RS Vwgh 1984/5/28 82/08/0238

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Veröffentlicht am 28.05.1984
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Sozialversicherung - ASVG - AlVG
20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
60/01 Arbeitsvertragsrecht

Rechtssatz

Beim Anspruch auf Kündigungsentschädigung handelt es sich nicht um einen Entgelt- (Erfüllungs-) sondern um einen aus dem Gesetz abgeleiteten (Schaden) Ersatzanspruch, der in der Fortzahlung des vertragsmäßigen Entgelts durch eine bestimmte Zeit hindurch, nämlich für jenen Zeitraum, der bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses durch Ablauf der bestimmten Vertragszeit oder durch ordnungsgemäße Kündigung durch den Dienstgeber hätte verstreichen müssen, besteht (Hinweis E 13.9.1983, 82/11/0056).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1984:1982080238.X05

Im RIS seit

13.09.2004

Zuletzt aktualisiert am

24.05.2024
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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