang des Jahres 2004 wurde der Kreditrahmen auf 2,4 Mio EUR erhöht. Der Kreditvertrag enthält unter dem Titel ... mehr lesen...
Begründung: Am 20. 6. 2005 wurde der Kläger schwer verletzt, als er an einer Getränkeabfüllanlage der beklagten Partei Wartungsarbeiten verrichtete. Mit der Durchführung dieser Arbeiten war der Dienstgeber des Klägers infolge eines Auftrags der beklagten Partei betraut. Unfallursache war, dass ein Mitarbeiter der beklagten Partei durch Herstellung einer elektrischen Überbrückung die Betriebsbereitschaft der während der Wartungsarbeiten abgeschalteten Anlage simuliert und ein weite... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dipl.-Ing. Peter A*****, vertreten durch Dr. Christian Kurz und Mag. Johannes Götsch, Rechtsanwälte in Innsbruck, gegen die beklagte Partei Hotel E***** KG, *****, vertreten durch Dr. Claus Hildebrand, Rechtsanwalt in Innsbruck, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1395 Satz2VersVG §67
Rechtssatz: Im Falle der rechtsgeschäftlichen Abtretung einer Forderung schützt § 1395 Satz 2 ABGB den auf die fortdauernde Gläubigerstellung des Zedenten vertrauenden Schuldner insoweit, als dieser bis zur Kenntnis vom Forderungsübergang noch an den „Altgläubiger" schuldbefreiend leisten oder sich sonst mit ihm abfinden kann. Der Zessionar muss bis zu diesem Zeitpunkt im Verhältnis zum Schuldner die an den Zede... mehr lesen...
Norm: ABGB §1395ABGB §1396RAO §19 Abs1
Rechtssatz: § 19 Abs 1 RAO ist dahin zu interpretieren, dass nach Bevollmächtigung das Aufrechnungsrecht des Rechtsanwaltes trotz der davor erfolgten Verständigung von der Abtretung des Abrechnungsanspruches zu bejahen ist. Entscheidungstexte 8 Ob 92/06x Entscheidungstext OGH 22.02.2007 8 Ob 92/06x Beisatz: Hier: Aufrechnung des Honora... mehr lesen...