Norm: ABGB §1293ABGB §1323 A
Rechtssatz: Für das österreichische Recht ist die Problematik einer Begrenzung des negativen Interesses (Vertrauensschaden) noch ungeklärt (vgl SZ 46/22). Eine gesetzliche Grundlage für eine derartige Begrenzung besteht nicht. Entscheidungstexte 8 Ob 174/98s Entscheidungstext OGH 11.02.1999 8 Ob 174/98s ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1293ABGB §1298ABGB §1333
Rechtssatz: Beim verschuldeten Zahlungsverzug ist dem Gläubiger auch der die gesetzlichen Zinsen übersteigende Verzugsschaden zu ersetzen. Den beklagten Schuldner trifft sowohl nach Handelsrecht als auch nach bürgerlichem Recht die Beweislast über das fehlende Verschulden. In der Bestreitung der Forderung im Prozeß liegt jedenfalls dann ein Verschulden, wenn es nicht nur auf vertretbare Rechtsansichten sonde... mehr lesen...
Norm: ABGB §1293AHG §1 Abs1 Cd3GewO §79
Rechtssatz: Eine rechtskräftige Betriebsanlagengenehmigung kann nicht schlechthin alle Eingriffe in das Eigentum von Nachbargrundstücken zu rechtmäßigen machen. Die Gerichte haben vielmehr die Rechtmäßigkeitsprüfung selbständig dahin durchzuführen, daß beurteilt wird, ob die Voraussetzungen nach § 79 GewO vorliegen und eine dann zu erwarten gewesene Änderung der Auflage den eingetretenen Schaden verhinder... mehr lesen...
Norm: ABGB §1293ABGB §1294ABGB §1324ABGB §1333
Rechtssatz: Der Verzugsschaden gemäß § 1333 ABGB ist - sei er nun rechtsgeschäftlichen oder rein deliktischen Ursprungs - schadenersatzrechtlich als Mindestpauschale zu qualifizieren, dessen Leistung der Geschädigte - unabhängig vom Nachweis eines konkreten Schadens in dieser Höhe - jedenfalls verlangen kann. Der Geschädigte kann jedoch den - durch § 1333 ABGB nicht begrenzten - Verzugsschaden als ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1293ABGB §1304 A1
Rechtssatz: Mag auch im geltend gemachten Umfang allenfalls eine Leistungspflicht des Vertragspartners (Werkvertragspartners) bestehen, so verletzt der Geschädigte die ihm obliegende Schadenminderungspflicht nicht schon dadurch, dass er nicht vorweg den allenfalls aus dem Vertrag Verpflichteten vor dem unmittelbaren Schädiger in Anspruch nimmt (vergleiche SZ 67/135). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c B3ABGB §1293 ff
Rechtssatz: Das Veräußerungsverbot und Belastungsverbot ist grundsätzlich ein obligatorisches Rechtsverhältnis, das zur Unterlassung einer Verfügung verpflichtet und dessen Übertretung nach allgemeinen Regeln schadenersatzpflichtig macht. Es erlangt durch die Eintragung im Grundbuch dingliche Wirkung. Entscheidungstexte 1 Ob 174/97p Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: ABGB §1293ABGB §1295 Ia2OrgHG §1OrgHG §5WRG §31
Rechtssatz: Muß der Bund im Wege notstandspolizeilicher Maßnahmen infolge Nichterfüllung der Gefahrenbeseitigungspflicht durch den Verursacher und Verpflichteten nach § 31 WRG die diesen nach dem Gesetz treffende Pflicht übernehmen und sind ihm hiefür Kosten erwachsen, die infolge der Vermögensverhältnisse und Einkommensverhältnisse des oder eines der solidarisch haftenden Verpflichteten als... mehr lesen...
Norm: ABGB §1293ABGB §1295 Ia4ABGB §1295 IIf3ABGB §1299 A3ABGB §1304 CABGB §1311 IIcAHG §1 CaAHG §1 Cd13AHG §1 Cd14BSG 1977 §4
Rechtssatz: § 4 BSG 1977 ist ein Schutzgesetz. Kann ein bestimmter Stoff (in casu: pulverhältiger Kehricht) auch anders als mittels externer Zündquellen zur Entzündung gebracht werden, so sind ganz besondere Sicherheitsvorkehrungen (und nicht bloß Gefahrenhinweise) geboten, doch ist die Fürsorgepflicht des Dienstgebers... mehr lesen...
Norm: ABGB §1293 Info
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 1293 ABGB: Die Entscheidungen zur Abgrenzung einschlägigen Begriffe wie positiver Schade - entgangener Gewinn, "merkantiler Minderwert" abstrakter Schaden, Verzögerungsschaden und dergleichen befinden sich bei § 1323 ABGB. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102888 Dokumentnummer JJR_19960926_... mehr lesen...