Norm: ABGB §1298LuftVG §29e
Rechtssatz: Eine Beweislastverteilung bezüglich des Verschuldensgrades ergibt sich aus der Bestimmung des § 29e LuftVG nicht. Es sind vielmehr die allgemeinen Schadenersatzregeln, so insbesondere § 1298 ABGB, anzuwenden. Entscheidungstexte 2 Ob 79/94 Entscheidungstext OGH 27.02.1997 2 Ob 79/94 European ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1167ABGB §1298
Rechtssatz: Unklarheiten in der Verbindlichkeitserfüllung (das heißt der Verbesserung) gehen zu Lasten des Unternehmers, nicht des Bestellers. Entscheidungstexte 10 Ob 2454/96x Entscheidungstext OGH 11.02.1997 10 Ob 2454/96x European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107491 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 Ia3aABGB §1298ZPO §503 E4c21
Rechtssatz: Von dem Grundsatz, dass die Beweislastumkehr das Verschulden betrifft, der Beweis der Kausalität jedoch weiterhin dem Gläubiger obliegt, ist der Oberste Gerichtshof zwar bei ärztlichen Behandlungsfehlern abgegangen (SZ 63/90; JBl 1992, 522), weil hier wegen der in diesen Fällen besonders vorhandenen Beweisschwierigkeiten des Patienten, die Kausalität nachzuweisen, nur dem zur Haftung her... mehr lesen...
Norm: ABGB §881 IAABGB §1061ABGB §1295 Ia2ABGB §1298
Rechtssatz: Beim Kauf eines Mopeds durch eine im elterlichen Haushalt wohnende Minderjährige gehört bei der erforderlichen Interessenabwägung die nicht (mehr) im elterlichen Haushalt lebende Schwester der Käuferin, die nicht durch Zuwendung der Hauptleistung Begünstigte des Vertrags ist und die anläßlich eines Besuchs ihrer Eltern bei einer Probefahrt mit dem Moped zu Sturz kommt und verletzt... mehr lesen...
Norm: ABGB §1096 BABGB §1295 IIa2ABGB §1298
Rechtssatz: Die mietvertragliche Nebenleistungsverpflichtung des Hauseigentümers besteht darin, den Zugang zu einem vermieteten Objekt während der gesamten Bestandzeit in sicherem Zustand zu erhalten. Erleidet der Mieter durch die mangelhafte Beschaffenheit des Zugangs zum vermieteten Objekt einen Schaden, ist ihm der Vermieter ersatzpflichtig, sofern er nicht nachweisen kann, dass ihn an an der Nicht... mehr lesen...
Norm: ABGB §1298GleichbehandlungsG §2 Abs1aGleichbehandlungsG §2 Abs1bGleichbehandlungsG §2a Abs9
Rechtssatz: Der Diskriminierungstatbestand der sexuellen Belästigung gemäß § 2 Abs 1 a und 1 b GleichbG ist von der Beweiserleichterung des § 2a Abs 9 GleichbG nicht erfaßt; Glaubhaftmachung genügt hier nicht. Dem Arbeitnehmer, der eine Ehrenbeleidigung, Körperverletzung oder sexuelle Belästigung durch den Arbeitgeber behauptet, obliegt daher auch ... mehr lesen...