RS OGH 1997/11/26 7Ob323/97v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1997
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Norm

ABGB §1380 H

Rechtssatz

Mit einer erfolgreichen Anfechtung wird ein Vergleich unwirksam, es ist daher in einem solchen Fall so vorzugehen, als ob der Vergleich nie geschlossen worden wäre.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109003

Dokumentnummer

JJR_19971126_OGH0002_0070OB00323_97V0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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