RS OGH 2003/1/28 1Ob267/02z

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Veröffentlicht am 28.01.2003
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Norm

ABGB §835 E
ABGB §1188

Rechtssatz

Die der Minderheit einzuräumende Möglichkeit der Äußerung über eine beabsichtigte wichtige Veränderung vor der Beschlussfassung ist durch eine spätere richterliche Prüfung der Zumutbarkeit der von der Mehrheit eigenmächtig veranlassten wichtigen Veränderung für die Minderheit im Regelfall nicht substituierbar.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117329

Dokumentnummer

JJR_20030128_OGH0002_0010OB00267_02Z0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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