Begründung: Die Beklagte und ihr Ehemann schlossen anlässlich der einvernehmlichen Scheidung ihrer Ehe am 27. Jänner 1999 einen Scheidungsvergleich mit ua folgendem Inhalt: „... 2. Der Zweitantragsteller (Ehemann) verpflichtet sich, der Erstantragstellerin (Beklagte) … beginnend ab 1. 5. 1999 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 7.500 S am jeweils ersten eines jeden Monats im vorhinein bei 5-tägigem Respiro bei sonstiger Exekution zu bezahlen. Die Geltung der Umstandsklausel wi... mehr lesen...
Begründung: Die Vorinstanzen wiesen die von der Klägerin mit der Behauptung, der Anspruch der Beklagten auf Zahlung von 300.000 EUR bei Exekution in die beiden verpfändeten Liegenschaften der Klägerin sei erloschen, erhobene Oppositionsklage mit der
Begründung: ab, die Höchstbetragshypothek sichere Haupt- und Nebenforderungen bis zur völligen Rückzahlung des Kredits. Zahlungen würden nur die Gesamtforderung reduzieren, nicht den gesicherten Teilbetrag. Trotz nach Schluss der mündlich... mehr lesen...
Norm: ABGB §1353
Rechtssatz: Hat sich der Bürge für Forderungen aus einem Kreditvertrag bis zu einem bestimmten Höchstbetrag verbürgt (Teilbürgschaft) und wird die Hauptschuld durch eine Vereinbarung zwischen Gläubiger und Hauptschuldner nachträglich erweitert, so wirkt sich die Erweiterung der Hauptschuld nur dann auf die Bürgenverpflichtung aus, wenn sie nach Auslegung der Bürgschaftsvereinbarung von dieser miterfasst war. Ist dies nicht der ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1353ABGB §1357
Rechtssatz: Wird der bestimmte Teil, auf den die Bürgschaft beschränkt ist, von wem immer bezahlt - etwa infolge Zahlung durch weitere Mitbürgen, dann ist diese Bürgschaft erloschen und der Bürge frei (Gamerith, Die Teilbürgschaft, in ÖBA 1988, 759). Entscheidungstexte 1 Ob 2385/96h Entscheidungstext OGH 28.01.1997 1 Ob 2385/96h ... mehr lesen...
Norm: ABGB §880a AABGB §1090 IIfABGB §1353
Rechtssatz: Erstreckt sich die Zusage des Garanten nur auf die jeweils zufolge verschuldeter Säumnis fällig gewordenen Ratenzahlungen des Leasingnehmers, treten hier die Merkmale des Bürgschaftsvertrages wesentlich stärker als die der Garantie hervor, was die Heranziehung der in gleichgelagerten Fällen zu Bürgschaftsverträgen ergangenen Rechtsprechung erlaubt. In dieser wird aber einhellig die Meinung ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1353
Rechtssatz: Bezieht sich die Teilbürgschaft auf einen bestimmten, inhaltlich umschriebenen Teil der Hauptschuld, so gelten über die Widmung von Teilzahlungen, wenn darüber keine Vereinbarungen getroffen werden, die allgemeinen Bestimmungen, also die §§ 1415, 1416 ABGB oder die einschlägigen Bestimmungen der EO. Entscheidungstexte 2 Ob 502/95 Entscheidungstext OGH 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 IIIhABGB §1353
Rechtssatz: Die Regelung des § 1353 ABGB ist analog auch auf den zu Gutstehungszwecken beitretenden Mitschuldner anzuwenden. Eine Ausweitung des Kredits durch den Hauptschuldner vermag grundsätzlich die Haftung des Mitschuldners nicht zu erweitern. Bewirkt der Mitschuldner aber als Vertreter des Hauptschuldners (einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung) die Kreditausweitung und erklärt er dem Gläubiger (Krediti... mehr lesen...