Norm
ABGB §1380 HRechtssatz
Mit einer erfolgreichen Anfechtung wird ein Vergleich unwirksam, es ist daher in einem solchen Fall so vorzugehen, als ob der Vergleich nie geschlossen worden wäre.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0109003Dokumentnummer
JJR_19971126_OGH0002_0070OB00323_97V0000_001