Norm: ABGB §1330 AABGB §1330 BI
Rechtssatz: Zur Sicherung der in § 1330 ABGB bezeichneten Ansprüche auf Unterlassung bestehen (anders als etwa nach § 24 UWG) keine Sondernormen. Der Sicherungsanspruch kann auf § 381 EO gestützt werden. Entscheidungstexte 6 Ob 80/01k Entscheidungstext OGH 16.05.2001 6 Ob 80/01k European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 AABGB §1330 BIMRK Art10 II6
Rechtssatz: Es ist nicht Aufgabe eines Ehrenbeleidigungsprozesses, einen in der Fachwelt strittigen "Schulenstreit" zu entscheiden. In einem solchen Fall kommt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung übergeordnete Bedeutung zu. Entscheidungstexte 6 Ob 69/01t Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 AABGB §1330 BIBGB §661aKSchG §5j
Rechtssatz: Die Auslegung des Bedeutungsinhaltes der Äußerung hat nach dem Verständnis eines durchschnittlich qualifizierten Erklärungsempfängers (§ 1297 ABGB) zu erfolgen. Entscheidungstexte 6 Ob 14/01d Entscheidungstext OGH 15.03.2001 6 Ob 14/01d 6 Ob 149/01g Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 AABGB §1330 BIABGB §1490ABGB §1497 IABGB §1497 III
Rechtssatz: Die Erhebung einer Privatanklage ist keine Verfolgung zivilrechtlicher Ansprüche und unterbricht deshalb nicht die Verjährung im Sinne des § 1497 ABGB. Entscheidungstexte 6 Ob 14/01d Entscheidungstext OGH 15.03.2001 6 Ob 14/01d European Case Law Identi... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 AABGB §1330 BI
Rechtssatz: Der Herausgeber einer Zeitschrift ist in leitender Stellung tätig und als solcher Repräsentant des Medieninhabers. Entscheidungstexte 6 Ob 45/01p Entscheidungstext OGH 15.03.2001 6 Ob 45/01p 6 Ob 143/14v Entscheidungstext OGH 19.03.2015 6 Ob 143/14v Auch; Beisatz: Sowohl der Herausgeber a... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330 AABGB §1330 BI
Rechtssatz: Ehrenbeleidigungen sind nicht Dauerdelikte. Die wahrheitsgemäße Bekanntgabe des Sachverhalts durch den Täter, er habe gegen den Anderen in der Vergangenheit eine bestimmte ehrverletzende und rufschädigende Behauptung aufgestellt, diese werde in einem Privatanklageverfahren geprüft und der Täter wolle den Wahrheitsbeweis erbringen, verwirklicht keinen Deliktstatbestand. Es kann einem Beschuldigten eine... mehr lesen...