RS Vwgh 1995/12/18 95/16/0127

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Veröffentlicht am 18.12.1995
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
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Norm

ABGB §1175;
GebG 1957 §33 TP16;

Rechtssatz

Ein Unterbeteiligungsvertrag (hier: Unterbeteiligung an aus anzuschaffenden Aktien erfließenden Gewinnen sowie am allfälligen Erlös, der aus dem Verkauf dieser Wertpapiere erzielt wird) stellt die Vereinbarung über die Begründung eines Gesellschaftsverhältnisses iSd § 33 TP 16 GebG dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1995:1995160127.X01

Im RIS seit

07.06.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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