RS OGH 2014/7/15 10Ob28/14m, 4Ob265/16y

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Veröffentlicht am 15.07.2014
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Norm

ABGB §1333 Abs2
KSchG §6 Abs1 Z15

Rechtssatz

Schließt ein Inkassounternehmen Ratenzahlungsvereinbarungen und Anerkenntnisse mit Verbrauchern ab, ohne die Inkassokosten aufzuschlüsseln und jeden Betreibungsschritt auszuweisen, verstößt es gegen § 6 Abs 1 Z 15 KSchG.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129533

Im RIS seit

09.09.2014

Zuletzt aktualisiert am

08.03.2017
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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