Norm: ASVG §67 Abs10KO §69StGB §159ABGB §1311ABGB §1380ABGB §1389
Rechtssatz: Die Ausfallshaftung nach § 67 Abs 10 ASVG ist öf fentlichrechtlicher Natur. Das Legalitätsprinzip verlangt für die Geltendmachung einen Bescheid. Ein zwischen Geschäftsführer der Beitragsschuldne rin (GmbH) und SV abgeschlossener, Haftungsf Entscheidungstexte 1 R 818/98k Entscheidungstext HG Wien ... mehr lesen...
Norm: ABGB §851ABGB §1380 AABGB §1385 A
Rechtssatz: Für die Anfechtung eines vor einem Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen geschlossenen außergerichtlichen Vergleichs zwischen den Eigentümern anrainender Grundstücke über den vormals strittig gewesenen Grenzverlauf wegen Irrtums gelten wegen des Vergleichscharakters der Vereinbarung die Grundsätze der §§ 1385 ff ABGB. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §610ABGB §878ABGB §1380
Rechtssatz: Wird bei Abschluß eines Vergleiches durch Vereinbarung eines Testiergebotes oder Testierverbotes in die Testierfreiheit eingegriffen, so bewirkt dies Unmöglichkeit im Sinne des § 878 ABGB. Entscheidungstexte 2 Ob 382/97h Entscheidungstext OGH 20.01.1998 2 Ob 382/97h European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: ABGB §1380 H
Rechtssatz: Mit einer erfolgreichen Anfechtung wird ein Vergleich unwirksam, es ist daher in einem solchen Fall so vorzugehen, als ob der Vergleich nie geschlossen worden wäre. Entscheidungstexte 7 Ob 323/97v Entscheidungstext OGH 26.11.1997 7 Ob 323/97v Veröff: SZ 70/250 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1380 HIPRG §45
Rechtssatz: Bei einem Vergleich handelt es sich um ein "abhängiges" Rechtsgeschäft im Sinne des § 45 IPRG. Seine Beurteilung unterliegt daher akzessorisch dem Sachstatut, das das zugrundeliegende Rechtsverhältnis beherrscht. Entscheidungstexte 2 Ob 297/98k Entscheidungstext OGH 12.11.1997 2 Ob 297/98k Euro... mehr lesen...