RS OGH 2011/1/18 5Ob64/64, 6Ob59/66, 4Ob218/10b

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Veröffentlicht am 22.04.1964
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Rechtssatz

Ein Erbschaftskauf löst das Vorkaufsrecht nicht aus, falls er nicht nur zum Scheine abgeschlossen wurde, um den Verkauf der Liegenschaft zu verdecken. Im letzteren Fall steht auch die Legitimationswirkung der Einantwortungsurkunde der Geltendmachung des Rechtes des des Vorkaufsberechtigten nicht entgegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0024729

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

24.02.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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