Norm: ABGB §1293ABGB §922KSchG §31bKSchG §31e
Rechtssatz: Bei einer mit (beachtlichen) Mängeln behafteten Pauschalreise kommen als Haftungsgrundlagen allgemeines Schadenersatzrecht (§§ 1293 ff ABGB), allgemeines Gewährleistungsrecht (§§ 922 ff ABGB) sowie die Sondergewährleistungsvorschrift des § 31 e KSchG (idF des ZivRÄG 2004) mit dem (verschuldensabhängigen) immateriellen Schadenersatzanspruch auf entgangene Urlaubsfreude nach Abs. 3 in Betr... mehr lesen...
Norm: ABGB §372 IaABGB §372 IbABGB §1041 A1ABGB §1293 ffoö FischereiG §1 Abs3
Rechtssatz: Die publizianische Klage dient ganz allgemein dem relativen Schutz rechtmäßiger Erwerber von Sachen oder Rechten. Solche Personen müssen lediglich ihr im Verhältnis zu dem in Anspruch Genommenen besseres Recht beweisen. Nach einem Eingriff in ihr relatives Recht durch Dritte stehen ihnen jedenfalls insoweit Schadenersatz- und Verwendungsansprüche zu, als s... mehr lesen...
Norm: ABGB §1293ABGB §1489 IIBAHG §6 Abs1
Rechtssatz: Mit der Konkurseröffnung über das Vermögen einer Bank ist für einen Kontoinhaber bereits ein „Primärschaden" eingetreten, weil an die Stelle seines liquiden Bankguthabens eine Konkursforderung tritt. Wenn auch allein aus der Tatsache der Konkurseröffnung noch nicht in allen Fällen mit voller Gewissheit geschlossen werden kann, dass es zu einem Forderungsausfall kommen wird, muss für den Glä... mehr lesen...
Norm: ABGB §1293UWG §16 Abs1
Rechtssatz: Der entgangene Gewinn ist danach zu bemessen, welchen Gewinn der Geschädigte „nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge zu erwarten" gehabt hätte. Bei der hiefür notwendigen Prüfung des Kauslazusammenhangs ist jener Umstand wegzudenken, ohne den der Schaden nicht eingetreten wäre, und nicht durch einen anderen Umstand, wie die Verteilung eines Rabatts nach sachlich gerechtfertigten Kriterien, zu ersetzen (Sch... mehr lesen...
Norm: ABGB §1293ABGB §1295 Ia4ABGB §1323 AKSchG idF des ZivRÄG 2004 §31e Abs3
Rechtssatz: Bereits vor Inkrafttreten des ZivRÄG 2004 bestand in Fällen schwerwiegender Mängel einer Reiseveranstaltung ein durchsetzbarer Anspruch auf Ersatz entgangener Urlaubsfreude. Für diesen Anspruch reicht leichtes Verschulden des Reiseveranstalters aus. Entscheidungstexte 5 Ob 242/04f Entscheidungstext... mehr lesen...