Index: L34003 Abgabenordnung NiederösterreichL37033 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer NiederösterreichL37036 Lustbarkeitsabgabe Vergnügungssteuer Steiermark20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Norm: ABGB §1175;LAO NÖ 1977 §56;LustbarkeitsabgabeG NÖ §8 Abs1;LustbarkeitsabgabeG Stmk §5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/10/10 91/17/0107 2 (hier: NÖ LustbarkeitsabgabeG) ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer war im Jahr 1985 Inhaber des protokollierten Einzelunternehmens T und M. Mit Notariatsakt vom 30. April 1985 vereinbarten der Beschwerdeführer und seine Gattin eine allgemeine Gütergemeinschaft unter Lebenden und auf den Todesfall dergestalt, daß alles Vermögen, welches sie gegenwärtig besitzen, künftig erwerben, ererben oder sonstwie immer rechtlich an sich bringen werden, ein beiden Teilen gemeinschaftliches Gut sein soll. In diese Gütergemeinschaft brachte der ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1175;BAO §188 Abs1 litb;
Rechtssatz: Auch im Fall einer Gütergemeinschaft kann über gemeinschaftliches Vermögen besonders verfügt werden (Hinweis E 21.10.1980, 2385/79, VwSlg 5519 F/1980). Die Vereinbarung der Gütergemeinschaft allein bewirkt aber - insbesondere abgabenrechtlich - noch nicht das Besteh... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1175;BAO §188 Abs1 litb;BAO §22;BAO §23;
Rechtssatz: Steuerrechtlich setzt die Anerkennung eines zwischen nahen Angehörigen begründeten Rechtsverhältnisses bzw des ihm zugrunde liegenden Rechtsgeschäftes (Hinweis E 21.10.1980, 2385/79, VwSlg 5519 F/1980) voraus, daß es nach außen hin ausreichend zum Au... mehr lesen...
Mit Bescheid des Magistrates der Stadt Wien vom 11. Februar 1992, MBA 22-18/032/1/Str, wurde die Beschwerdeführerin mehrerer Übertretungen des Heimarbeitsgesetzes schuldig erkannt und mit Geldstrafen im Ausmaß von insgesamt S 17.000,-- (einer Woche Ersatzfreiheitsstrafe) bestraft. Dagegen erhob ein näher bezeichneter Wirtschaftstreuhänder "namens und auftrags" der Beschwerdeführerin Berufung. Die belangte Behörde erteilte dem Einschreiter gemäß § 13 Abs. 3 AVG den Auftrag, die erteilt... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1175;AVG §10 Abs1;AVG §10 Abs2;AVG §9;
Rechtssatz: Die Vollmacht ist der Beschuldigten als Gesellschafterin der Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die die Vollmacht (neben einer anderen Person) unterfertigt hat, zuzurechnen, und nicht der im
Kopf: angeführten GesBR, weil dieser die Rechtspersönlichkeit fehlt. ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren in den Streitjahren - unter Beteiligung wie aus dem Spruch: dieses Erkenntnisses ersichtlich - zu Gesellschaften nach bürgerlichem Recht (in der Folge: GesBR) zusammengeschlossen. Betriebsgegenstand der GesBR war die Veranstaltung von Tiroler Abenden sowie der Verkauf von Farbfotos, Farbdias, Schallplatten, Kassetten, Souvenirs und Programmheften. Strittig ist, ob die von den Beschwerdeführern und somit in ihrer Gesamtheit von den GesBR ausgeübte Tätigkei... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer waren Gesellschafter einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht (in der Folge: GesBR), die mit 31. März 1977 aufgelöst wurde. Mit Bescheid vom 9. Oktober 1991 wies die belangte Behörde die von der GesBR ua gegen die Wiederaufnahme- und Sachbescheide betreffend einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften für die Jahre 1972 bis 1977 erhobene Berufung mit der Begründung: als unzulässig zurück, diese Bescheide hätten keine Rechtswirkungen entfaltet, wei... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §22 Abs1 Z3; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0084
93/14/0085
Rechtssatz: Die von den Abgabepflichtigen bzw von den GesBR zu denen sich die Abgabepflichtigen zusammengeschlossen haben, ausgeübte Tätigkeit kann nur dann nach §... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0084
93/14/0085 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/14/0060 4 Stammrechtssatz Wenn das dargeb... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0084
93/14/0085 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/14/0060 3 Stammrechtssatz Auch der Vortra... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §22 Abs1 Z1 lita;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0084
93/14/0085 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/12/12 94/14/0060 2 Stammrechtssatz Die Art der Ver... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §22 Abs1 Z1;EStG 1972 §23 Z1;UStG 1972 §10 Abs2 Z8; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0084
93/14/0085 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/05/29 89/14/0022 1
Verstärkter Senat
VwSlg 6505 F/1990 Stammrec... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: ABGB §1175;BAO §216; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/14/0090
93/14/0091
93/14/0092
93/14/0093 Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/12/05 89/17/0186 1 Stammrechtssatz Im Abrechnungsbescheidverfahren darf die Rechtmäßigkeit einer Abga... mehr lesen...
Im Zuge einer beim Beschwerdeführer im Jahr 1994 durchgeführten Betriebsprüfung gelangte der Abgabenbehörde eine am 28. März 1990 errichtete Urkunde zur Kenntnis, die bis dahin noch nicht angezeigt worden war. Die Urkunde hat folgenden Wortlaut: "V E R E I N B A R U N G abgeschlossen zwischen Herrn Dr. Ernst B, K einerseits und Herrn Anton P, H andererseits, wie folgt: Herr Dr. Ernst B zeichnet Aktien der Active Book Company Ltd (ABC) zum Nomin... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1175;GebG 1957 §33 TP16;
Rechtssatz: Für die Annahme einer Gesellschaft iSd § 33 TP 16 GebG ist das Vorhandensein eines "Sondervermögens" nicht essentiell. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995160127.X03 Im RIS seit 07... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1175;GebG 1957 §33 TP16;
Rechtssatz: Auch reine Innengesellschaften fallen unter § 33 TP 16 GebG, weil es auf die Regelung der Vertretung nach außen nicht ankommt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995160127.X04 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1175;GebG 1957 §33 TP16;
Rechtssatz: Das für die Annahme eines Gesellschaftsverhältnisses nach bürgerlichem Recht erforderliche Mindestmaß einer losen Gemeinschaftsorganisation ist bei einer Unterbeteiligung an Aktien auch dann gegeben, wenn die Einwirkungsrechte und Mitwirkungsrechte nicht über di... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken
Norm: ABGB §1175;GebG 1957 §33 TP16;
Rechtssatz: Ein Unterbeteiligungsvertrag (hier: Unterbeteiligung an aus anzuschaffenden Aktien erfließenden Gewinnen sowie am allfälligen Erlös, der aus dem Verkauf dieser Wertpapiere erzielt wird) stellt die Vereinbarung über die
Begründung: eines Gesellschaftsverhältnisses... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid erteilte die im Devolutionswege zuständig gewordene belangte Behörde der mitbeteiligten Partei des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens (MP) die wasserrechtliche Bewilligung für die Errichtung und den Betrieb von Kanalanlagen für die Bereiche N. und B. mit Anschluß an die bestehenden "bzw. geplanten" Anlagenteile und für die Erweiterung der bestehenden Kläranlage A. zur Anpassung an den Stand der Technik mit Einleitung der biologisch gereinigten Abwässer ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1175;AVG §8;AVG §9;VwRallg;WRG 1959 §102 Abs1 litb;WRG 1959 §12 Abs2;WRG 1959 §73;
Rechtssatz: Berufen sich Einwendung gegen ein Projekt erhebende Personen auf Rechte einer "Wassergemeinschaft nach ABGB", kann es sich mangels Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit eines ... mehr lesen...
Im Wasserbuch für den politischen Bezirk Bludenz war zu Postzahl 1370 mit dem 8. April 1927 als dem Datum der Einlage des Entwurfes ein Wasserbenutzungsrecht eingetragen, welches als Art der Wasserbenutzung "Wasserleitung" nennt, unter der Rubrik der Bezeichnung der Wasserbenutzungsanlage oder der Liegenschaft, mit welcher das Wasserbenutzungsrecht verbunden ist, "G. Quellen" Gp. 2017 anführt und als Berechtigten die "Brunnen-Interessentschaft MB und OB" ausweist. Unter der Rubrik der... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1002;ABGB §1175;ABGB §1201;AVG §9;WRG 1959 §126 Abs5;
Rechtssatz: Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes bedarf zu ihrer Vertretung nach außen keines Vertreters. Sie ist als reine Innengesellschaft einer Vertretung nach außen gar nicht zugänglich. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ist mangels R... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)81/01 Wasserrechtsgesetz
Norm: ABGB §1002;ABGB §1175;ABGB §1201;WRG 1959 §126 Abs5;
Rechtssatz: Wenn eine natürliche Person einen Antrag nach § 126 Abs 5 WRG einbringt und Wasserberechtigte eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes ist, deren Mitglied unter anderem der Antragsteller ist, ergibt sich die Unrichtigkeit einer vorgenommenen Zurechnung des gestellten ... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte des Beschwerdefalles wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf das hg. Erkenntnis vom 26. April 1995, 92/07/0159, verwiesen. Den Anfechtungsgegenstand des genannten verwaltungsgerichtlichen Verfahrens bildete der Bescheid der auch nunmehr belangten Behörde vom 20. Juli 1992 in der Fassung ihres Berichtigungsbescheides vom 1. September 1992, mit dem der mitbeteiligten Partei (MP) auch des nunmehrigen verwaltungsgerichtlichen Verfahrens die wasserrechtliche Bewilligun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1175;AVG §9;VwGG §34 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1991/10/10 91/17/0107 1 Stammrechtssatz Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts stellt weder eine natürliche noch nach der herrschenden Lehre (Hinweis Strasser in Rummel, Kommentar zum ABGB, zweiter Band, S 1995) eine juristische P... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1175;AVG §9;VwGG §47 Abs1;VwGG §58; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/07/02 92/07/0039 4 Stammrechtssatz Ein Kostenzuspruch an die belBeh findet im konkreten Fall nicht statt, weil einem nicht rechtsfähigen Gebilde (hier GesBR) Kosten nicht auferlegt werden können (Hinweis E 18.2.199... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: ABGB §1175;AVG §9;ZustG; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1992/07/02 92/07/0039 3 Stammrechtssatz Die Zustellung eines Bescheides an die GesBR entfaltet auch ihren Mitgliedern gegenüber keine Rechtswirkung. Schlagworte Rechtsfähigkeit Parteifähigkeit Gebilde ohne Rechtsfähigk... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind die Gesellschafter der 1984 gegründeten Erna und Walter S GesbR. Zweck der Gesellschaft ist laut Gesellschaftsvertrag der in der Vermietung von Ferienwohnungen bestehende Betrieb eines im Eigentum des Erstbeschwerdeführers stehenden Ferienhauses. Zum Zeitpunkt der Anschaffung im Jahr 1984 handelte es sich bei diesem Ferienhaus um eine Großwohnung, die noch im selben Jahr zur Vermietung an Reisegruppen adaptiert wurde. Die Finanzierung des Erwerbes der Liegens... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §1175;EStG 1972 §2 Abs2;EStG 1988 §2 Abs2;
Rechtssatz: Hat die belangte Behörde für die vor Erlassung der LiebhabereiV gelegenen Streitjahre (hier: 1984 bis 1989) auf dem Boden der Bestimmung des § 2 Abs 2 EStG 1972 bzw 1988 untersucht, ob die im Rahmen einer GesBR ausgeübte Tätigkeit der Bf nach objektiven Kri... mehr lesen...