RS OGH 1957/10/23 3Ob415/57

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Veröffentlicht am 23.10.1957
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Rechtssatz

Die Erbrechtsklage ist gegen den Käufer der Erbschaft und nicht gegen den Verkäufer zu richten (die gegenteilige Meinung von Wolff in Klang 2. Auflage V. Band S 1013 wird ausdrücklich ausgelehnt).Die Erbrechtsklage ist gegen den Käufer der Erbschaft und nicht gegen den Verkäufer zu richten (die gegenteilige Meinung von Wolff in Klang 2. Auflage römisch fünf. Band S 1013 wird ausdrücklich ausgelehnt).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1957:RS0007980

Dokumentnummer

JJR_19571023_OGH0002_0030OB00415_5700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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