RS OGH 2020/6/24 1Ob533/94, 7Ob325/01x, 3Ob110/11i, 9Ob72/18f, 1Ob93/20p

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Veröffentlicht am 11.03.1994
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Rechtssatz

Ob der Inhalt von Schreiben als "Vergleichsgespräch" zu werten ist, ist eine Frage der rechtlichen Beurteilung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0032508

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.10.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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