Norm
ABGB §1333 Abs2Rechtssatz
Schließt ein Inkassounternehmen Ratenzahlungsvereinbarungen und Anerkenntnisse mit Verbrauchern ab, ohne die Inkassokosten aufzuschlüsseln und jeden Betreibungsschritt auszuweisen, verstößt es gegen § 6 Abs 1 Z 15 KSchG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2014:RS0129533Im RIS seit
09.09.2014Zuletzt aktualisiert am
08.03.2017