Entscheidungsgründe: Der Kläger ist grundbücherlicher Alleineigentümer eines Grundstücks, an das im Norden ein mehrheitlich (24014/33180-Anteile) im Mit- und Wohnungseigentum der Erstbeklagten stehendes Grundstück angrenzt, auf dem ein Einkaufszentrum errichtet ist. Die Südkante des Gebäudes des Einkaufszentrums bildet dabei im Wesentlichen die Grenze zwischen den beiden Grundstücken. Die Erstbeklagte war Errichterin des Einkaufszentrums, das aus mehreren Etagen besteht. In der un... mehr lesen...
Begründung: Mit Gesellschaftsvertrag vom 30. 4. 1993, der von sämtlichen Streitteilen unterfertigt wurde, wurde die Gesellschaft bürgerlichen Rechts mit der Bezeichnung „Ski- und Snowboardschule St. J***** GesbR, Leiter: Martin G*****." mit dem Zweck des Betriebs einer Skischule in St. ***** als reine Innengesellschaft errichtet. Gemäß Punkt XI. des Gesellschaftsvertrags war die Ausschließung eines Gesellschafters nur bei vorsätzlicher grober Pflichtverletzung sowie dann zulässig,... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175ABGB §1188
Rechtssatz: Der Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann nach allgemeinen Grundsätzen nur durch Einigung aller Gesellschafter geändert werden; anderes gilt allerdings dann, wenn schon der Gesellschaftsvertrag eine Änderung durch Mehrheitsbeschluss vorsieht. Entscheidungstexte 4 Ob 229/07s Entscheidungstext OGH 20.05.2008 4 Ob 229/07s... mehr lesen...
Norm: ABGB §1188
Rechtssatz: Stellt der Gesellschaftsvertrag einer GesbR Regelungen über die Willensbildung auf, so ist durch Auslegung zu ermitteln, welche Folgen eine konkrete Verletzung nach sich ziehen soll. In der Regel wird anzunehmen sein, dass die Einhaltung der vertraglichen Regelungen über die Einberufung einer Gesellschafterversammlung Voraussetzung für die Wirksamkeit der dort gefassten Beschlüsse sein soll. Ents... mehr lesen...
Norm: ABGB §835 EABGB §1188
Rechtssatz: Die der Minderheit einzuräumende Möglichkeit der Äußerung über eine beabsichtigte wichtige Veränderung vor der Beschlussfassung ist durch eine spätere richterliche Prüfung der Zumutbarkeit der von der Mehrheit eigenmächtig veranlassten wichtigen Veränderung für die Minderheit im Regelfall nicht substituierbar. Entscheidungstexte 1 Ob 267/02z Ent... mehr lesen...
Norm: ABGB §835 AABGB §1188
Rechtssatz: Hat ein schlichter Miteigentümer auf Grund eines gegen ihn oder die Miteigentumsgemeinschaft ergangenen rechtskräftigen Exekutionstitels eine von ihm eigenmächtig durchgeführte Veränderung wieder rückgängig zu machen, steht ihm das Recht zu, im Wege eines Antrags gem § 835 ABGB die nachträgliche Sanktionierung der Veränderung zu erwirken. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 A1ABGB §1175 A5ABGB §1148ABGB §1149ABGB §1188
Rechtssatz: Die actio pro socio findet auch für Sozialansprüche einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts Anwendung. Ein Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts kann Ansprüche der Gesellschaft gegen einen einzelnen Gesellschafter mit actio pro socio im eigenen Namen geltend machen und - mangels eigener Rechtspersönlichkeit der GesbR - Leistung an alle Gesellschafter verlang... mehr lesen...
Norm: ABGB §1188HGB §109HGB §116HGB §119HGB §161HGB §164
Rechtssatz: Nach der Kernbereichslehre sind solche Vertragsänderungen dem Mehrheitsbeschluss entzogen, die die Grundlagen des Gesellschaftsverhältnisses ("den materiellen Gehalt der Mitgliedschaft") betreffen oder durch die wohlerworbene Sonderrechte verletzt werden. Die zum Kernbereich zählenden Rechte können nur mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters entzogen werden. Die Frage, ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1188HGB §109HGB §116HGB §119HGB §161HGB §164
Rechtssatz: Für Mehrheitsbeschlüsse über die Änderung des Gesellschaftsvertrages einer Personengesellschaft bestehen inhaltliche Schranken: Sie dürfen nicht in den "Kernbereich" der Gesellschafterstellung eingreifen und weder gegen zwingende Normen noch gegen die guten Sitten verstoßen. Eine weitere Schranke besteht im Gleichbehandlungsgrundsatz und in der gesellschaftsrechtlichen Treuepf... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 AABGB §1183ABGB §1188ABGB §1210
Rechtssatz: Der Abschichtungsanspruch des Ausgeschlossenen ist nur Zug um Zug gegen die von ihm zu erbringenden, sich aus der Beendigung des Gesellschaftsverhältnisses naturgemäß ergebenden Verpflichtungen zu erfüllen, da die beiderseitigen Pflichten der Rückabwicklung eines aufgehobenen Vertrages dienen und somit kausal zusammenhängen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1175 A. ABGB §1183ABGB §1188ABGB §1210
Rechtssatz: Für die Bewertung der Mietrechte an Rechtsanwaltskanzleien ist regelmäßig und ausschließlich der persönliche Ruf und die Integrität ihrer Betreiber ausschlaggebend; die Standortlage ist zumindest für den Bereich des ersten Wiener Gemeindebezirkes nahezu völlig bedeutungslos. Entscheidungstexte 8 Ob 630/91 Entscheidungstex... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der klagende Rechtsanwalt hat mit der rechtsgestaltenden Erklärung vom 19. September 1983 den beklagten Rechtsanwalt aus der mit ihm in der Rechtsform einer zweipersonalen Gesellschaft des bürgerlichen Rechts eingegangenen anwaltlichen "Regiegemeinschaft" mit der Rechtswirkung "ausgeschlossen", daß die Gesellschaft beendet und das in ihr bis dahin gebundene Vermögen, insbesondere und vor allem die Mitmietrechte, auf den Kläger übergegangen ist. Die Rechtswirksam... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte hat im Jahre 1978 durch Übergabsvertrag einen 1/4-Anteil an der Liegenschaft EZ 185 KG Prebl-Gräbern und je einen 1/3-Anteil an den Liegenschaften EZ 78 und 51 je KG Ebriach erworben. Von den Miteigentümern wurde auf der Liegenschaft EZ 185 KG Prebl-Gräbern ein Gutshofbetrieb geführt. Auf allen Liegenschaften wurden die vorhandenen Quellen von den Miteigentümern in Form einer GesBR unter der Bezeichnung Preblauer Brunnenversendung durch Gewinnung ... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 C1ABGB §1188
Rechtssatz: Der Abschluß von Versicherungsverträgen für Risken, die üblicherweise mit dem Betrieb eines Unternehmens verbunden sind, zu den üblichen Bedingungen gehört zu den Angelegenheiten der ordentlichen Verwaltung. Entscheidungstexte 7 Ob 16/89 Entscheidungstext OGH 15.06.1989 7 Ob 16/89 Veröff: WBl 1989,338 = VersR 1990,119 = GesRZ 1990,4... mehr lesen...
Norm: ABGB §1188GmbHG §6 Abs4GmbHG §50 Abs4
Rechtssatz: Sonderrechte sind Vorrechte einzelner Gesellschafter vor den übrigen, die ihnen ohne ihre Zustimmung nicht entzogen werden können. Entscheidungstexte 1 Ob 529/89 Entscheidungstext OGH 26.04.1989 1 Ob 529/89 Veröff: GesRZ 1989,223 = WBl 1989,280 = RdW 1989,328 4 Ob 229/07s Entsc... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war in der Zeit vom 16.Oktober 1984 bis 31.Dezember 1985 für den Erstbeklagten als Steuerberater und Wirtschaftstreuhänder tätig. Seine Beratertätigkeit erstreckte sich auch auf die zweitbeklagte Partei und die Firma K*** Gesellschaft mbH (im folgenden Firma KKW), deren Geschäftsführer der Erstbeklagte war. Der Kläger war vom Erstbeklagten als Geschäftsführer der zweitbeklagten Partei und der Firma KKW als Berater zur Verwirklichung des Projektes "Wasserkraf... mehr lesen...