Begründung: Die Vorinstanzen stellten aufgrund der Erbantrittserklärung einer Partei deren Erbrecht aus dem Titel des Testaments vom 17. Juni 2005 zum gesamten Nachlass fest und wiesen die Erbantrittserklärung des Rechtsmittelwerbers zu 50 % des Nachlasses aus dem Titel des Erbvergleichs vom 12. November/11. Dezember 2008 in Verbindung mit dem Testament vom 29. April 2002 ab. Nach § 161 Abs 1 AußStrG habe das Gericht bei widersprechenden Erbantrittserklärungen mangels Einigung der P... mehr lesen...
Begründung: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 508a Abs 1 ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts ist die ordentliche Revision nicht zulässig: Entgegen dem - den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 508 a, Absatz eins, ZPO) - Ausspruch des Berufungsgerichts ist die ordentliche Revision nicht zulässig: Das Berufungsgericht hat seinen Zulässigkeitsausspruch damit begründet, es fehle jüngere Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs zu den Fragen, ob... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist die Tochter der Zweitantragstellerin. Am 21. 4. 2000 gaben die beiden vor dem Bezirksgericht St. Pölten zur GZ 2 Nc 45/00z einen Erbverzichtsvertrag samt Übergabsvertrag auf den Todesfall zu Protokoll. Darin übergab die Zweitantragstellerin die ihr allein gehörigen Liegenschaften EZ ***** (mit dem Grundstück *****) und EZ ***** (mit dem Grundstück *****) des Grundbuchs ***** an die Erstantragstellerin in deren alleiniges und unbeschränktes... mehr lesen...
Begründung: Der am 9. 6. 1990 verstorbene Philipp Heinrich G***** errichtete am 14. 10. 1987 und ergänzt am 1. 3. 1988 sowie am 13. 3. 1990 ein Testament, in dem er Holger G*****, einen seiner Söhne, zum Alleinerben einsetzte und hinsichtlich der übrigen Kinder, darunter auch den Kläger und den Beklagten bestimmte, dass er ihnen "je sieben Prozent" seines Realbesitzes zur Abgeltung ihres Pflichtteiles" vermache. Weiters sollten der Beklagte sowie ein weiterer Sohn sich alle Sche... mehr lesen...
Begründung: Der am 4. April 1997 verstorbene Mann (Erblasser) und dessen am 19. März 1995 vorverstorbene Frau waren je Hälfteeigentümer einer Liegenschaft mit einem darauf errichteten Haus. Der Erblasser hatte sechs Kinder, von denen eines vorverstorben ist und nun durch die erblasserische Enkelin - und Revisionsrekurswerberin - iSd § 733 ABGB repräsentiert wird. Nach dem Tod der Frau wurde die unbedingte Erbserklärung des Erblassers zu Gericht angenommen und sein Erbrecht gerich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin wurde von ihrem am 14. 9. 1995 verstorbenen Cousin testamentarisch zur Alleinerbin eingesetzt. Der Beklagte, der einzige Sohn des Erblassers, wurde nicht bedacht. Er wäre ohne das zugunsten der Klägerin errichtete Testament Alleinerbe nach dem Gesetz. Vom Gerichtskommissär des Abhandlungsgerichtes wurde am 6. 10. 1995 folgende Erklärung der klagenden Testamentserbin protokolliert: "Nach erfolgter Rechtsbelehrung über die gesetzlichen Folgen... mehr lesen...
Norm: ABGB §1278
Rechtssatz: Ob der Verzicht deshalb unwirksam ist, weil der Erblasser den Noterben arglistig irregeführt hat, ist eine Tatfrage, die regelmäßig nur im Rechtsweg geklärt werden kann. Entscheidungstexte 4 Ob 374/97x Entscheidungstext OGH 19.12.1997 4 Ob 374/97x European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002... mehr lesen...
Norm: ABGB §823ABGB §1278
Rechtssatz: Eine Vereinbarung, mit der der Scheinerbe dem Begehren des berechtigten Erbansprechers auf "Abtretung bzw Teilung der Erbschaft" durch außergerichtliche Willenserklärung nachkommt, dessen (Miterbenstellung) Erbenstellung anerkennt und den Nachlaßbesitz (teilweise) an ihn "abtritt", ist zulässig. Eine solche Vereinbarung ist nicht dem für die Abtretung des Erbrechts angeordneten Formgebot (§ 1278 Abs 2 ABGB)... mehr lesen...
Der Kläger ist österreichischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Köln, Bundesrepublik Deutschland, die Beklagte ist die Tochter seiner Schwester Romana G. Sie besitzt die Staatsbürgerschaft der USA, ihr Wohnsitz ist seit 1973 Salzburg. Die unverheiratete entmundigte Emma P eine Schwester des Klägers und der Romana G verstarb ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung kinderlos am 5. Juli 1973 in New York. Emma P war Staatsbürgerin der USA und hatte ihr Domizil in New York. Über den ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1278
Rechtssatz: Beim Verzicht auf das Erbrecht handelt es sich um einen Vertrag zugunsten Dritter, von dem nicht einseitig abgegangen werden kann. Entscheidungstexte 6 Ob 738/80 Entscheidungstext OGH 15.10.1980 6 Ob 738/80 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0022343 Dokument... mehr lesen...
Anna M, die Ehegattin des damals 84jährigen Klägers und Tante des Erstbeklagten, dessen Ehegattin die Zweitbeklagte ist, starb überraschend am Vormittag des 27. Jänner 1975. Über Bitte des Klägers kümmerte sich der Erstbeklagte um die Bestattung, den Totenschmaus und die Verlassenschaftsabhandlung. Die Verlassenschaftsverhandlung am 31. Jänner 1975 führte der Notariatskandidat Dr. Helmut S in der Kanzlei des Notars Dr. Franz A in T durch. Er ergänzte die Todfallsaufnahme und nahm die ... mehr lesen...
Norm: ABGB §536ABGB §537ABGB §938 C3ABGB §1278
Rechtssatz: Das Erbrecht wird schon vor Einantwortung der Verlassenschaft, mit welchem Zeitpunkt nach herrschender Auffassung der Eigentumserwerb des Erben eintritt, ein für den Erben vermögenswertes Recht und damit Teil seines Vermögens, über das er unbeschränkt, auch durch Schenkung, verfügen kann. Entscheidungstexte 1 Ob 718/79 Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §536ABGB §537ABGB §938 C3ABGB §1278
Rechtssatz: Eine Erbschaftsschenkung ist ausschließlich bis zur Einantwortung möglich, weil nach diesem Zeitpunkt kein Erbrecht, sondern nur noch ein Recht an den geerbten Sachen existiert. Entscheidungstexte 1 Ob 718/79 Entscheidungstext OGH 30.10.1979 1 Ob 718/79 JBl 1980,479 = NZ 1980,129 = SZ 52/156 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 Abs2 Z3 CIIo5ABGB §938 C3ABGB §1278
Rechtssatz: Eine von einer dritten Person erhofften Erbschaft darf zu deren Lebzeiten nicht veräußert und damit auch nicht verschenkt werden; nach ihrem Tod ist die Verfügung aber frei auch über einzelne Sachen. Entscheidungstexte 1 Ob 718/79 Entscheidungstext OGH 30.10.1979 1 Ob 718/79 Veröff: JBl 1980,479 = NZ 1980,129 = ... mehr lesen...
Norm: ABGB §819ABGB §1278
Rechtssatz: Der Erbschaftskäufer oder - beschenkte erwirbt als Gesamtnachfolger des Erblassers den Besitz an der Erbschaft nicht schon durch Übergabe der einzelnen Vermögensbestandteile, sondern erst durch die Einantwortung. Entscheidungstexte 7 Ob 509/76 Entscheidungstext OGH 30.01.1976 7 Ob 509/76 NZ 1977,124 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §33ABGB §37 HABGB §805ABGB §1278
Rechtssatz: Annahme einer Erbschaft und Erbsentschlagung nach italienischem Recht (Art 934, 937, 944 codice civile 1865; Art 475, 478, 519 codice civile 1942). Entscheidungstexte 4 Ob 538/68 Entscheidungstext OGH 11.07.1968 4 Ob 538/68 ZfRV 1969,220 (mit Anmerkung v Schwind) European Case... mehr lesen...
Norm: ABGB §805ABGB §1278
Rechtssatz: Die Erklärung, durch die jemand zu Gunsten einer anderen Person auf sein Erbrecht verzichtet, bedarf, anders als die bloße Erbentschlagung nach § 805 ABGB, der Annahme und ist im Übrigen sinngemäß wie der Erbschaftskauf nach § 1278 ABGB zu behandeln. Entscheidungstexte 7 Ob 82/67 Entscheidungstext OGH 24.05.1967 7 Ob 82/67 Veröff: EvBl 1968/3 S 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §805ABGB §1009ABGB §1278
Rechtssatz: Ein Erbe kann die Erklärung eines Miterben, zu seinen Gunsten auf das Erbrecht zu verzichten, nicht in Vollmacht des anderen abgeben und gleichzeitig im eigenen Namen annehmen. Entscheidungstexte 7 Ob 82/67 Entscheidungstext OGH 24.05.1967 7 Ob 82/67 Veröff: EvBl 1968/3 S 17 Europea... mehr lesen...
Norm: ABGB §1278 ff
Rechtssatz: Gegenstand des Veräußerungsvertrages beim sogenannten Erbschaftskauf ist das Erbrecht als solches. Entscheidungstexte 1 Ob 15/67 Entscheidungstext OGH 30.03.1967 1 Ob 15/67 7 Ob 509/76 Entscheidungstext OGH 30.01.1976 7 Ob 509/76 Veröff: NZ 1977,124 7 Ob 142/00... mehr lesen...
Norm: ABGB §1278ABGB §1283
Rechtssatz: Zur Gewährleistung für Entwährung beim Erbschaftskauf. Entscheidungstexte 8 Ob 33/66 Entscheidungstext OGH 15.02.1966 8 Ob 33/66 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0025418 Dokumentnummer JJR_19660215_OGH0002_0080OB00033_6600000_001 mehr lesen...
Die am 25. August 1939 in der Heilanstalt Am Steinhof verstorbene Henriette Z., geborene L., war zu 3/10-Anteilen Eigentümerin der Liegenschaft EZ. 847 der Katastralgemeinde W., Haus in W., W.-Gasse 1. Sie setzte mit Testament vom 5. Februar 1936 ihre Adoptivtochter Rita L. und mit Testament vom 10. Dezember 1936 ihren Bruder Israel L. zu Universalerben ihres ganzen Vermögens ein. Das Bezirksgericht Innere Stadt Wien, bei dem die Abhandlung zu 2 A 9/40 anhängig war, nahm die Erbserklä... mehr lesen...
Norm: ABGB §1078ABGB §1278
Rechtssatz: Ein Erbschaftskauf löst das Vorkaufsrecht nicht aus, falls er nicht nur zum Scheine abgeschlossen wurde, um den Verkauf der Liegenschaft zu verdecken. Im letzteren Fall steht auch die Legitimationswirkung der Einantwortungsurkunde der Geltendmachung des Rechtes des des Vorkaufsberechtigten nicht entgegen. Entscheidungstexte 5 Ob 64/64 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ABGB §1278ABGB §1281
Rechtssatz: Der Erbschaftskäufer wird Gesamtnachfolger. Er tritt an die Stelle des Veräußerers in die Abhandlung ein (gibt, soweit noch keine Erbserklärung abgegeben wurde, diese im eigenen Namen ab) und erwirbt erst durch die Einantwortung das Eigentum an der Erbschaft. Er übernimmt die Erbschaft in dem Stande, in dem sie sich befindet. Insoweit der Veräußerer den Nachlass vor der Übergabe verwaltet hat, haftet er de... mehr lesen...
Maria K. starb unter Hinterlassung mehrerer letztwilliger Verfügungen. In einem Teil dieser Verfügungen wurde hinsichtlich des überwiegenden Nachlasses zugunsten der Maria M., in einem anderen Teil zugunsten der Margarethe Sch. verfügt. Dabei dürfte die nicht datierte Verfügung, worin Maria M. als Erbin eingesetzt ist, im Juli 1956 entstanden und daher die letzte sein. Es gaben daraufhin a) Maria M. auf Grund des Testamentes vom Juli 1956, b) Margarethe Sch. auf Grund der Testamente v... mehr lesen...
Norm: ABGB §1278ABGB §1282AußStrG §125 B
Rechtssatz: Die Erbrechtsklage ist gegen den Käufer der Erbschaft und nicht gegen den Verkäufer zu richten (die gegenteilige Meinung von Wolff in Klang 2. Auflage V. Band S 1013 wird ausdrücklich ausgelehnt). Entscheidungstexte 3 Ob 415/57 Entscheidungstext OGH 23.10.1957 3 Ob 415/57 EvBl 1958/3 S 18 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §939ABGB §1278
Rechtssatz: Eine Verzichtserklärung eines erbserklärten Erben zugunsten anderer ist als Erbschaftsschenkung anzusehen; dem steht der Umstand nicht entgegen, daß das Erbrecht des Verzichtenden bestritten war. Entscheidungstexte 3 Ob 415/57 Entscheidungstext OGH 23.10.1957 3 Ob 415/57 Veröff: EvBl 1958/3 S 18 = SZ 30/64 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §805ABGB §1278
Rechtssatz: Eine Ausschlagung der Erbschaft ist dann anzunehmen, wenn der Ausschlagende schlechthin auf den ihm zugefallenen Nachlass verzichtet, mit der Wirkung, dass der Anfall als nicht erfolgt gilt, so dass die Erbschaft nicht ihm, sondern denjenigen Personen anfällt, die berufen gewesen wären, wenn er bereits vor dem Anfall weggefallen wäre. Wird aber auf die Erbschaft zugunsten bestimmter Personen verzichtet, den... mehr lesen...
Norm: ABGB §1278
Rechtssatz: Kauf eines künftigen Geschäftserfolges, Wesen der Garantieerklärung, Haftung des Verkäufers. Entscheidungstexte 1 Ob 553/50 Entscheidungstext OGH 08.11.1950 1 Ob 553/50 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0025415 Dokumentnummer JJR_19501108_OGH0002_0010... mehr lesen...
Der am 9. August 1943 verstorbene Dachdeckermeister Johann E. hinterließ drei eheliche Kinder Johann E., Berta B. und Juliana B. Am 27. April 1946 hat Juliana B. vor dem Notar Dr. F. als Gerichtskommissär in Abwesenheit ihrer Geschwister die Erklärung abgegeben, daß sie zum Nachlaß nach ihrem Vater Johann E. auf jeden Erbrechts- und Pflichtteilsanspruch zugunsten ihrer Schwester Berta B. verzichte und auch auf jede weitere Ladung zu den Abhandlungstagsatzungen Verzicht leiste, so daß ... mehr lesen...