RS Vwgh 1987/1/30 84/11/0226

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Veröffentlicht am 30.01.1987
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
60/01 Arbeitsvertragsrecht
62 Arbeitsmarktverwaltung
68/02 Sonstiges Sozialrecht

Norm

ABGB §1162b;
AngG §29;
IESG §1 Abs2;

Rechtssatz

Aus § 1162 b ABGB und § 29 AngG kann keine allgemeine Regel des Inhalts abgeleitet werden, dass in jedem Fall einer vorzeitigen begründeten Auflösung des Dienstverhältnisses durch den Dienstnehmer, in welchem diese Auflösungserklärung auf ein Verhalten des Dienstgebers zurückzuführen ist, der Arbeitnehmer so zu behandeln sei, als ob der Dienstgeber das Dienstverhältnis durch ordnungsgemäße Kündigung gelöst hätte.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1984110226.X01

Im RIS seit

04.03.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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