RS Vwgh 1996/2/21 92/14/0041

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Veröffentlicht am 21.02.1996
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

ABGB §1175;
BAO §188 Abs1 litb;
BAO §22;
BAO §23;

Rechtssatz

Steuerrechtlich setzt die Anerkennung eines zwischen nahen Angehörigen begründeten Rechtsverhältnisses bzw des ihm zugrunde liegenden Rechtsgeschäftes (Hinweis E 21.10.1980, 2385/79, VwSlg 5519 F/1980) voraus, daß es nach außen hin ausreichend zum Ausdruck kommt, weil sonst steuerrechtliche

Folgen willkürlich herbeigeführt werden könnten, einen eindeutigen klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt hat und auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wäre.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1996:1992140041.X02

Im RIS seit

07.02.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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