Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Innsbruck vom 27. 5. 1993 rechtskräftig geschieden. Im Zuge des Scheidungsverfahrens schlossen die Streitteile einen prätorischen Vergleich, der hinsichtlich des Ehegattenunterhaltes folgenden Inhalt hat: "Hans S***** verpflichtet sich, Elisabeth S***** beginnend mit Juni 1993 einen monatlichen Unterhalt von 7.000 S jeweils im vorhinein bis zum 5. eines jeden Monats zu bezahlen. Dieser Betrag gilt wertge... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht versagte einem zwischen der - durch ihre Mutter als Sachwalterin vertretenen Betroffenen - und ihren Eltern (als Antragsteller) abzuschließenden gerichtlichen Vergleich über die Herabsetzung der väterlichen Unterhaltsverpflichtung sowie die Rückzahlung von Unterhaltsbeiträgen durch die Betroffene an ihren Vater aus im einzelnen genannten Gründen die pflegschaftsbehördliche Genehmigung. Das Rekursgericht wies den Rekurs der Antragsteller zurück. ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin hat mit der beklagten Versicherungsgesellschaft eine Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden für ihre Tätigkeit als Rechtsanwalt abgeschlossen, der die Allgemeinen Bedingungen zur Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden (AVBV 1951) zugrundeliegen. Die Versicherung umfaßt gemäß Art 3 Abs 6 lit a AVBV auch die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Abwehr eines von einem Dritten erhobenen Anspruchs, soweit die Aufwendung der Kosten den ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wie schon das Berufungsgericht richtig ausgeführt hat, erstreckt sich die Bereinigungswirkung eines anläßlich der Auflösung eines Dauerschuldverhältnisses geschlossenen Vergleiches im Zweifel auf alle aus diesem Dauerschuldverhältnis entstehenden oder damit zusammenhängenden Rechte und Pflichten (Arb 9209; SZ 61/44; RIS-Justiz RS0032589). Im Gegensatz zur Meinung des Revisionswerbers stehen Forderungen des Arbeitgebers... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach § 55a EheG darf eine Ehe nur dann geschieden werden, wenn die Ehegatten nicht nur über die Scheidung selbst, sondern auch über die Scheidungsfolgen Übereinstimmung herbeiführen. Die Vereinbarung muß sich insbesondere auf die gesetzlichen vermögensrechtlichen Ansprüche im Verhältnis zueinander (§ 98 ABGB, §§ 81 ff EheG) beziehen und dem Gericht entweder schriftlich vorgelegt oder vor Gericht geschlossen werden (§ 55... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1. 10. 1960 als Angestellter bei einer Rechtsvorgängerin der Beklagten und sodann ab 1985 bei der Beklagten beschäftigt, wobei er zuletzt als Leiter einer Druckerei mit einem durchschnittlichen monatlichen Bruttogehalt von S 59.430,07 tätig war. Die Geschäftsleitung der Beklagten führte mit dem Kläger wiederholt Gespräche über den Preis der eingekauften in der Druckerei benötigten Lacke sowie den möglichen Bezug von kostengünstigeren Ma... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auch der Anspruch auf Urlaubsentschädigung zählt nach der klaren Bestimmung des § 12 UrlG zu den dort genannten unabdingbaren Rechten. Wenngleich es den Parteien eines Arbeitsvertrages unbenommen ist, sich anläßlich der Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch über an sich unverzichtbare Ansprüche zu vergleichen, kommt es für die Wirksamkeit eines solchen Vergleiches darauf an, daß dem Günstigkeitsprinzip Rechnung getra... mehr lesen...
Begründung: Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Gemäß Paragraph 510, Absatz 3, letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 502, Absatz eins, ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Das Gericht zweite... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger wurde am 11. 2. 1983 von zwei Hunden des Beklagten gebissen. In dem am 20. 4. 1984 vor dem Erstgericht zu 2a Cg 574/83 geschlossenen Vergleich verpflichtete sich der Beklagte zur Zahlung von S 59.250,-- sA. Weiters enthält der Vergleich die Feststellung, daß der Beklagte dem Kläger für alle künftigen Schäden aus dem Ereignis vom 11. 2. 1993 haftet. Eine endgültige Beurteilung der Verletzungsfolgen war zu diesem Zeitpunkt nicht möglich, weil das Heilverfahr... mehr lesen...
Begründung: Die am 13. 10. 1952 geschlossene Ehe der Streitteile wurde mit Urteil des Bezirksgerichtes Bregenz vom 18. 11. 1996 rechtskräftig geschieden. Bereits am 8. 1. 1993 ist der Antragsteller aus der häuslichen Gemeinschaft ausgezogen. Mit dem am 21. 7. 1997 eingebrachten Antrag stellte der Antragsteller das Begehren auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse „nach den Grundsätzen der Billigkeit“. In der Tagsatzung vom 1. 10. 1998 brachte e... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt von den Beklagten für die Durchführung von Baumeisterarbeiten die Zahlung eines restlichen Werklohnes von S 173.549,43. Der ursprüngliche Auftrag habe eine Gesamtauftragssumme von S 1,960.180,30 brutto umfaßt, die Bausumme sei jedoch wegen während der Arbeiten zusätzlich erteilter Aufträge überschritten worden und belaufe sich der Werklohn auf insgesamt S 2,305.853,49 brutto. Unter Berücksichtigung bereits geleisteter Zahlungen hafte der K... mehr lesen...
Norm: ASVG §67 Abs10KO §69StGB §159ABGB §1311ABGB §1380ABGB §1389
Rechtssatz: Die Ausfallshaftung nach § 67 Abs 10 ASVG ist öf fentlichrechtlicher Natur. Das Legalitätsprinzip verlangt für die Geltendmachung einen Bescheid. Ein zwischen Geschäftsführer der Beitragsschuldne rin (GmbH) und SV abgeschlossener, Haftungsf Entscheidungstexte 1 R 818/98k Entscheidungstext HG Wien ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Selbst wenn man mit dem Kläger davon ausgehen wollte, daß beide den angefochtenen Vergleich schließenden Parteien der Meinung waren, ein Amtshaftungsprozeß gegen den Bund sei aussichtslos, müßte die Anfechtung erfolglos bleiben. Nach § 1385 ABGB kann ein Irrtum den Vergleich nur insoweit ungültig machen, als er die Wesenheit der Person oder des Gegenstandes betrifft. Da der Vergleich dem Zweck dient, strittige oder zw... mehr lesen...
Norm: ABGB §851ABGB §1380 AABGB §1385 A
Rechtssatz: Für die Anfechtung eines vor einem Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen geschlossenen außergerichtlichen Vergleichs zwischen den Eigentümern anrainender Grundstücke über den vormals strittig gewesenen Grenzverlauf wegen Irrtums gelten wegen des Vergleichscharakters der Vereinbarung die Grundsätze der §§ 1385 ff ABGB. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile sind jeweils Alleineigentümer benachbarter Grundstücke in Purkersdorf. Der Kläger wollte - im Zuge eines Bauprojekts - sein Grundstück vermessen lassen und in den rechtsverbindlichen Grenzkataster aufgenommen wissen und beauftragte damit einen staatlich befugten und beeideten Ingenieur-Konsulenten für Vermessungswesen (im folgenden Geometer). Am 12. September 1994 fand über Einladung des Geometers eine "Grenzverhandlung" statt. Die der Beklag... mehr lesen...
Begründung: Am 7. Jänner 1993 ereignete sich in Wien ein Verkehrsunfall, an welchem die Klägerin als Lenkerin eines Pkws durch einen Straßenbahnzug der beklagten Partei verletzt wurde. Das Alleinverschulden am Unfall traf den Fahrer des Straßenbahnzuges. Die Klägerin erlitt ein Schleudertrauma sowie Prellungen des rechten Kniegelenkes, der rechten Schulter und der rechten Hüfte. Die beklagte Partei bezahlte ihr am 30. Juli 1993 das von ihr geforderte Schmerzengeld in der Höhe ... mehr lesen...
Begründung: In der vor dem Landesgericht Innsbruck durchgeführten Berufungsverhandlung vom 26.3.1998 schlossen die Parteien den Vergleich, womit sich der Beklagte verpflichtete, der Klägerin S 8.000 zu zahlen und S 700 Barauslagen zu ersetzen. Dieser Vergleich sollte nach dem weiteren Vergleichstext rechtswirksam werden, sofern er nicht von einem der Streitteile bis spätestens 23.4.1998 "(Postaufgabedatum, adressiert an das Landesgericht Innsbruck)" widerrufen wird. Am 23.4.1998... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile schlossen anläßlich der Scheidung ihrer Ehe am 3.12.1992 gemäß § 55a EheG, einen Vergleich, in dem der Antragstellerin vom Antragsgegner u.a. das Alleineigentum an der ehelichen Liegenschaft EZ *****, GB ***** P***** mit Wohnhaus übertragen wurde. Laut Punkt IX) des Scheidungsvergleiches wurde vereinbart, daß damit alle wechselseitigen Ansprüche auf Aufteilung verglichen und bereinigt sind und das beide Streitteile auf eine Antragstellung nach den §§... mehr lesen...
Begründung: Am 23.12.1996 begehrten Markus und Tatjana Carina H***** beim Erstgericht persönlich die Scheidung ihrer Ehe. Dabei behaupteten sie ua, daß sie sich über die Zuteilung der aus den familienrechtlichen Beziehungen zwischen Eltern und mj Kindern erfließenden rein persönlichen Rechte und Pflichten, die Ausübung des Rechtes auf persönlichen Verkehr und die Unterhaltspflicht hinsichtlich ihrer gemeinsamen Kinder und ihre unterhaltsrechtlichen Beziehungen und vermögensrecht... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ob die strittige Prämie ein unabdingbarer Anspruch war, ist nicht entscheidend, weil auch über an sich unverzichtbare Ansprüche aus Anlaß der Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwar kein Verzichtsvertrag, aber ein wirksamer Vergleich abgeschlossen werden kann (SZ 64/5 = DRdA 1993/57 [Klein]; RdW 1997, 420). Die über Vorschlag des Klägers nach Erklärung seiner Selbstkündigung zustande gekommene Vereinbarung, das Arbeits... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat bei der Beklagten einen Rechtsschutzversicherungsvertrag abgeschlossen, dem die ARB 1965 zugrunde lagen. Er beauftragte im September 1991 die Firma Otto M***** mit Umbauarbeiten am Dachgeschoß seines Hauses. Bei der Besichtigung des Dachgeschoßes stürzte der Betriebsleiter Günther R***** durch ein Loch in die Tiefe und wurde schwer verletzt. Der Kläger wurde wegen dieses Vorfalles mit Strafverfügung rechtskräftig wegen des Vergehens der fahrlä... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin ist seit 29.8.1990 Mieterin einer Wohnung im Haus *****, das seit 1995 den Antragsgegnern gehört. Im Dezember 1995 beantragte sie bei der Schlichtungsstelle des Magistrates der Landeshauptstadt St. Pölten, die Angemessenheit des Mietzinses zu prüfen. Dieses Verfahren endete am 15.4.1996 durch folgenden Vergleich: "Der Antragsgegner verpflichtet sich, in dem derzeit als Abstellraum genutzten Raum ein Bad einzubauen, wobei dieser Raum um 20 cm du... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile heirateten 1957. Gemeinsam bewirtschafteten sie bis 1991 ein etwa 250 ha großes bäuerliches Anwesen, an dem die Klägerin gemäß dem Ehepakt vom August 1973 Miteigentum erwarb. In einem Übergabsvertrag vom Dezember 1992 übergaben sie die zu ihrem Hof gehörenden Liegenschaften einem ihrer Söhne. Sie behielten sich nur je 17/41 Anteile an einer ca 3 ha großen Waldparzelle als "Zubuße" zurück. Die restlichen Anteile an dieser Liegenschaft stehen im Eigentu... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Soweit der Revisionswerber rügt, daß im Verfahren die beantragte Vernehmung der Parteien und Zeugen nicht durchgeführt wurde, ist er darauf zu verweisen, daß vom Gericht zweiter Instanz verneinte Verfahrenmängel in der Revision nicht mehr geltend gemacht werden können (SZ 62/157; JBl 1990, 535; EFSlg 64.136 u.v.a.). Ob ein konstitutives Anerkenntnis vorliegt, ist stets durch Auslegung des Parteiwillens im Einzelfall z... mehr lesen...
Norm: ABGB §610ABGB §878ABGB §1380
Rechtssatz: Wird bei Abschluß eines Vergleiches durch Vereinbarung eines Testiergebotes oder Testierverbotes in die Testierfreiheit eingegriffen, so bewirkt dies Unmöglichkeit im Sinne des § 878 ABGB. Entscheidungstexte 2 Ob 382/97h Entscheidungstext OGH 20.01.1998 2 Ob 382/97h European Case Law Id... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Streitteile wurde am 29.10.1993 geschieden. In dem an diesem Tag abgeschlossenen Scheidungsvergleich vereinbarten sie, daß die Obsorge für den Sohn Roman dem Beklagten und jene für den Sohn Markus der Klägerin allein übertragen werde. Die Klägerin verpflichtete sich zu einer Unterhaltsleistung von S 2.000 für den Sohn Roman, der Beklagte zu einer solchen von S 2.500 für den Sohn Markus (Punkt 2 des Vergleiches). Im Rahmen der Vermögensaufteilung vereinbar... mehr lesen...
Norm: ABGB §1380 H
Rechtssatz: Mit einer erfolgreichen Anfechtung wird ein Vergleich unwirksam, es ist daher in einem solchen Fall so vorzugehen, als ob der Vergleich nie geschlossen worden wäre. Entscheidungstexte 7 Ob 323/97v Entscheidungstext OGH 26.11.1997 7 Ob 323/97v Veröff: SZ 70/250 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte mit der vorliegenden Klage ursprünglich S 239.953,76 an restlichem Werklohn für Baumeisterarbeiten am Haus der Beklagten. Die Beklagte beantragte die Klagsabweisung und wendete mangelnde Fälligkeit zufolge diverser Mängel ein. Nach Erstattung eines bautechnischen Sachverständigengutachtens im Prozeß schlossen die beiden Parteien nachstehenden Generalvergleich: "Die Fa. A.E***** GesmbH & Co KG sowie Frau Dr.Zora K***** vereinbaren in Er... mehr lesen...
Norm: ABGB §1380 HIPRG §45
Rechtssatz: Bei einem Vergleich handelt es sich um ein "abhängiges" Rechtsgeschäft im Sinne des § 45 IPRG. Seine Beurteilung unterliegt daher akzessorisch dem Sachstatut, das das zugrundeliegende Rechtsverhältnis beherrscht. Entscheidungstexte 2 Ob 297/98k Entscheidungstext OGH 12.11.1997 2 Ob 297/98k Euro... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein Vergleich kann angefochten werden, wenn sich Umstände, welche die Parteien als feststehend, unzweifelhaft und unstreitig angenommen haben, als unrichtig herausstellen (Ertl in Rummel, ABGB**2 § 1385 Rz 1; Schwimann/Harrer/Heidinger, ABGB**2 VII § 1385, Rz 5, jeweils mwN). Ob der Irrende den Irrtum vermeiden hätte können, spielt, wie ganz allgemein bei der Irrtumsanfechtung nach §§ 871ff ABGB, in der Regel keine Roll... mehr lesen...