Norm: ABGB §825 EABGB §828ABGB §1090 IIIb
Rechtssatz: Ein mit einer Mehrheit von Mietern geschlossener Mietvertrag kann bei Willensübereinstimmung sämtlicher Beteiligter, also der Mitmieter und des Vermieters - auch schlüssig - von einem bestimmten Zeitpunkt an dahin noviert werden, dass auf Seiten der Bestandnehmer anstelle der bisherigen Mitmieter nur mehr einer von ihnen tritt. In einem solchen Fall scheidet der ausgetretene Mitmieter aus de... mehr lesen...
Die Streitteile waren seit 25. 6. 1960 miteinander verheiratet. Sie beschlossen, auf dem Grundstück Langenzersdorf, A-gasse 14, das im Eigentum des Stiftes Klosterneuburg steht, ein Superädifikat zu errichten. Am 9. 5. 1961 schlossen sie mit dem Stift Klosterneuburg einen als Pachtvertrag bezeichneten Bestandvertrag über dieses Grundstück. Der Punkt 5 der Allgemeinen Pachtbedingungen lautet wie folgt: "Jegliche Unterverpachtung einschließlich unentgeltlicher Weitergabe von Rechten aus... mehr lesen...
Norm: ABGB §435ABGB §830 B5ABGB §843 CABGB §1090 IIIb
Rechtssatz: Eine Aufhebung der Eigentumsgemeinschaft an einem Superädifikat und der Rechtsgemeinschaft an dem Bestandrecht an der Liegenschaft, auf der das Superädifikat errichtet wurde, durch gerichtliche Feilbietung ist nur möglich, wenn bereits im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz die Zustimmung des Grundeigentümers zum Eintritt des Erwerbs in den bestehenden Bestandv... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IaNZwG §1 Abs1 litb
Rechtssatz: Mietverträge zwischen Ehegatten bedürfen nicht der Form eines Notariatsaktes. Entscheidungstexte 5 Ob 23/70 Entscheidungstext OGH 05.05.1971 5 Ob 23/70 Veröff: EvBl 1971/341 S 658 = MietSlg 23267 = SZ 44/37 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0020287... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 D3ABGB §1090 IIe
Rechtssatz: Bestandvertrag, wenn die Gesamtheit der Miteigentümer einem oder mehreren von ihnen den ausschließlichen Gebrauch von Teilen der gemeinsamen Sache gegen Zahlung eines Entgeltes in die Ertragsmasse überläßt. Entscheidungstexte 5 Ob 23/70 Entscheidungstext OGH 05.05.1971 5 Ob 23/70 Veröff: EvBl 1971/341 S 658 = MietSlg 23267(10) =... mehr lesen...
Der Antragsteller ist Mieter einer der drei Wohnungen des Hauses in W, P-gasse 2. Die zweite Wohnung dieses Hauses ist an Rudolf B vermietet. Die Antragsgegner, nämlich die Ehegatten Friedrich und Josefine K, sowie deren Tochter Gertrude, verehelichte L, erwarben im Jahre 1956 zu je einem Drittel das Haus und sind seither in diesem Verhältnis Miteigentümer. Bereits im Jahre 1954 mietete Friedrich K vom damaligen Eigentümer des Hauses die dritte Wohnung und bewohnt sie seither mit sein... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IIbGÜG §23 Abs2GÜG idF BGBl 243/70 §24
Rechtssatz: Durch die Überlassung einer Dienstwohnung oder Naturalwohnung wird kein Bestandverhältnis begründet. Das gleiche gilt nach § 23 Abs 2 GÜG. Entscheidungstexte 4 Ob 8/71 Entscheidungstext OGH 23.02.1971 4 Ob 8/71 Veröff: MietSlg 23539 = Arb 8859 5 Ob 720/79 En... mehr lesen...
Die Kläger behaupten, sie seien Hauptmieter einer Wohnung im Hause der Beklagten in Wien 19. Sie hätten eine Ölfeuerungsanlage für diese Wohnung einbauen lassen, die behördlich genehmigt worden sei. Nunmehr habe die Beklagte trotz vorheriger Zustimmung zum Bau dieser Anlage deren Umbau verlangt, weil das jeweilige Anlaufen des Brenners das Haus zu stark erschüttere. Die Beklagte habe den Klägern überdies Ersatzforderungen wegen eines allfälligen Schadens am Hause in Aussicht gestellt.... mehr lesen...
Norm: ABGB §974ABGB §1090 IId1ZPO §226 IIIb
Rechtssatz: Begründet der Kläger das Räumungsbegehren mit dem Widerruf prekaristisch eingeräumter Benützung, ist das Gericht an diesen ausdrücklich geltend gemachten Rechtsgrund gebunden (so schon 6 Ob 41/68 = MietSlg 20085). Entscheidungstexte 8 Ob 180/70 Entscheidungstext OGH 15.09.1970 8 Ob 180/70 Veröff: MietSlg 22083 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IId1
Rechtssatz: Die Vereinbarung eines Anerkennungszinses von nicht einem fünfzig Groschen pro Monat sowie die Zustimmung zur Errichtung eines festen Bauwerks auf dem gegen jederzeitigen Widerruf zur Benützung überlassenen Grundstück vermögen an der Rechtsnatur des Benützungsverhältnisses als eines jederzeit widerruflichen nichts zu ändern. Entscheidungstexte 8 Ob 61/70 ... mehr lesen...
Der Kläger begehrte Verurteilung der Beklagten zur Zahlung des Betrages von je 78.120 S s A als Vermittlungsprovision. Das Erstgericht wies das Klagebegehren ab und ging hiebei von folgenden Feststellungen aus: Der Zweitbeklagte habe am 27. Dezember 1961 den Kläger mit der Vermittlung des Verkaufes der Liegenschaft "V" in S beauftragt, wobei er dem Kläger eine Verkäuferprovision von 2% des Verkaufspreises zugesichert habe. Der Kläger habe mit Schreiben vom 27. Dezember 1961 die Lieg... mehr lesen...
Norm: ABGB §1053ABGB §1090 IcHVG §6 IcHVG §29 IIcMaklerG §6 Abs2MaklerG §6 Abs3
Rechtssatz: Kein adäquater Kausalzusammenhang zwischen dem Zusammenbringen zweier Kaufvertragsinteressenten durch den Mäkler und einem fünf Jahre später abgeschlossenen Mietvertrag über die Liegenschaft zwischen denselben Personen. Entscheidungstexte 8 Ob 13/70 Entscheidungstext OGH 03.02.1970 8 Ob 13/70 ... mehr lesen...
Das Erstgericht entschied in einem auf § 19 (2) Z. 1 MietG. gestützten Kündigungsprozeß im Sinne des § 21 (2) vorletzter Satz MietG., daß die Höhe des vom Beklagten bis einschließlich 30. November 1968 geschuldeten Mietzinses 31.118 S und der monatliche Mietzins ab 1. Juni 1968 3360 S betrage. Dazu stellte das Erstgericht fest, daß der vereinbarte Mietzins zunächst 166.67 RM betragen habe, wobei es den Vermietern im Fall einer Geldentwertung frei stehen solle, anstelle dieses Betrages... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IIe
Rechtssatz: Zur Abgrenzung eines Pachtvertrages von einem Werklohnvertrag. Entscheidungstexte 8 Ob 182/69 Entscheidungstext OGH 07.10.1969 8 Ob 182/69 Veröff: MietSlg 21129(56) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0024484 Dokumentnummer JJR_19691007_OGH0002_00... mehr lesen...
Die Parteien sind je zur Hälfte Eigentümer eines Hauses in Wien. Der Beklagte bewohnt in diesem Haus die aus drei Zimmern samt Nebenräumen bestehende Wohnung im Mezzanin. Der Klägerin wurde im Übereinkommen vom 18. Juni bzw. 20. Juni 1960 das Recht eingeräumt, über die im ersten Stock des Hauses gelegene, etwa gleich große, damals anderweitig vermietete Wohnung nach Beendigung dieses Mietverhältnisses nach eigenem Gutdünken zu verfügen, ohne hiezu der Zustimmung des Beklagten zu bedür... mehr lesen...
Norm: ABGB §833 AABGB §833 D2ABGB §1090 IIIA
Rechtssatz: Die anlässlich der vertraglichen Benützungsregelung dem Miteigentümer eingeräumte unbeschränkte Verfügungsmacht über den zur Benützung überlassenen Teil ist einer auch zur Vermietung mit Wirkung für die Gesamtheit der Liegenschaftseigentümer berechtigenden Verwaltungsvollmacht gleichzuhalten (MietSlg 17043, MietSlg 4902). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IIIb
Rechtssatz: Wurden einem Mieter A an dem seiner Wohnung und der Nachbarwohnung gemeinsamer Vorzimmer nur Mitmietrechte eingeräumt, ohne ein Eintrittsrecht für den Fall der Aufgabe der Hauptmietrechte an der Nachbarwohnung durch den Mieter B vorzusehen, dann kann der Wechsel im Hauptmietrecht an der Nachbarwohnung keine Erweiterung der bisherigen Rechte des Mieters A bewirken. Völlig ohne Bedeutung ist hiebei der Umstand, d... mehr lesen...
Norm: ABGB §511ABGB §521 AABGB §1090 Ia
Rechtssatz: Ein Wohnungsrecht ohne dingliche Wirkung kann von dem Fruchtniesser dem Eigentümer eingeräumt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 89/69 Entscheidungstext OGH 08.05.1969 1 Ob 89/69 Veröff: MietSlg 21046 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0015304 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 Ic
Rechtssatz: Der Zinszettel dienst zur Bekanntgabe der Höhe des zu entrichtenden Entgeltes; er enthält keine rechtsgeschäftliche Erklärung darüber, wer Mieter ist. Entscheidungstexte 5 Ob 65/68 Entscheidungstext OGH 27.03.1968 5 Ob 65/68 Veröff: MietSlg 20101(15) European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:A... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IcABGB §1444 DaMG §19 A
Rechtssatz: Zur Frage der Kündbarkeit eines im Jahre 1922 abgeschlossenen Mietvertrages, in dem vereinbart wurde, daß das Mietverhältnis bis zum Ablauf von sechs Jahren nach gänzlicher Aufhebung des Mieterschutzgesetzes unkündbar sei. Zur Frage der Kündigung durch einen Vermieter, wenn das ursprüngliche Bestandobjekt in mehrere Grundbuchskörper ins Eigentum verschiedener Personen zerlegt wurde. ... mehr lesen...
Nach dem Tode Richard B.s im Jahre 1952 wurde der Nachlaß auf Grund der gesetzlichen Erbfolge der Witwe Nelly B. zu einem Viertel und den beiden Kindern Peter und Rosemarie zu je drei Achteln eingeantwortet. Dadurch wurden die genannten Erben im gleichen Verhältnis Miteigentümer der Liegenschaften EZ. 1057, 1058, 1068 und 1069 der KG. S. Im Jahre 1963 überließ Nelly B. ihrem Sohn Peter ihre zwei Achtelanteile gegen eine Leibrente und ein Wohnungsrecht, sodaß nunmehr Peter B. zu fünf A... mehr lesen...
Norm: ABGB §879 BIIgABGB §1090 Ic
Rechtssatz: Keine Sittenwidrigkeit eines Mietvertrages mit ungewöhnlichen Nebenabreden. Entscheidungstexte 1 Ob 28/68 Entscheidungstext OGH 08.02.1968 1 Ob 28/68 Veröff: MietSlg 20074 1 Ob 266/70 Entscheidungstext OGH 10.12.1970 1 Ob 266/70 Veröff: MietSlg 22070 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1029 A2ABGB §1090 Ia
Rechtssatz: Der Hausverwalter gilt nach redlicher Verkehrsauffassung als bevollmächtigt, Mietrechte gegen Ablöse einzuräumen (vgl MietSlg 7853). Entscheidungstexte 6 Ob 349/67 Entscheidungstext OGH 17.01.1968 6 Ob 349/67 Veröff: MietSlg 20091 1 Ob 779/76 Entscheidungstext OGH 01.12.1976 1 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §957ABGB §1090 IIe
Rechtssatz: Der Vertrag über die Einstellung eines Motorbootes in der Box eines Bootsverleihers ist kein reiner Verwahrungsvertrag, sondern ein Vertrag sui generis, der sowohl Elemente des Verwahrungsvertrages als auch solche des Mietvertrages enthält. Entscheidungstexte 8 Ob 316/67 Entscheidungstext OGH 19.12.1967 8 Ob 316/67 Veröff: MietSlg 19090... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IIeABGB §1151 Abs1 IB
Rechtssatz: Vertrag über Einlagerung von Gemüse in einem Kühlhaus: Das werkvertragliche Element überwiegt. Entscheidungstexte 7 Ob 227/66 Entscheidungstext OGH 08.02.1967 7 Ob 227/66 2 Ob 108/74 Entscheidungstext OGH 13.06.1975 2 Ob 108/74 Vgl auch; Veröff: SZ 48/67 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IIe
Rechtssatz: Zur Abgrenzung des Mietverhältnisses vom Wohnungsrecht. Entscheidungstexte 8 Ob 382/66 Entscheidungstext OGH 31.01.1967 8 Ob 382/66 Veröff: MietSlg 19084 7 Ob 215/67 Entscheidungstext OGH 29.11.1967 7 Ob 215/67 Auch; Beisatz: Fruchtnießung einer Wohnung. (T1) Veröff: MietSlg 19085 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §974ABGB §1090 IId1
Rechtssatz: Bittleihe wird nicht vermutet. Entscheidungstexte 6 Ob 320/66 Entscheidungstext OGH 14.10.1966 6 Ob 320/66 Veröff: MietSlg 18096 5 Ob 33/68 Entscheidungstext OGH 21.02.1968 5 Ob 33/68 Veröff: MietSlg 20083 6 Ob 118/68 Entscheidungstext OGH 02... mehr lesen...
Norm: ABGB §1090 IcMG §19 Abs2 Z10 E
Rechtssatz: Übertragung der Bestandrechte ohne Zustimmung des Bestandgebers durch Vermächtnis ist rechtlich möglich. Auch eine die Abtretung der Bestandrechte ohne Zustimmung des Bestandgebers verbietende Klausel im Bestandvertrag steht nicht entgegen. Entscheidungstexte 8 Ob 250/66 Entscheidungstext OGH 11.10.1966 8 Ob 250/66 Veröff: MietSl... mehr lesen...
Norm: ABGB §825 BABGB §890ABGB §1090 IIIc
Rechtssatz: Verzichtet ein Mitmieter im Einvernehmen mit dem Vermieter auf seine Bestandrechte, so wächst sein Anteil daran den übrigen Mitmietern zu, selbst wenn ihm nach einer zwischen den Mietern getroffenen Vereinbarung bestimmte Räume zur Alleinbenützung zugewiesen waren. Entscheidungstexte 3 Ob 87/66 Entscheidungstext OGH 17.08.1966 3... mehr lesen...
Die Klägerin war vom 10. September 1954 bis 18, Juli 1965 als Toilettefrau in der "C.-Bar", einem Betrieb der beklagten Partei, tätig. Sie behauptet, als Dienstnehmerin der beklagten Partei beschäftigt gewesen zu sein und für die letzten drei Jahre vor Beendigung des Dienstverhältnisses nach dem Kollektivvertrag für das österreichische Gast-, Schank- und Beherbergungsgewerbe Anspruch auf Bezahlung von 46.809.55 S sowie auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses zu haben. Sie macht diese A... mehr lesen...