Norm: ABGB §1346 Abs2
Rechtssatz: Eine vom Bürgen eigenhändig unterschriebene Bürgschaftserklärung, die er dem Gläubiger per Telefax übermittelt, erfüllt die Voraussetzungen des Formgebots des § 1346 Abs 2 ABGB. Entscheidungstexte 9 Ob 41/12p Entscheidungstext OGH 31.07.2013 9 Ob 41/12p Veröff: SZ 2013/72 1 Ob 161/13b Entscheidungstext ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist Hauptmieter einer ca 70 m² großen Wohnung im Haus *****. Das Mietverhältnis hat vor dem 1. 3. 1994 begonnen. Die Erstantragsgegnerin war bis zum 24. 7. 2007 Eigentümerin des Bestandobjekts und seither ist es die Zweitantragsgegnerin. Ein schriftlicher Mietvertrag existiert nicht. Im Jahre 1987 hatte Kurt L***** das sanierungsbedürftige Haus gekauft. In einem danach bei der Schlichtungsstelle anhängig gemachten Verfahren nach §§ 18, 18a MRG, an dem d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte ist Akademikerin (Magistra der Sozial- und Wirtschaftswissenschaften); sie lebt und arbeitet in Wien und erzielt als Bankangestellte ein monatliches Einkommen von rund 1.800 EUR netto. Der Vater der Beklagten ist bulgarischer Staatsbürger und hatte seinen Lebensmittelpunkt in Bulgarien, wo bei ihm im Sommer 2006 eine Krebserkrankung festgestellt wurde. Er reiste am 11. 8. 2006 mit seiner Gattin nach Wien. Eine am 30. 8. 2006 im AKH Wien durchgeführt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die D***** GmbH (in der Folge: Hauptschuldnerin) war im Jahr 2003 eine Tochtergesellschaft der Beklagten mit Sitz in L*****, Deutschland. Sie schloss als Lieferantin mit der A***** GmbH & Co KG (kurz: A*****) als Käuferin am 16. 5. 2003 einen Vertrag über die Lieferung und den Aufbau von acht Windenergieanlagen (Projekt A-P*****, VertragsNr 25272) und am 23. 12. 2003 einen als „Full-Service-Paket“ bezeichneten Wartungsvertrag betreffend diese Anlagen sowie a... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte und ihr Ehemann schlossen anlässlich der einvernehmlichen Scheidung ihrer Ehe am 27. Jänner 1999 einen Scheidungsvergleich mit ua folgendem Inhalt: „... 2. Der Zweitantragsteller (Ehemann) verpflichtet sich, der Erstantragstellerin (Beklagte) … beginnend ab 1. 5. 1999 einen monatlichen Unterhaltsbeitrag von 7.500 S am jeweils ersten eines jeden Monats im vorhinein bei 5-tägigem Respiro bei sonstiger Exekution zu bezahlen. Die Geltung der Umstandsklausel wi... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht hat den Revisionsrekurs sowohl gegen seinen Teilsachbeschluss als auch den Aufhebungs- und Zurückverweisungsbeschluss zugelassen, weil seine Überlegungen „zum heranzuziehenden Richtwert von 4,37 EUR bei Mietvertragsabschluss [zwischen den Streitteilen] oder den damals schon bekannten und bei Mietvertragsbeginn gültigen 4,50 EUR nicht durch eine Rechtsprechung des Obersten Gerichtshof abgesichert“ seien. Rechtliche Beurteilung Der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Gesellschafter und Geschäftsführer einer GmbH, die als Pächterin einen Gastronomiebetrieb führte. Im Jahr 2002 schloss die Gesellschaft einen Unterpachtvertrag mit einer anderen GmbH. Der Beklagte war einer der Gesellschafter der Unterbestandnehmerin, deren Geschäftsführer war ab 2004 sein ebenfalls daran beteiligter Vater. Der Kläger machte gegen die Unterbestandnehmerin ab dem Jahr 2003 außergerichtlich eine Forderung von rund 300.000 EUR gelten... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger räumte dem Erstbeklagten, mit dem er als Auftraggeber von Bewachungsdienstleistungen in Geschäftsbeziehung stand, im März 2006 ein Darlehen von 14.000 EUR ein. Der Erstbeklagte benötigte diese Summe zur Schadensgutmachung weil er im Zuge der Verrichtung der Bewachungsdienste Kassagelder des klägerischen Kunden unterschlagen hatte. Da der Kläger für das Darlehen entsprechende Sicherheiten haben wollte, kam er mit dem Erstbeklagten auf die Idee, zu diesem Zwec... mehr lesen...
Norm: ABGB §886ABGB §914 IABGB §1346 Abs2 AABGB §1346 Abs2 E
Rechtssatz: Sind die Grenzen des in einer schriftlichen Bürgschaftserklärung nach § 1346 Abs 2 ABGB dokumentierten Haftungsumfangs aufgrund bestimmter sprachlicher Wendungen anhand der Andeutungstheorie zu ergründen, so muss der beklagte Bürge einwenden, aus welchen Gründen diese Wendungen der dem übereinstimmenden Parteiwillen entsprechenden streitverfangenen Haftungsumfang nicht aus... mehr lesen...
Norm: ABGB §886ABGB §914 IABGB §1346 Abs2 AABGB §1346 Abs2 E
Rechtssatz: Auch bei einem Rechtsgeschäft, das nach dem Gesetz der Schriftform bedarf, ist der Parteiwille mit Hilfe der allgemeinen Auslegungsregeln zu ergründen. Die Andeutungstheorie, deren Reichweite durch den Formzweck begrenzt wird, ist nur zur Lösung der weiteren Frage, ob - und bejahendenfalls inwieweit - der Parteiwille auch formgültig und daher rechtswirksam erklärt wurde, h... mehr lesen...
Norm: ABGB §886ABGB §914 IABGB §1346 Abs2 AABGB §1346 Abs2 E
Rechtssatz: Ein durch Auslegung ermittelter Parteiwille muss im Wortlaut der schriftlichen Bürgschaftserklärung irgendeine Grundlage haben. Entscheidungstexte 1 Ob 83/00p Entscheidungstext OGH 28.04.2000 1 Ob 83/00p 1 Ob 213/03k Entscheidungstext OGH 16.12.2003 1 Ob 213/0... mehr lesen...
Norm: ABGB §1346 Abs2ABGB §1347ABGB §1405ABGB §1406
Rechtssatz: Beim Schuldbeitritt (kumulative Schuldübernahme) tritt der Übernehmer neben dem Altschuldner in das Schuldverhältnis ein. Auch der Schuldbeitritt kommt durch einen Vertrag zwischen Altschuldner und Neuschuldner (Schuldnervertrag) beziehungsweise einen solchen zwischen Neuschuldner und Gläubiger (Gläubigervertrag) zustande. Er unterliegt keinen besonderen Formvorschriften, begründet... mehr lesen...
Norm: ABGB §883ABGB §1346 Abs2 EABGB §1432
Rechtssatz: Bei einer wegen Nichteinhaltung der Schiftform ungültigen Bürgschaftserklärung handelt es sich um eine nur aus mangelnder Förmlichkeit ungültige Naturalobligation. Wird diese Forderung vom Bürgen erfüllt, so ist damit der Formmangel geheilt und der Bürge kann diese Zahlung gemäß § 1432 ABGB nicht mehr zurückfordern. Entscheidungstexte 4 O... mehr lesen...
Norm: ABGB §883ABGB §1346 Abs2 E
Rechtssatz: Die Schriftform der Bürgschaft wurde durch § 97 3.TN zum Zweck der Vermeidung schwerer Folgen unüberlegter, leichtfertigter Gutstehungserklärungen nach dem Vorbild des § 766 BGB eingeführt; sie soll dem Bürgen die Bedeutung seiner Verpflichtung zum Bewußtsein bringen und die Ernstlichkeit seines Verpflichtungswillens außer Zweifel stellen. Erfüllte aber der Bürge die - bloß mündlich übernommene - Ver... mehr lesen...