Norm: ABGB §1375 BABGB §1380
Rechtssatz: Ein Stundungsansuchen ist als deklaratives Anerkenntnis anzusehen. Entscheidungstexte 7 Ob 549/94 Entscheidungstext OGH 27.04.1994 7 Ob 549/94 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0032759 Dokumentnummer JJR_19940427_OGH0002_0070OB00549_940... mehr lesen...
Norm: ABGB §1380 HABGB §1497 IZPO §503 Z4 E4c13
Rechtssatz: Ob der Inhalt von Schreiben als "Vergleichsgespräch" zu werten ist, ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung. Entscheidungstexte 1 Ob 533/94 Entscheidungstext OGH 11.03.1994 1 Ob 533/94 7 Ob 325/01x Entscheidungstext OGH 17.04.2002 7 Ob 325/01x Auch; Beisatz: Wie lang... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 Abs2 Z5 F2ABGB §1380ZPO §208 Abs1 Z1 AZPO §266 DIIZPO §395
Rechtssatz: Das Verfahren außer Streitsachen kennt keine prozessualen Sonderbestimmungen für den Fall, dass der geltend gemachte Anspruch vom Schuldner anerkannt wird, etwa entsprechend den Bestimmungen des § 395 ZPO. Die für den Bereich des Streitverfahrens entwickelten Grundsätze über Gegenstand (RZ 1979, 276/85), Rechtsnatur (SZ 25/139; SZ 25/234; ÖJZ 1957, 268/192; ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft ***** mit dem 1903 durch Teilung entstandenen, 423 m2 großen Grundstück *****. Östlich schließt an dieses Grundstück eine den Gegenstand des Rechtsstreits bildende 255 m2 große, in der Grundbuchsmappe gesondert ausgewiesene, jedoch zum Wörthersee-Grundstück Nr.***** zugehörige ("dazugeklammerte") Fläche an. Das Grundstück Nr. ***** ist öffentliches Wassergut. Bereits im Lageplan des Ing.Hans Sattle... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war zu 23/100- und der Erstbeklagte zu 77/100-Anteilen Miteigentümer der "Herrschaft Gstatt" mit Liegenschaften in den KG Mitterberg, Öblarn, Sonnberg, Kleinsölk (Bezirksgericht Göbming), Untertal, Rohrmoos (Bezirksgericht Schladming) und Niederöblarn (Bezirksgericht Irdning) sowie Landtafel-Liegenschaften des Grundbuches beim BG für ZRS Graz in den KG Mitterberg, Sonnberg, Öblarn und Kleinsölk, Niederöblarn, Rohrmoos und Untertal sowie von Fisc... mehr lesen...
Begründung: Der Erstkläger ist zur Hälfte, der Zweit- und die Drittklägerin sind je zu einem Viertel Eigentümer einer Liegenschaft in der Katastralgemeinde Nußdorf. Die Rechtsvorgänger der Kläger erwarben das deren Gutsbestand bildende und das angrenzende Grundstück am 8.10.1958, deren Rechtsvorgänger waren von 1946 bis 1958 Eigentümer dieser Grundstücke. Weder diesen noch den unmittelbaren Rechtsvorgängern der Kläger war beim Erwerb der Grundstücke mitgeteilt worden, daß diese Gr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat die Frage, ob dem Kläger aus der Überlassung der gegenständlichen Diensterfindung an die Beklagte noch eine besondere Vergütung gebührt und ob die Beklagte verpflichtet sei, die selbständige Verwertung des US-Patents über diese Erfindung durch den Kläger zu dulden, zutreffend verneint. Es reicht daher insofern aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuwe... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Rekursgericht hat die Frage, ob die Nebenintervenienten berechtigt sind, einen von den Hauptparteien suspensiv bedingt abgeschlossenen Vergleich zu widerrufen, zutreffend verneint. Es reicht daher aus, auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 48 ASGG). Den Ausführungen der Revisionsrekurswerber ist entgegenzuhalten, daß es zwar zutrifft, daß ein gerichtlicher Vergleich auch e... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit Februar 1949 bei der Rechtsvorgängerin der Erstbeklagten und unmittelbar anschließend vom 1.Jänner 1980 bis 31. Oktober 1988 unter Übernahme aller Rechte und Pflichten bei der Erstbeklagten als Angestellter beschäftigt. Im August 1973 schlossen die Betriebsleitung der Rechtsvorgängerin der Erstbeklagten und der damalige Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung über die Einführung einer betrieblichen Vorsorge betreffend Abfertigungen und Fir... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schubert als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hofmann, Dr. Schlosser, Dr. Graf und Dr. Schiemer als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Otto P*****, vertreten durch Dr. Christian Jelinek, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Eva P*****, vertreten durch Dr. Walter Mardetschläger, Rechtsanwalt in Wien, wegen Anfechtung e... mehr lesen...
Begründung: Der Beklagte erhob im erstinstanzlichen Wechselrechtsprozeß zunächst gegen den Wechselzahlungsauftrag vom 24.11.1982 Einwendungen mit dem wesentlichen Inhalt, das der Wechselannahme zugrundeliegende Rechtsgeschäft sei als wucherisches Darlehen nichtig. Er schloß jedoch dann in der mündlichen Streitverhandlung vom 15.3.1983 (ON 8) einen gerichtlichen Vergleich, in dem er sich zur Zahlung der eingeklagten Wechselsumme samt Zinsen in Raten verpflichtete. Mit Schriftsatz v... mehr lesen...
Begründung: Die am 1.Juni 1963 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Beschluß des Erstgerichtes vom 21.November 1989, AZ Sch 60/89, gemäß § 55 a Abs 1 EheG rechtskräftig geschieden. Zu dieser Tagsatzung waren beide - sonst anwaltlich vertretene - Parteien unvertreten beim Erstgericht erschienen, hatten die einvernehmliche Scheidung ihrer Ehe beantragt und eine schriftliche Vereinbarung vorgelegt, die dem Akt als Vergleich über die Scheidungsfolgen gemäß § 55 a Abs 2 EheG angesc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile waren verheiratet, sie sind aber auch Gesellschafter der Gertraud B***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in G*****. Das Stammkapital beträgt S 500.000, davon entfallen S 190.000 auf den Beklagten. Alleinvertretungsbefugte Geschäftsführerin ist die Klägerin, der Beklagte ist Prokurist. Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Scheidung der Ehe vereinbarten die Streitteile mit Notariatsakt vom 9.5.1988 die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Vorprozeß 2 Cg 1070/86 des Kreisgerichtes Wr. Neustadt begehrte die Rechtsvorgängerin der (durch Fusion entstandenen) nunmehr beklagten V***** reg. Gen.m.b.H. (nämlich die V***** V***** reg.Gen.m.b.H.) vom dortigen Beklagten (und nunmehrigen Kläger) Zahlung von zuletzt S 611.833,- sA. In der mündlichen Streitverhandlung vom 5. 5. 1987 schlossen die Parteien dieses Vorprozesses folgenden Vergleich: "1.) Der Beklagte verpflichtet sich bei Exekution, an die ... mehr lesen...