Norm: ABGB §1293ABGB §1298ABGB §1333
Rechtssatz: Beim verschuldeten Zahlungsverzug ist dem Gläubiger auch der die gesetzlichen Zinsen übersteigende Verzugsschaden zu ersetzen. Den beklagten Schuldner trifft sowohl nach Handelsrecht als auch nach bürgerlichem Recht die Beweislast über das fehlende Verschulden. In der Bestreitung der Forderung im Prozeß liegt jedenfalls dann ein Verschulden, wenn es nicht nur auf vertretbare Rechtsansichten sonde... mehr lesen...
Norm: ABGB §1298ZPO §272 CAktG §84 Abs2GmbHG §25
Rechtssatz: Die Gesellschaft muß nicht nur den Schadenseintritt beweisen, sie hat auch Tatsachen vorzutragen, aus denen ein Schluß auf die Pflichtwidrigkeit des Geschäftsführers gezogen werden kann. Kann aus diesem Vorbringen in Verbindung mit dem eingetretenen Erfolg der Schluß auf die Pflichtwidrigkeit des Geschäftsführers gezogen werden, ist es Sache des Beklagten, diese Indizwirkung zu erschü... mehr lesen...
Norm: ABGB §932 Abs1 IABGB §1096 Abs1 BABGB §1298
Rechtssatz: Über die Verpflichtung nach § 1096 ABGB hinaus wird der Bestandgeber bei Unterlassung der Erhaltung des bedungenen oder nach den Umständen üblichen Gebrauches bei Verschulden nach § 932 Abs 1 letzter Satz ABGB schadenersatzpflichtig. Im Schadensfall hat der Bestandgeber nach § 1298 ABGB zu beweisen, daß er entsprechend seiner Verpflichtung all ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1295 IIcABGB §1298ABGB §1299 BÄrzteG 1998 §51 Abs1ÄrzteG 1984 §22a
Rechtssatz: Zweck der ärztlichen Dokumentationspflicht sind Therapiesicherung, Beweissicherung und Rechenschaftslegung; alle wesentlichen diagnostischen Ergebnisse und therapeutischen Maßnahmen müssen spätestens am Ende des einzelnen Behandlungsabschnittes aufgezeichnet werden. Entscheidungstexte 3 Ob 2121/96z ... mehr lesen...