Norm: ABGB §1333 Abs2 JN §1 ABGB § 1333 heute ABGB § 1333 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 ABGB § 1333 gültig von 01.08.2002 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2002 ABGB § 1333 gültig von 01.01.18... mehr lesen...
Norm: ABGB §1333 Abs2RATG TP2 ABGB § 1333 heute ABGB § 1333 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 ABGB § 1333 gültig von 01.08.2002 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2002 ABGB § 1333 gültig von 01.01.1... mehr lesen...
Norm: ABGB §1333 Abs2 ABGB § 1333 heute ABGB § 1333 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 ABGB § 1333 gültig von 01.08.2002 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2002 ABGB § 1333 gültig von 01.01.1812 bis ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1333 Abs2 KSchG §6 Abs1 Z15 ABGB § 1333 heute ABGB § 1333 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 ABGB § 1333 gültig von 01.08.2002 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2002 ABGB § 1333 gültig v... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Erstgericht die Klage hinsichtlich eines Betrages von EUR 666,80 zurück. In rechtlicher Hinsicht führte es aus, dass es sich bei der zurückgewiesenen Forderung um Rechtsanwaltskosten einer deutschen Rechtsanwaltskanzlei handle. Anwaltliche Kosten könnten nur im Rahmen des prozessualen Kostenersatzanspruches geltend gemacht werden, nicht jedoch als Schadenersatzanspruch im Sinne des § 1333 Abs. 3 ABGB. Es liege daher h... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist ein zur Unterlassungsklage nach § 28 KSchG berechtigter Verein. Die beklagte Partei ist Unternehmerin und betreibt das Leasinggeschäft. Dabei tritt sie in ihrer geschäftlichen Tätigkeit laufend auch mit Verbrauchern iSd § 1 KSchG in rechtsgeschäftlichen Kontakt. Sie verwendet Allgemeine Geschäftsbedingungen, die sie den von ihr geschlossenen Verträgen zu Grunde legt, und die unter anderen die im Verfahren strittigen Klauseln enthalten. D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger betrieb aufgrund eines im Juni 1996 abgeschlossenen Tankstellenvertrags ab 1. 7. 1996 eine Tankstelle der Beklagten. Er vertrieb in deren Namen und auf deren Rechnung Treibstoffe unter dem Markennamen „Jet“ und erbrachte Dienstleistungen der Autowäsche. Daneben betrieb er auf der Tankstelle auf eigene Rechnung und im eigenen Namen auch noch einen Tankstellenshop. Mit Schreiben vom 24. 7. 2006 kündigte die Beklagte nach zehnjähriger Tätigkeit das beste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der nach § 29 Abs 1 KSchG klageberechtigte Verein macht Unterlassungsansprüche nach den §§ 28 Abs 1 und 28a KSchG geltend. Der nach Paragraph 29, Absatz eins, KSchG klageberechtigte Verein macht Unterlassungsansprüche nach den Paragraphen 28, Absatz eins und 28 a KSchG geltend. Die Erstbeklagte betreibt hauptsächlich in Kärnten Finanzierungsleasinggeschäfte mit Verbrauchern. Sie verwendet dafür Allgemeine Geschäftsbedingungen, die unter anderem die im vorliege... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 17. 1. 2007, 7 Ob 152/06p-29, gab der Oberste Gerichtshof der außerordentlichen Revision der Kläger gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgericht vom 21. 4. 2006, GZ 5 R 230/05p-24, Folge und änderte die klageabweisenden Urteile der Vorinstanzen dahin ab, dass er die Beklagte (als Haftplichtversicherer) schuldig erkannte, den Klägern (als den Geschädigten) die begehrten Beträge von USD 125.937,50 und USD 24.375 samt 10,25 % Zinsen se... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs3 E ABGB §1333 Abs2 KSchG §6 Abs1 Z15 ABGB § 879 heute ABGB § 879 gültig ab 01.07.1992 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 275/1992 ABGB § 1333 heute ABGB § 1333 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin, eine nach § 29 KSchG klageberechtigte Partei, macht Unterlassungsansprüche nach §§ 28 Abs 1 und 28a KSchG geltend. Die Klägerin, eine nach Paragraph 29, KSchG klageberechtigte Partei, macht Unterlassungsansprüche nach Paragraphen 28, Absatz eins und 28 a KSchG geltend. Die Beklagte betreibt ein Kreditunternehmen im Sinn des Bankwesengesetzes. Sie ist Unternehmerin im Sinn des § 1 KSchG und tritt im Rahmen ihrer Tätigkeit regelmäßig in geschäft... mehr lesen...
Norm: ABGB §1333 Abs2 UGB §352 ABGB § 1333 heute ABGB § 1333 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 ABGB § 1333 gültig von 01.08.2002 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2002 ABGB § 1333 gültig von 01.01... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Berufungsgericht hält die Rechtsmittelaus- führungen für nicht stichhältig, erachtet hingegen die damit bekämpfte
Begründung: des angefochtenen Urteiles für zutreffend. Die Wiedergabe des Parteienvorbringens, der Feststellungen und der rechtlichen Beurteilung des Erstgerichtes ist daher nicht erforderlich, es genügt vielmehr eine kurze
Begründung: (§ 500 a zweiter Satz ZPO). Das Berufungsgericht hält die Rechtsmittelaus- führungen für nicht stichhältig, era... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde im Jahr 2000 Eigentümer einer Liegenschaft samt Haus und übernahm die mit der Voreigentümerin bestandenen Versicherungsverträge. Nachdem es Anfang 2000 zu einem Sturmschaden am Gebäude gekommen war, wandte sich der Kläger an einen Versicherungsagenten der Beklagten, um sämtliche Gebäude der Landwirtschaft „auf Neuwert zu versichern". Der Agent der Beklagten besichtigte das Haus und nahm ausgehend von einer bereits im Jahr 1999 durchgeführten N... mehr lesen...
Norm: ABGB §1333 Abs2 UGB §352 UGB §456 ABGB § 1333 heute ABGB § 1333 gültig ab 01.01.2007 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 120/2005 ABGB § 1333 gültig von 01.08.2002 bis 31.12.2006 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2002 ABGB § 1333 gültig... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Fotografin und unternimmt Abenteuerreisen. Ihre Fotos erscheinen im Zusammenhang mit eigenen Reise- und Erlebnisberichten in Reisezeitschriften und -magazinen, aber auch in Reisebeilagen und Beiheften von Tageszeitungen. Sie werden auch von Zeitschriften und Druckverlagen zur Illustration von Büchern und Artikeln anderer Autoren angefordert. Die Erstbeklagte ist Medieninhaberin der K*****, die Zweitbeklagte ist persönlich haftende Gesellschafterin der ... mehr lesen...
Norm: ABGB §932 ABGB §1167 ABGB §1333 Abs2 ABGB § 932 heute ABGB § 932 gültig ab 01.01.2022 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 175/2021 ABGB § 932 gültig von 01.01.2002 bis 31.12.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 48/2001 ABGB § 932 gültig v... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei errichtete im Auftrag der klagenden Partei eine Fundamentplatte für ein Betriebsobjekt in 7100 Neusiedl/See. Die Errichtung dieser Fundamentplatte erfolgte mangelhaft, sodass es zu Rissbildungen im Bereich der Bodenabläufe kam. Der Kläger begehrte ursprünglich insgesamt Euro 5.062,85, davon Euro 4.360,37 für Behebungskosten der Bodenplatte und Euro 702,48 für Kosten eines Gutachtens. An Zinsen wurden 8 % aus dem Klagsbetrag ab 15.11.2001 begehrt, w... mehr lesen...
Begründung: Die Rechtsvorgängerin des beklagten Buchverlegers plante ursprünglich die Herstellung eines "Fränkischen Sängerbuches" in 12 Bänden a 320 Seiten. Die Klägerin offerierte bei einer Auflage von 18.000 Exemplaren für den Druck und das Binden der Bücher einen Stückpreis von 185 S zuzüglich Umsatzsteuer und von 60 S pro Stück bei einer Auflagenerhöhung. Der Beklagte entschied sich im Oktober 1991 für die Herstellung des Buches in zwei Bänden mit einer Auflage von 9000 S... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile haben am 23.6.1986 einen Anwartschaftsvertrag abgeschlossen, in dem der Beklagten von der Klägerin hinsichtlich der Wohnung Nr.3 im Haus ***** der Erwerb von Wohnungseigentum zugesichert wurde; mittlerweile ist die Wohnung übergeben und auch der Kaufvertrag von beiden Seiten unterfertigt. Laut Anwartschaftsvertrag hatte die Beklagte für die Wohnung Eigenmittel von S 234.748,-- an die Klägerin zu zahlen, und zwar S 23.000,-- bis zum 30.6.1986, weit... mehr lesen...