Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/01 Konkursordnung60/01 Arbeitsvertragsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ABGB §1162b;AngG §29;IESG §1 Abs2;KO §25;
Rechtssatz: Ein nach dem Vertrag ausschließlich für den Fall der Lösung des Dienstverhältnisses seitens des Arbeitsgebers, sofern der Arbeitnehmer die
Gründe: dafür nicht zu vertreten hat, zugesicherter Pensionsanspr... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)23/01 Konkursordnung60/01 Arbeitsvertragsrecht62 Arbeitsmarktverwaltung68/02 Sonstiges Sozialrecht
Norm: ABGB §1162b;AngG §29;IESG §1 Abs2;KO §25;
Rechtssatz: Ob dem Umstand, dass dem Arbeitnehmer unter den Voraussetzungen des § 29 AngG bzw. 1162 b ABGB für einen über das Ende des Dienstverhältnisses hinausreichenden Zeitraum noch das laufende Entgelt gebührt,... mehr lesen...